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Strommasten und Windräder in Brandenburg.

© Patrick Pleul/Zentralbild/dpa

Bundesnetzagentur: EU-Kommission verklagt Deutschland wegen Energiemarkt-Regeln

Weil die Bundesnetzagentur nicht genügend Freiheiten bei der Festlegung der Netztarife hat, reicht die EU-Komission Klage gegen Deutschland ein. Der Grund: Die deutsche Regelung unterbinde den Wettbewerb.

Die EU-Kommission verklagt Deutschland wegen der Missachtung von Regeln für die Energiemärkte. Diese sollen für mehr Wettbewerb und niedrigere Preise auf dem markt sorgen sollen. Konkret monierte die Brüsseler Behörde eine fehlende Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur bei der Festlegung von Netzgebühren sowie Mängel bei den deutschen Vorgaben zur Trennung von Energieerzeugung und Übertragungsnetzen. Mit der Klage zieht die Kommission vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Die Behörde wirft der Bundesregierung vor, die Elektrizitätsrichtlinie und die Erdgasrichtlinie nicht richtig umgesetzt zu haben. So hätten die Regulierer nicht uneingeschränkte Ermessensfreiheit bei der Festlegung der Netztarife und anderer Bedingungen. Denn dafür gebe es Vorgaben in Verordnungen der Bundesregierung.

Auch die Regeln zur Entflechtung von Energienetzen und Erzeugung seien nicht richtig umgesetzt. Zweck dieser Entflechtung ist, dass Netze gegen Gebühr auch von Konkurrenten genutzt werden können, was mehr Anbieter, mehr Konkurrenz und niedrigere Preise bedeuten könnte.

Der Streit über die Umsetzung dieser EU-Vorgaben aus dem sogenannten Dritten Energiepaket zieht sich schon seit Jahren hin. Schon im Februar 2015 hatte die Kommission in Berlin Änderungen angemahnt, im April 2016 abermals. „Da das EU-Recht noch immer nicht eingehalten wird, muss die Kommission den Gerichtshof mit diesen Angelegenheiten befassen“, hieß es in der Mitteilung aus Brüssel. (dpa)

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