zum Hauptinhalt
Glyphosat-Einsatz in Frankreich

© AFP/Jean-Francois MONIER

Bundesinstitut für Risikobewertung: Krebs durch Glyphosat „unwahrscheinlich“

Andreas Hensel, Chef des Bundesinstituts für Risikobewertung, erklärt die Bewertung seiner Behörde. Vorwürfe bezüglich der „Monsanto Papers“ weist er zurück.

Andreas Hensel ist Präsident des Bundesinstituts für Risikobewertung. Die Grünen werfen dem Wissenschaftler vor, seine Behörde habe sich bei der Einschätzung von Glyphosat auf Studien von Monsanto gestützt.

Professor Hensel, können Sie ausschließen, dass Glyphosat Krebs erregt?

Gegenfrage: Können Sie ausschließen, dass morgen die Welt untergeht? Natürlich nicht! So ein Ausschluss kommt fast einem Gottesbeweis gleich, und das maßen wir uns als Wissenschaftler nicht an. Wir können aber sagen, dass es unwahrscheinlich ist, dass Glyphosat bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Verwendung der bei uns zugelassenen Pflanzenschutzmittel Krebs verursacht.

Das gilt selbstverständlich auch für die in Europa zulässigen Rückstände von Glyphosat in Lebensmitteln. Man kann es nicht oft genug wiederholen: In dieser Bewertung sind wir uns mit den anderen europäischen und internationalen Bewertungsbehörden einig.

Haben Sie dazu eigene Untersuchungen angestellt?

Es gehört nicht zu den Aufgaben des BfR, Experimente zur Krebsentstehung bei Pestizid-Wirkstoffen anzustellen. Das BfR hat jedoch sämtliche gesetzlich geforderten und bislang publizierten Studien zu diesem Thema kritisch geprüft und in einer eigenen Analyse bewertet.

Zudem erforscht das BfR prospektiv Effekte von Glyphosat, für die derzeit Untersuchungen nicht gesetzlich gefordert sind. Wir prüfen gerade die kombinierten Wirkungen Glyphosat haltiger Pflanzenschutzmittel und untersuchen, welchen Einfluss Glyphosat auf Darmbakterien bei landwirtschaftlichen Nutztieren hat.

Den Aufsichtsbehörden und damit auch dem BfR wird vorgeworfen, sich auf Studien zu stützen, hinter denen als Ghostwriter Monsanto steht. Was ist dran an dem Vorwurf?

Sie spielen auf die sogenannten „Monsanto Papers“ an. Zu diesen gehören zusammenfassende Übersichtsarbeiten bereits veröffentlichter Originalstudien. Für die Gesamtbewertung durch das BfR waren die „Monsanto Papers“ nicht ausschlaggebend. Unsere Einschätzung beruht grundsätzlich auf den in Originalarbeiten berichteten Daten. So will es der Gesetzgeber.

Andreas Hensel ist Präsident des Bundesinstituts für Risikobewertung in Berlin.
Andreas Hensel ist Präsident des Bundesinstituts für Risikobewertung in Berlin.

© Mike Wolff

Das BfR ist, wie auch sämtliche anderen Bewertungsbehörden im Genehmigungsverfahren für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe, verpflichtet, alle gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen der Antrag stellenden Firmen kritisch zu prüfen. Neben diesen nach Richtlinien der OECD und der Guten Laborpraxis angestellten Studien hat das BfR zusätzlich sämtliche in der Literatur veröffentlichten Studien bewertet.

Dazu zählen zwangsläufig auch solche Untersuchungen von universitären und behördlichen Einrichtungen und Studien, die von der Industrie, darunter auch Monsanto, gesponsert wurden. Diese waren jedoch, wie bereits erwähnt, für die fachliche Gesamteinschätzung unbedeutend.

Zur Startseite