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Facebook-Chef Mark Zuckerberg während einer Anhörung des US-Repräsentantenhauses zum aktuellen Datenskandal.

© Ting Shen/XinHua/dpa

Datenskandal: Viele Fragen zum Umgang mit Facebook

Die Bundesregierung soll Widersprüche in ihrer Datenschutz-Strategie erklären, fordern die Grünen.

Die Grünen greifen die Bundesregierung im Umgang mit dem Facebook-Skandal an. „Der für den Datenschutz eigentlich zuständige Innenminister glänzt auch weiterhin mit Abwesenheit und hat sich bis heute mit keinem Wort zu den Vorfällen geäußert“, kritisiert Konstantin von Notz, Vize-Vorsitzender der Grünen-Bundestagsfraktion. Mit einer kleinen Anfrage will die Partei nun wissen, was die Regierung tue, um die Aufklärung voranzubringen und vor allem welche Konsequenzen aus dem Skandal gezogen werden. „Die neue Große Koalition hat bislang keinerlei Konzept, wie man auf den jüngsten Datenskandal reagieren will“, moniert Notz. Auch die generelle Strategie zum Thema Daten sei unklar.

So hatte die neue Staatsministerin für Digitales, Dorothee Bär (CSU) in einem ihrer ersten Interviews erklärt, Deutschland hätte einen „Datenschutz wie im 18. Jahrhundert“. Dabei werden die neuen, europäischen Vorgaben inzwischen sogar in den USA als vorbildlich gelobt.

Im Koalitionsvertrag war die Bildung einer „Daten-Ethikkommission“ vereinbart worden, die innerhalb eines Jahres einen „Entwicklungsrahmen für die Datenpolitik“ vorlegen sollte. Doch während noch nicht einmal klar ist, wer die Mitglieder dieser Kommission sind, erklärte Kanzleramtsminister Helge Braun, man werde innerhalb eines Jahres ein neues „modernes Datenrecht“ schaffen.

Neues Kartellrecht gefordert

Zu solchen Widersprüchen in den Plänen fordern die Grünen nun Aufklärung. Zudem wollen sie in den insgesamt 53 Fragen auch wissen, wie mögliche Wahlmanipulationen in Deutschland untersucht werden und ob die Regierung Änderungen im Kartellrecht prüft, um eventuellem Machtmissbrauch auf digitalen Märkten zu begegnen.

Nach Ansicht der Grünen sei das dringend nötig: „Auf nationaler Ebene muss endlich die notwendige Modernisierung des Wettbewerbs-, Fusions- und Kartellrechts und ein kollektiver Rechtsschutz für das Verbraucherrecht angegangen werden“, fordert Notz.

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