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Ist genügend Abstand nicht möglich, müssen Betriebe Nase-Mund-Bedeckungen für die Beschäftigten und Kunden zur Verfügung stellen.

© imago images/Eibner Europa

Bundesweite Standards für Schutz am Arbeitsplatz: Diese Regeln müssen Betriebe von nun an beachten

Nächste Woche werden mehr Menschen an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Damit das gut geht, hat die Regierung Regeln aufgestellt. Ein Überblick.

Niemand darf sein Geschäft wieder öffnen, wenn er sich nicht an bestimmte Regeln hält. Treffen bald wieder mehr Menschen aufeinander, steigt das Infektionsrisiko. Deswegen hat die Bundesregierung Maßnahmen zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus beschlossen, die von nun an in ganz Deutschland, in jedem Betrieb gelten. „Auf diese Standards können sich alle verlassen und an diese Standards müssen sich alle halten“, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil am Donnerstag.

Arbeitgeber tragen Verantwortung

Heil stellte bei der Vorstellung der Liste anfangs klar: Die Arbeitgeber sollten sich gerade gut informieren, Experten für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte einbeziehen. Mitarbeitern müssten die Regeln verständlich erklärt werden. Denn klar ist: Sollten die Lockerungen zu mehr Erkrankten führen, könnte es durchaus wieder mehr Einschränkungen geben. Auch die folgenden Punkte seien wandelbar – je nachdem wie sich die Pandemie entwickelt. „Der Aufwand für die Unternehmen steht außer Frage“, sagte der Minister. „Aber es ist ein notwendiger Aufwand.“

Abstand oder Nase-Mund-Bedeckung

Bei der Arbeit muss wie im öffentlichen Raum ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen eingehalten werden – und zwar in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen. Dafür könnten Absperrungen oder Markierungen wie im Supermarkt angebracht werden. Wo das nicht möglich ist, sagte Heil, seien Trennscheiben zu installieren. Ist auch das nicht machbar, müssten die Arbeitgeber Nase-Mund-Bedeckungen für die Beschäftigten und Kunden zur Verfügung stellen. „Wer in diesen besonderen Zeiten arbeitet, braucht besonderen Schutz“, sagte der SPD-Politiker. Medizinische Masken meint er damit explizit nicht. Diese sollen dem Personal in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen vorbehalten bleiben.

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Saubere Hände und Türklinken

Der Arbeitgeber muss ausreichend Seife, Handtuchspender und Desinfektionsspender zur Verfügung stellen. Sanitär- und Gemeinschaftsräume müssten öfter gereinigt werden als gewöhnlich. Ebenso Türklinken und Handläufe. Alle sollten die Nies- und Hustetikette – womit niesen und husten in Taschentücher oder die Ellenbeuge gemeint ist – einhalten . Und: Wer regelmäßig lüfte, reduziere die Zahl erregerhaltiger Tröpfchen im Zimmer.

Homeoffice statt Großraumbüro

Wenn möglich sollten Berufstätige weiter von zu Hause aus arbeiten, insbesondere wenn die Alternative das Großraumbüro ist. Ansonsten sollten die betrieblichen Abläufe so organisiert werden, dass Beschäftigte wenig direkten Kontakt zueinander haben. Es brauche mitunter eine andere Organisation von Pausen und Schichten. Soweit es geht sollen immer dieselben Personen zu gemeinsamen Schichten eingeteilt werden.

Dienstreisen und Präsenzveranstaltungen wie Besprechungen sollten auf das absolute Minimum reduziert werden. In Kantinen seien verschiedene Zeitfenster denkbar, damit nicht zu viele in der Warteschlange stehen. Dort und in anderen Gemeinschaftsräumen müssen Tische und Stühle weit genug auseinandergestellt werden. „Das Virus wird unser Leben und die Arbeit noch lange prägen“, sagte Heil.

[Über die Entwicklungen speziell in Berlin halten wir Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden.]

Teilen ist Tabu

Werkzeuge sollten wenn möglich nicht von mehreren Beschäftigten angefasst und genutzt werden. Ebenso strikt soll darauf geachtet werden, dass sich niemand Schutzausrüstungen teilt. Außerdem heißt es: „Bei Außen- und Lieferdiensten sollen Personen, die ein Fahrzeug benutzen, begrenzt werden.“

Krank heißt krank

„Niemals krank zur Arbeit“, mahnte Heil. Wer Symptome wie Husten, leichtes Fieber oder Atemnot habe, solle den Arbeitsplatz verlassen oder – noch besser – gleich zu Hause bleiben und einen Arzt kontaktieren. Hier seien auch die Beschäftigten gefragt, um Kolleginnen und Kollegen nicht in Gefahr zu bringen. Für den Fall einer Covid-19-Erkrankung im Betrieb empfiehlt der Minister, betriebliche Routinen zu entwickeln und mit den örtlichen Gesundheitsbehörden eng zu kooperieren. Helfen würde auch ein fester Ansprechpartner im Betrieb zur Pandemie. Wer zur Risikogruppe zählt, vorerkrankt ist, sollte sich an den Chef oder Betriebsarzt wenden, um eventuell strengere Maßnahmen zu vereinbaren.

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Kontrollen sind möglich

Hubertus Heil machte deutlich: „Es handelt sich um verbindliche Regeln.“ Die Behörden würden die Einhaltung stichprobenartig kontrollieren. Es gehe nicht darum, die Wirtschaft zu bedrohen. Der Schutz der Menschen stehe aber weiterhin im Mittelpunkt. Außerdem schade Leichtsinn dem Betrieb. Erkrankt jemand an dem Virus, müssen viele Kollegen oder gar alle in Quarantäne.

Das Regelwerk hat das Ministerium mit Arbeitgebern, Gewerkschaften und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erstellt. Von nun an soll ein Beraterkreis im Ministerium die Schutzmaßnahmen weiter im Blick haben und notfalls ändern. Miteingebunden ist das Robert-Koch-Institut. Das Verhalten der Menschen, betont Heil, sei weiterhin entscheidend.

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