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Digitale Revolution - Fluch oder Segen für den Arbeitsmarkt?

© Spata/ dpa

Crowdworking-Plattformen: Prekäre Jobs in der Arbeitswelt 4.0

Die meisten Crowdworker sind Selbstständige und haben nur eine geringe soziale Absicherung. Die IG Metall fordert deshalb die Verbesserungen rechtlicher Standards.

Laptop an, einloggen, Geld verdienen: Durch Crowdworking-Plattformen ist es möglich, jederzeit und von überall auf der Welt Aufträge anzunehmen und zu arbeiten. Die Arbeitnehmer genießen den Luxus der Flexibilität und Hierarchielosigkeit, die Unternehmer profitieren von schnellen und kreativen Lösungen. Das Problem: Die meisten Crowdworker sind Selbstständige, haben nur eine geringe soziale Absicherung und einen begrenzten Schutz vor unfairen Arbeitsbedingungen. Zu diesem Ergebnis kommt ein vom Hugo Sinzheimer Institut für Arbeitsrecht (HSI) in Auftrag gegebenes Gutachten, das die rechtlichen Grundlagen sowie die Arbeitsbedingungen von Crowdworkern in Deutschland, den USA und Japan verglichen hat.

Rund eine Million Crowdworker sind der IG Metall zufolge in Deutschland auf insgesamt 32 Crowdworking-Plattformen aktiv. Ihr Potenzial wird immer häufiger auch von großen Unternehmen wie Airbus, BMW und Volkswagen genutzt. „Es gibt im Moment eine regelrechte Welle, Crowdworking oder ähnliche Arbeitsformen innerhalb der Unternehmen zu etablieren“, sagt Christiane Brenner, zweite Vorsitzende der IG-Metall. Die Gewerkschaft beschäftige sich mit Crowdsourcing als radikaler Form digitaler Arbeit, „oder auch als einer neuen radikalen Möglichkeit für das Verlagern von Arbeit – neben Leiharbeit und Werkverträgen“.

Abwärtsspirale verhindern

Um eine Abwärtsspirale „insbesondere bei Vergütung, sozialer Absicherung, aber auch in Fragen der Mitbestimmung“ zu verhindern, fordert Brenner unter anderem die Festlegung eines Mindesthonorars für Crowdworker analog zum gesetzlichen Mindestlohn, die Einbeziehung von Solo-Selbstständigen in die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung sowie Mindestanforderungen an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattformbetreiber. „Im Kern geht es darum, dass mit der Internetökonomie unser Sozialstaat nicht ausgehöhlt wird. Arbeit 4.0 braucht einen Sozialstaat 4.0“, sagt Christiane Brenner.

Die IG Metall hat vor zwei Jahren ihr eigenes Crowdworking-Projekt gestartet, ein „Laboratorium“, wie Brenner sagt. Statt Tarifverträgen und klassischen Mitbestimmungselementen gibt es Workshops und eine Internetplattform. Mit dem sogenannten „Code of Conduct“, der unter Mitwirkung der IG Metall im Januar 2017 verbessert wurde, haben sich zudem acht Crowdworking-Plattformen dazu verpflichtet, Leitlinien für ein vertrauensvolles Miteinander einzuhalten, darunter lokale Lohnstandards. Bis die Politik ihre Gesetze an die digitale Arbeitswelt anpasst, sind die selbst auferlegten Regelwerke das, was den Crowdworkern bleibt.

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