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Wirtschaft: Bankkunden sollten Gebühren zurückholen

AgV beruft sich auf BGH-Urteil BERLIN (hej).Bankkunden brauchen weder Gebühren noch einen Aufwendungsersatz zu zahlen, wenn die Kreditinstitute Überweisungen oder Daueraufträge nicht ausführen.

AgV beruft sich auf BGH-Urteil

BERLIN (hej).Bankkunden brauchen weder Gebühren noch einen Aufwendungsersatz zu zahlen, wenn die Kreditinstitute Überweisungen oder Daueraufträge nicht ausführen.Wie die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV) am Mittwoch weiter mitteilte, gelte das auch für die Fälle, in denen Schecks oder Lastschriften wegen eines nicht ausreichend gedeckten Kontos von der Bank zurückgewiesen werden.Die Verbraucherschützer berufen sich auf das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), das der Verbraucherschutzverein (VSV) am 21.Oktober gegen die Berliner Volksbank erwirkt hatte und dessen Begründung jetzt vorliegt. Die Urteilsbegründung mache deutlich, daß auch über Umwege derartige Gebühren nicht eingefordert werden können, betont die AgV.Nach der Urteilsverkündung hatte der Zentrale Kreditausschuß die Auffassung vertreten, für nicht ausgeführte Abbuchungen sei ein pauschaler Aufwendungs- oder Schadensersatz zulässig.Diese Position sei jetzt nicht mehr haltbar.Nach der Rechtsprechung des BGH dürfe die Bank vielmehr nur Entgelte für Leistungen verlangen, die sie aufgrund einer vertraglichen Grundlage für ihre Kunden erbringe.Wenn das Geldhaus vor einer Abbuchung prüfe, ob das Konto gedeckt ist, werde es aber ausschließlich "im eigenen Interesse tätig". Die Verbraucherschützer raten den Kunden, anhand der Kontoauszüge zu überprüfen, ob die Bank ungerechtfertigt Gebühren in Rechnung gestellt hat.Stichtag für Rückforderungsansprüche ist der 1.April 1977, an dem das AGB-Gesetz in Kraft getreten ist.Lassen Sie sich nicht mit der Behauptung abspeisen, das Urteil gelte nur für die Volksbank! Der Richterspruch habe vielmehr grundsätzliche Bedeutung und sei daher auf alle Institute anwendbar, so die AgV.Notfalls sollten sich betroffene Kunden bei der örtlichen Verbraucher-Zentrale Hilfe holen.

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