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Das Bundeskartellamt als Schutzengel der Verbraucher? Daraus wird vorerst nichts.

© Getty Images/iStockphoto

Bundeskartellamt wird keine Verbraucherbehörde: Wie aus der Reform ein Reförmchen wurde

Die Wettbewerbsbehörde als starker Arm der Verbraucher? Anfangs waren alle dafür. Doch dann kam die Wirtschaft ins Spiel.

Eine Aktion wie aus einem Agentenfilm: Mehr als 100 Polizisten und Fahnder rücken zu einer bundesweiten Razzia aus. Doch ihr Ziel sind nicht etwa Drogenbosse oder Waffenschieber, sondern Lebensmittelhändler wie Metro, Rewe oder Edeka. Das Bundeskartellamt wirft ihnen Preisabsprachen mit den Herstellern von Kaffee, Süßigkeiten oder Tierfutter vor. Akten werden beschlagnahmt, Bußgelder in Millionenhöhe verhängt.

Gerade einmal ein Jahr ist Andreas Mundt im Amt, als er Ende 2010 mit dieser Aktion Händler und Hersteller das Fürchten lehrt. Und der Jurist macht munter weiter. Er zerschlägt Zement-, Wurst- und Bierkartelle, auch Sanitärfirmen und Dachziegelhersteller sind nicht sicher vor ihm. In wenigen Jahren schafft es Mundt, aus der verstaubten Behörde am Rhein eine schlagkräftige Einsatztruppe zu machen, die sich selbst mit den ganz Großen anlegt. Facebook will der Jurist wegen Datenschutzverstößen in die Knie zwingen, Amazon hat nach der Intervention des Amts seine Geschäftsbedingungen für den „Marketplace“ bereits geändert. Weil Geschäfte im Internet immer wichtiger werden, hat Mundt eine Taskforce für das Digitale gegründet – und ist bereit, diese nicht mehr nur zum Schutz des Wettbewerbs, sondern auch zum Schutz der Verbraucher einzusetzen.

Wie sollen sich Verbraucher gegen Großkonzerne durchsetzen?

Für die SPD scheint der Amtsleiter mit dem FDP-Parteibuch wie ein rettender Engel. Denn im sozialdemokratisch regierten Justizministerium ärgert man sich schon lange darüber, dass deutsche Verbraucher kein schlagkräftiges Instrument haben, um gegen Großkonzerne ins Feld zu ziehen. In Deutschland klagt jeder Kunde für sich. Sammelklagen, mit denen in den USA Anwälte für VW-Kunden hohe Entschädigungen herausgeholt haben, gibt es bei uns nicht. Der Versuch, eine entschärfte Variante auf die Beine zu stellen – eine Musterfeststellungsklage, mit der Verbände für Verbraucher vor Gericht ziehen dürfen –, ist am unionsgeführten Kanzleramt, dem Innen- und Verkehrsministerium gescheitert. In dieser Legislaturperiode wird das nichts mehr.

Das Bundeskartellamt als Retter der Verbraucher?

Kann Andreas Mundt nun die Lücke füllen? Vorübergehend sah es so aus. SPD und Union verhandeln derzeit über eine Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). In der Kartellnovelle geht es eigentlich darum, wie die Wettbewerbsbehörde künftig Übernahmen in der digitalen Welt besser kontrollieren kann und wie man verhindert, dass sich Unternehmer wie Großmetzger Clemens Tönnies vor Kartellstrafen drücken, indem sie das alte Unternehmen zu- und ein neues aufmachen. Das Projekt hat Eile. Die EU drängelt, die Wettbewerbsbehörde auch. Die Novelle ist weit gediehen. Der Entwurf soll noch im März verabschiedet werden.
Ende vergangenen Jahres verständigten sich die Berichterstatter der SPD, Marcus Held, und der Union, Matthias Heider, plötzlich darauf, den Verbraucherschutz auf den letzten Metern noch in die Reform zu packen. Die Idee: Das Kartellamt sollte künftig auch Verbraucherschutzaufgaben übernehmen, zumindest für Geschäfte übers Internet. Für die SPD nach dem Aus der Musterfeststellungsklagen eine schöne Vorstellung, um die laufende Legislaturperiode doch noch mit einem Erfolg bei der kollektiven Rechtsdurchsetzung abschließen zu können. Um das zu erreichen, waren die Sozialdemokraten im Gegenzug bereit, die Ministererlaubnis, mit der Ex-Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel Edeka die Übernahme von Kaiser’s Tengelmann ermöglicht hatte, einzuschränken. Das Bundeskartellamt findet das gut. „Wenn ein großer Player im Internet zum Beispiel gegen AGB-Recht, Preisauszeichnungsvorschriften, Gewährleistungsrechte oder Datenschutz verstößt, ist davon meist eine sehr große Zahl von Verbrauchern betroffen“, sagt Mundt. Die Zivilklage eines einzelnen Kunden könne eine solche Praxis nicht abstellen. „Deshalb halte ich es für sinnvoll, für solche Fälle dem Verbraucherschutz eine starke behördliche Durchsetzungskompetenz zur Seite zu stellen“, meint der Wettbewerbshüter.

