zum Hauptinhalt
Braunkohletagebau Jänschwalde

© Patrick Pleul / dpa

Braunkohle in Brandenburg: Ist bald Ruhe im Tagebau Jänschwalde?

Das Oberverwaltungsgericht bestätigt, dass ab dem ersten September die Bagger stoppen. Der Betreiber Leag hofft auf eine Fristverlängerung.

Von

Drei Tage vor der Landtagswahl droht der Braunkohle eine juristische Blamage: Der Betriebsstopp für den Brandenburger Tagebau Jänschwalde des ostdeutschen Energieversorgers Leag ist am Donnerstag wahrscheinlicher geworden. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus, wonach der Betrieb des Tagebaus zum 1. September gestoppt werden muss, wenn der Betreiber keine Umweltverträglichkeitsprüfung nachweisen kann. Dann würde in einem Notbetrieb nur noch sichergestellt, dass zum Beispiel Wasser abgepumpt wird.

Für SPD-Ministerpräsident Dietmar Woidke, der vor der Landtagswahl am kommenden Sonntag um jede Stimme kämpft, kommt die Entscheidung zum ungünstigen Zeitpunkt. Strukturwandel und Kohleausstieg sind Themen, die die Menschen in Brandenburg umtreiben. In der Lausitz arbeiten knapp 8000 Personen direkt in der Braunkohle. Hinzukommen rund 15 000 Arbeitsplätze in vor- oder nachgelagerten Bereichen.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hatte einen entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 27. Juni bestätigt. Das Cottbuser Gericht hatte damals einem Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Betrieb mit Wirkung ab dem 1. September stattgegeben. Dagegen hatte unter anderem die Tagebaubetreiberin Leag Beschwerde eingereicht.

Die DUH hatte moniert, dass eine ausreichende Umweltverträglichkeitsprüfung des Betreibers Leag für den Tagebau nicht vorliege. Zu prüfen ist demnach, ob sich die tagebaubedingte Grundwasserabsenkung mit den Schutzzielen der umliegenden Moor- und Feuchtgebiete überhaupt vertragen würde.

Das Energieunternehmen hatte daraufhin eine Fristverlängerung beantragt. Über diese Verlängerung bis maximal Ende November entscheidet am heutigen Freitag mit hoher Wahrscheinlichkeit das Verwaltungsgericht Cottbus. Für die Leag ist die Stilllegung des Abbaus in Jänschwalde keineswegs beschlossene Sache. Sie rechnet weiter mit einer Entscheidung in ihrem Sinne. Ein Sprecher sagte am Donnerstag, bevor diese Entscheidung vorliegen, werde man keine Aussagen zur Zukunft des Tagebaus machen.

Vorzeitige Stilllegung ist realistisches Szenario

Dennoch ist die vorzeitige Stilllegung des Tagebaus Jänschwalde, der eigentlich erst 2023 außer Betrieb gehen sollte, nun ein realistisches Szenario. Denn in der Energiewirtschaft lautet die Einschätzung, dass die Leag große Probleme habe, die Naturverträglichkeit nachzuweisen – sonst wäre sie wohl nicht in die zeitliche Bredouille geraten.

Für Felix Matthes, Energieexperte am Öko-Institut und ehemaliges Mitglied der Kohlekommission, hätte ein Stopp des Tagebaus Jänschwalde keine gravierenden Auswirkungen auf den Betrieb des Kraftwerks Jänschwalde. „Das Kraftwerk kann über die Lausitzer Kohleverbindungsbahn gut mit Braunkohle aus anderen Tagebauen in der Lausitz auf dem Schienenweg versorgt werden“, sagte Matthes. Eine Gefährdung der Stromerzeugung sieht der Energieexperte also nicht. Auch seien keinerlei Auswirkungen auf die Strompreise zu erwarten.

Ausstieg aus der Braunkohle bis 2038

Mühsam hatte die Kohlekommission im vergangenen Januar nach Verhandlungen über viele Monate einen Kompromiss für den Ausstieg aus der Braunkohle spätestens 2038 erzielt. Diesen sieht Matthes durch die neuesten Entwicklungen beim Tagebau Jänschwalde auch nicht gefährdet. „Der Plan bleibt, wie er ist. Bis 2022 werden zunächst drei Gigawatt Braunkohle im Netz gehen.“ Er könne sich aber vorstellen, dass durch die neue Lage die Leag nun einen Block in der Lausitz zur Stilllegung anbieten könnte.

Auch nach Einschätzung von Philipp Litz, Experte des Thinktanks Agora Energiewende, sind Auswirkungen auf die Kraftwerke unwahrscheinlich und in jedem Fall zeitlich begrenzt. Er sagte, es sei zumindest möglich, „dass die derzeit in Betrieb stehenden Blöcke mit der im Augenblick vorhandenen Infrastruktur übergangsweise nicht voll versorgt werden können“. Auch Litz verweist allerdings auf die gute Bahnanbindung und darauf, dass ohnehin ab 2023 die Versorgung mit Kohle aus anderen Tagebauen anstehe. Schwerwiegendere Auswirkungen auf den Betrieb, so die übereinstimmende Meinung von Energiefachleuten, sind also nicht zu erwarten.

Zeitlicher Zusammenhang zur Landtagswahl sei zufällig

Litz hat zudem beobachtet, dass sich die Einstellung der deutschen Gerichte in solchen Fragen tendenziell gewandelt hat. „Die Justiz ist unabhängig. Aber es lässt sich beobachten, dass Umweltanliegen von Gerichten in den vergangenen Jahren tendenziell höher gewichtet werden – zum Beispiel in Vergleich mit wirtschaftlichen Notwendigkeiten“, sagte er.

Aus den an der Klage beteiligten Umweltverbänden hieß es, der zeitliche Zusammenhang mit der Landtagswahl sei zufällig und den langen Entscheidungszeiten trotz Eilverfahrens geschuldet. René Schuster von der Grünen Liga sagte, mehrere Moore seien gefährdet, weil Grundwasser Richtung Tagebau abflössen und damit die Austrocknung drohe. „Wäre der Tagebau nicht so nahe an die Moore geplant worden, gäbe es das Problem nicht“, sagte er. Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, betonte, im Fall Jänschwalde gehe es nicht um Klimaschutz, sondern um „die Einhaltung des geltenden Rechts im Naturschutz“.

Sorge um Jobs

Wenig treibt die Lausitzer Kohlekumpel derzeit so um wie die Sorge um ihre Jobs. Durch den möglichen Stopp von Jänschwalde könnte das Bangen zunehmen. Zusammen mit dem Tagebau Cottbus- Nord, der mittlerweile geschlossen ist, gibt der Tagebau Jänschwalde 2500 Menschen Arbeit. Allerdings wird in Jänschwalde weitergearbeitet, wenn keine Braunkohle mehr abgebaggert wird. Im Falle, dass das Urteil rechtskräftig wird, geht der Tagebau in einen sogenannten Sicherheitsbetrieb, damit er etwa nicht mit Wasser vollläuft. Dafür braucht es Arbeitskräfte, die sich vor Ort auskennen.

In einer vorherigen Fassung des Textes wurde Philipp Litz vom Thinktank Agora Energiewende nicht korrekt wiedergeben. Fälschlich hieß es ohne Möglichkeitsform, dass die Kraftwerksblöcke nun nicht mehr voll mit Braunkohle versorgt werden können. Herr Litz hatte dies allerdings von Anfang an nur als temporär unter Umständen mögliche, keineswegs jedoch als sichere Auswirkung dargestellt. Wir bitten, den redaktionellen Fehler zu entschuldigen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false