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Kurze Reise. Deutsche sind im Schnitt zehn Tage im Jahr unterwegs. Die Mehrheit bevorzugt Aufenthalte von weniger als fünf Tagen.

© picture alliance / dpa

Brückentage 2014: Wir sind dann öfter mal weg

Wie Arbeitnehmer in diesem Jahr mit nur wenigen Urlaubstagen einige längere Auszeiten vom Job nehmen können.

Dieses Jahr hat gut begonnen: Der erste Januar war ein Mittwoch und wer sich am zweiten und dritten Januar Urlaub genommen hat, kam auf fünf freie Tage am Stück und musste erst wieder am sechsten Januar ins Büro – Dank der so genannten Brückentage.

Brückentage, so werden die Tage genannt, die zwischen einem gesetzlichen Feiertag und dem Wochenende liegen. In der Regel also die Tage um Ostern, den Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt, Pfingsten, den Tag der deutschen Einheit, Weihnachten und Neujahr herum. Beschäftigte in Bayern haben es besser als Beschäftigte in Berlin, weil Bayern noch mehr christliche Feste feiert: Fronleichnam und Mariä Himmelfahrt etwa.

2014 fallen alle in ganz Deutschland gültigen Feiertag auf einen Wochentag – es gibt also einige Brückentage, die man für eine kleine Auszeit nutzen kann. Im Internet gibt es unzählige Seiten mit Brückentage-Rechnern, die verschiedene Optionen aufzeigen und deren Effizienz bewerten. Je nach Bundesland und individueller Planung lässt sich das übliche Urlaubskontingent fast verdoppeln.

Ein Beispiel: Ostern ist in diesem Jahr relativ spät und die Feiertage liegen nah am Tag der Arbeit, dem 1. Mai. Wer zwölf Urlaubstage einreicht, kann ganze 23 Tage verreisen: von Samstag, den 12. April, bis Sonntag, den 4. Mai. Oder vom 18. April bis zum 4. Mai – da hat man 17 Tage Urlaub für acht eingereichte Urlaubstage. Man kann aber auch ausschließlich den Tag der Arbeit nutzen und vom 28. April bis zum 1. Mai frei nehmen – mit drei Urlaubstagen kommt man so auf sechs freie Tage.

Christi Himmelfahrt liegt auf einem Donnerstag. Reicht man vier Urlaubstage ein, hat man neun freie Tage und kann vom 24. Mai bis zum 1. Juni verreisen. Noch effizienter ist es, Christi Himmelfahrt und Pfingsten zu kombinieren: Man beantragt neun Urlaubstage und fährt 17 Tage weg, vom 24. Mai bis zum 9. Juni.

Der Tag der deutschen Einheit fällt in diesem Jahr auf einen Freitag, einen Brückentag gibt es hier also nicht. Auch der Reformationstag am 31. Oktober, ein Feiertag in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, ist ein Freitag.

Heiligabend allerdings fällt in diesem Jahr auf einen Mittwoch, die beiden Weihnachtsfeiertage auf Donnerstag und Freitag. Wer bei seinem Vorgesetzten sechs Urlaubstage beantragt, kann 13 Tage frei nehmen, vom 20. Dezember bis zum 1. Januar.

Laut Bundesurlaubsgesetz hat ein Arbeitnehmer ein Recht auf mindestens 24 Tage Urlaub im Jahr. Zu Brückentagen steht dort nichts. Doch wird in dem Gesetz darauf verwiesen, dass Urlaub möglichst „zusammenhängend“ genommen werden soll. „Es sei denn, dass dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen“, steht dort geschrieben.

„Ob und wie Brückentage genutzt werden können, ist Verhandlungssache“, sagt der Berliner Karriereexperte Jürgen Hesse. Steht etwa ein wichtiges Projekt an, kann der Chef dem Arbeitnehmer verwehren, frei zu nehmen. Und Hesse weiß auch: „Prinzipiell ziehen bei Brückentagen – anders als bei großen Ferien – Argumente wie Familie und Schule nicht so.“

Jürgen Hesse rät, den Urlaub möglichst früh zu planen. Viele Arbeitgeber verlangen ohnehin, dass die freien Tage zu Beginn des Jahres eingereicht werden. Ansonsten sollte der Arbeitnehmer selbst aktiv werden. „Zuerst sollte man sich mit der eigenen Familie beziehungsweise dem Partner abstimmen: Wo liegen die Brückentage? Wann hätten wir gerne frei?“, sagt Hesse. Ist das Unternehmen klein, kann es sinnvoll sein, sich mit den Kollegen abzusprechen. „Natürlich nur, wenn man sich gut versteht und wenn alle Teamplayer sind“, sagt Hesse.

Der Urlaubswunsch sollte rechtzeitig per E-Mail oder auf Papier eingereicht werden. Arbeitnehmer sollten ein paar Sätze dazu sagen, ein paar werbende Worte äußern, etwa: „Erinnern Sie sich, im letzten Jahr lag Ostern so günstig, und da habe ich zu Gunsten meiner Kollegen Dienst gemacht.“

Weil das mit den Brückentagen ein bisschen so ist wie am Wühltisch mit Sonderangeboten, kann schnell ein falscher Eindruck entstehen. „Wenn man sonst nicht besonders auffällt, was Leistung und Engagement betrifft, dann sollte man nicht der Erste sein, der alle Brückentage optimal ausnutzen will“, rät Hesse. „Da kann sehr schnell der Gedanke aufkommen: Hat dieser Mitarbeiter überhaupt das Wohl der Firma im Kopf? Oder nur seinen Urlaub?“

Geschickt kombinieren, Urlaubstage optimieren – Brückentage scheinen vor allem ein Arbeitnehmer-Thema zu sein. Doch Karriereexperte Hesse kennt auch die Sicht der Chefs – und hat für sie einige Tipps. „Enttäuschte Gesichter wird es immer geben, trotzdem lohnt sich das Bemühen um eine gerechte Verteilung“, sagt er. Wenn sich die Angestellten streiten, weil sie merken, dass einer von ihnen regelmäßig bevorzugt wird, leidet das Betriebsklima – kein Vorgesetzter will das. Die Urlaubsplanung sollte auch in Mitarbeitergesprächen thematisiert werden: Ist ein Angestellter unzufrieden mit der Planung und fühlt sich benachteiligt, lohnt es sich, zu signalisieren, ihm im nächsten Jahr entgegenzukommen.

Auch sei es sinnvoll, mit der Genehmigung abzuwarten, bis mehrere Mitarbeiter ihre Urlaubswünsche geäußert haben. „Man sollte nicht gleich dem ersten Antrag stattgeben“, sagt Jürgen Hesse. „Es sei denn, es handelt sich um einen Mitarbeiter, der es besonders verdient hat.“

Ein Brückentags-Rechner steht im Internet zum Beispiel unter: http://brückentage.info/2013/brueckentage-be-2013.html

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