Verbraucherschützer ziehen mit

Und auch die Verbraucherschützer, die mit ihren Marktwächtern, den Verbraucherzentralen und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) Unternehmen abmahnen und verklagen, wenn sie unlautere Geschäftspraktiken an den Tag legen oder unfaire Geschäftsbedingungen verwenden, können sich ein Zusammenspiel mit der Wettbewerbsbehörde gut vorstellen. „Das Bundeskartellamt und die Verbraucherzentralen könnten sich beim Verbraucherschutz ergänzen“, meint Jutta Gurkmann, die beim VZBV den Geschäftsbereich Verbraucherpolitik leitet. So habe das Kartellamt im Fall der überhöhten Wasserpreise die Unternehmen, darunter die Berliner Wasserbetriebe, angewiesen, Geld an die Kunden zurückzuzahlen. Auch bei Fake Shops, Schwindelfirmen im Internet, könne das Amt helfen. „Allen Seiten ist klar, dass es Bedarf für mehr kollektiven Verbraucherschutz gibt“, betont die Verbraucherschützerin.

Die Wirtschaft leistet Widerstand

Doch das stimmt so nicht. Die Wirtschaft leistet nämlich Widerstand. „Wir haben eine sehr gut funktionierende privatrechtliche Durchsetzung von Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zukünftig auch zum Datenschutzrecht“, gibt DIHK-Chefjustiziar Stephan Wernicke zu bedenken. Zwar könne man durchaus über eine behördliche Durchsetzung durch das Bundeskartellamt nachdenken, aber vorher gelte es, eindeutig zu klären, „wo die Verstöße im rechtlich schwierigen Bereich der digitalen Wirtschaft liegen und welche besonderen Ermittlungsbefugnisse man braucht, um wirksam Abhilfe zu schaffen“. Beim IT-Verband Bitkom und beim Industrieverband BDI sieht man das genauso.
Die Bedenken haben Gewicht. Denn mit der Wirtschaft will es sich die Union im Wahljahr nicht verscherzen. Die anfängliche Unterstützung für das Projekt Verbraucherschutz ist daher merklich abgekühlt. Von dem Bundeskartellamt als Verbraucherschutzbehörde ist jetzt keine Rede mehr. „Die Verfolgung von Verstößen gegen Verbraucherrecht ist in Deutschland Sache von Zivilklagen“, gibt Markus Heider, Unions-Berichterstatter für die GWB-Novelle, zu bedenken. „Das soll erst einmal so bleiben.“
Aus der viel versprechenden Reform ist in den vergangenen Tagen ein Reförmchen geworden. Die Wettbewerbsbehörde soll jetzt künftig nur noch das Recht bekommen, bei Verbraucherschutz-Verfahren vor Gericht Stellung zu beziehen und Informationen für ihre eigentliche Arbeit – die Wettbewerbskontrolle – zu gewinnen. Zudem soll Mundt künftig Sektoruntersuchungen, also Branchenanalysen, im Bereich des Verbraucherschutzes machen können. Noch unklar ist, ob Anwälte oder Verbraucherverbände nach einer solchen Sektoruntersuchung kostenpflichtige Abmahnungen auf den Weg bringen dürfen oder nicht.

Die SPD ist enttäuscht

Die SPD ist enttäuscht. „Erst hat die Union die Musterfeststellungsklagen blockiert, jetzt den Verbraucherschutz in der GWB-Novelle“ ärgert sich Marcus Held. „Am Ende stehen wir mit null da.“ Die Union reagiere offensichtlich auf den Druck der Wirtschaft. Und nachdem Gabriel entschieden hat, nicht mehr Kanzler werden zu wollen, taugt die Ministererlaubnis auch nicht mehr so recht als Faustpfand. Zwei Wochen sollen jetzt verstreichen, dann will die SPD entscheiden, ob sie das Reförmchen akzeptiert oder die Kartellamts-Verbraucherschutzsache ganz lässt. Bei der Union denkt man hingegen schon an morgen. „Ich sehe durchaus Anlass, in der nächsten Legislaturperiode noch einmal über das Thema zu sprechen“, kündigt CDU-Mann Heider an. Bis dahin bleiben Autohersteller, Banken oder Versicherungen von Razzien des Kartellamts im Auftrag des Verbrauchers verschont.

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