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Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner möchte Arbeitskräfte in die Landwirtschaft vermitteln - aber zu Konditionen unterhalb des Mindestlohns, wie der DGB meint?

© imago images/Reiner Zensen

Arbeitsschutz und Löhne in der Coronakrise: DGB warnt Klöckner vor Rechtsbruch

Kurzarbeit zu niedrig, Arbeitszeitgesetz unter Druck - der DGB ist unzufrieden mit der Krisenpolitik.

Die Gewerkschaften sorgen sich zunehmend um Arbeitsschutz und Einkommen in der Krise. So wirft der DGB Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) „Aufruf zum Rechtsbruch“ vor, weil das Ministerium eine Arbeitskräfte-Vermittlungsplattform für die Landwirtschaft unterstützt. Zum Thema Verdienst heißt es auf der Internetseite mit dem Namen „Das Land hilft“: „Es gibt keinen pauschalen Stundenlohn. Der Verdienst richtet sich je nach Angebot und ist mit demjenigen, der die Anfrage stellt, individuell zu vereinbaren.“ Beim DGB wird das so interpretiert, als solle der gesetzliche Mindestlohn, der derzeit pauschal 9,35 Euro beträgt, ausgehebelt werden.

DGB-Vorstand schreibt Landwirtschaftsministerin 

DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell wendet sich deshalb in einem Schreiben vom 24.3. an Landwirtschaftsministerin Klöckner. „Die Landwirtschaft hat sich in der Vergangenheit leider oftmals schwergetan mit der Einhaltung bzw. Umsetzung geltender Arbeitsschutzstandards, des Mindestlohns oder der Aufzeichnungspflicht von Arbeitszeit“, schreibt Körzell und führt Daten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit an. 2018 seien 617 Arbeitgeber in der Landwirtschaft kontrolliert worden, gegen 106 sei anschließend ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Auch vor diesem Hintergrund sei es „von großem Gewicht, dass Sie für eine Klarstellung sorgen“, schreibt Körzell an Klöckner.

Diskussion um das Arbeitszeitgesetz

Die Höhe des Kurzarbeitergeldes (60 Prozent des letzten Nettoeinkommens) und dazu der Kreis der Anspruchsberechtigten ärgert den DGB ebenso wie Pläne zur partiellen Aussetzung des Arbeitszeitgesetzes. „Der Arbeits- und Gesundheitsschutz der Menschen, die gerade enormes leisten und als Helden der Arbeit gewürdigt werden, wird gefährdet“, hieß es am Dienstag beim DGB.  Das Arbeitszeitgesetz beschränkt die tägliche Arbeitszeit auf maximal zehn Stunden; in der Woche dürfen 60 Stunden nicht überschritten werden. Dazu ist die Arbeit an Sonn- und Feiertagen nur in bestimmten Branchen beziehungsweise Berufen gestattet.

Länger arbeiten in der Ernährungsindustrie? 

Für das Gesundheitswesen sind Ausnahmen von den Regeln des Arbeitszeitgesetztes in der Coronakrise unstrittig und werden auch von den Gewerkschaften akzeptiert. Weitere Ausnahmen für die Lebensmittelindustrie sind derzeit in der Diskussion und werden vom DGB strikt abgelehnt. Angeblich machen die großen Supermarktketten – Aldi und Lidl, Edeka und Rewe – Druck auf Lieferanten, die Produktion von bestimmten Nahrungsmitteln zu erhöhen und gleichzeitig mit den Preisen für diese Grundbedarfsprodukte runterzugehen.

In der vergangenen Woche hatte sich der DGB nicht durchsetzen können mit der Forderung nach einem höheren Kurzarbeitergeld (KuG). Die IG Bau, Agrar, Umwelt (IG BAU) bekräftigte jetzt am Beispiel der Gebäudereiniger die Forderung nach einen höherem KuG: Der Stundenlohn der Reinigungskräfte betrage 10,80 Euro, 60 Prozent davon seien 6,48 Euro – davon können niemand leben. Noch schlimmer sei die Situation der rund 200 000 geringfügig Beschäftigter (Minijobber) in der Branche, die keinen Anspruch auf KuG haben. „Das Wenige fällt in der Krise auch noch weg“, meint die IG BAU und forderte KuG auch für die Minijobber.

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