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Millionen Kunden sind betroffen: Die ING wird sich bei ihnen im November melden. Verbraucherschützer rechnen damit, dass alle Banken nachziehen werden.

© Robin Van Lonkhuijsen/picture alliance/dpa

Bank will Zustimmung zu aktuellen Bedingungen: ING droht Kunden mit Kündigung

Nach der Deutschen Bank handelt jetzt auch die ING. Hintergrund ist ein Urteil des BGH zu Bankgebühren. Das sorgt für Streit.

Die Deutsche Bank hat es schon getan, nun zieht die Direktbank ING nach. Die Kundinnen und Kunden sollen den aktuellen Kontogebühren und Verwahrentgelten zustimmen. Tun sie das nicht, müssen sie mit der Kündigung rechnen. „Am Ende brauchen wir die Zustimmung der Kunden, um weiter mit ihnen zusammenzuarbeiten“, sagte ING-Deutschland-Chef Nick Jue der Deutschen Presseagentur.

Die meisten Kunden will das Institut ab Ende November auf digitalem Wege kontaktieren, gelten sollen die neuen Konditionen dann ab März 2022. Der Deutsche Bank-Konzern war schneller. Bereits vor Wochen bekamen Kunden der Deutschen Bank, der Postbank und der Norisbank Post mit der Aufforderung, ihre Zustimmung zu den aktuellen Konditionen zu erteilen.

Das Grundsatzurteil des BGH sorgt für Streit

Dass die Banken ihre Kunden nun massenhaft um Zustimmung bitten, ist Folge eines Grundsatzurteils, das der Bundesgerichtshof (BGH) Ende April gefällt hatte (Az.: XI ZR 26/20). Darin hatte das höchste deutsche Zivilgericht festgelegt, dass Geldhäuser bei einer Änderung ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG) die ausdrückliche Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen. Die bisher für Preiserhöhungen maßgeblichen Klauseln, dass die Banken von einer Zustimmung ausgehen dürfen, wenn der Verbraucher nicht widerspricht, sind damit obsolet.

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Auf Grundlage des Urteils können Verbraucher in der Vergangenheit gezahlte Bankentgelte zurückfordern. Verbraucherschützer werfen der Branche jedoch eine Verschleppungstaktik vor. Auf eine Umfrage der Verbraucherzentrale Sachsen bei 43 regionalen und überregionalen Instituten zur Erstattungspraxis blieben Antworten entweder unkonkret oder ganz aus.

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Nur 27 Kreditinstitute reagierten überhaupt, teilten die Verbraucherschützer mit. Einige Institute erklärten, das BGH-Urteil werde noch geprüft. Andere kündigten an, dass berechtigte Rückerstattungen nach individueller Prüfung vorgenommen würden, mitunter werde aber nur ein „sehr geringer Teilbetrag“ erstattet. Manchmal werden Verbraucher auch gebeten, auf ihre Forderung ganz oder teilweise zu verzichten.

Verbraucherschützer planen Musterklage

Streit gibt es auch in der Frage, für welchen Zeitraum Kunden Geld zurückverlangen können. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) plant dazu eine Musterfeststellungsklage. Einige Banken und Sparkassen vertreten nämlich die Auffassung, dass nur Entgelterhöhungen angegriffen werden können, die nach 2018 durchgeführt worden sind, zu Unrecht wie der VZBV meint. Darüber hinaus haben die Verbraucherschützer bereits mehrere Geldhäuser abgemahnt, weil sie das Konto gekündigt hatten, nachdem Kunden eine Rückzahlung gefordert hatten, oder Verbraucher beim Einloggen ins Onlinebanking den AGB zustimmen sollten. (mit AFP)

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