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Gelber Schein. Wer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt, ist erst einmal auf der sicheren Seite.

© Jens Büttner/dpa

Arbeitsrecht zum „gelben Schein“: Darf der Arbeitgeber die Krankschreibung anzweifeln?

In den meisten Fällen reicht eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung um Fehltage zu entschuldigen. Es gibt aber auch Ausnahmen, erklärt Marta Böning vom DGB.

Unser Leser fragt: Ich stecke mich leicht an und habe oft Infekte, so dass meine Chefin schon skeptisch ist und kaum glaubt, dass ich krank bin, wenn ich wieder einmal fehle – obwohl ich ihr eine Krankschreibung vorlege. Darf sie an meiner Erkrankung zweifeln? Und was, wenn ich an Covid-19 erkranke? Kann mein Arbeitgeber meine Entgeltfortzahlung streichen, weil ich nicht geimpft bin?

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Die Antwort von Marta Böning, Arbeitsrechtlerin beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB): Grundsätzlich gilt: Wenn Sie eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), auch der „gelber Schein“ genannt, vorlegen, sind Sie zunächst auf der sicheren Seite. Damit haben Sie Ihre Erkrankung hinreichend belegt.

Kann der Arbeitgeber die Krankmeldung anzweifeln?

Die Rechtsprechung kennt aber auch Situationen, in denen Arbeitgeber die AU-Bescheinigung anzweifeln könnten. Man spricht vom „Erschüttern der Beweiskraft“, wenn konkrete Tatsachen ernsthafte Zweifel an der Bescheinigung begründen. Der Klassiker ist hier die „angekündigte Krankheit“, etwa wenn ein Arbeitnehmer, nachdem sein Urlaubsantrag abgelehnt wurde, für die Urlaubszeit eine AU-Bescheinigung einreicht.

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Verweigert der Arbeitgeber dann die Entgeltfortzahlung oder greift sogar zur Kündigung, können Betroffene aber die Zweifel noch entkräften, in dem sie den behandelnden Arzt von der Schweigepflicht entbinden, damit er das Gericht darüber informiert, dass tatsächlich eine Erkrankung vorlag.

Gelten die gleichen arbeitsrechtlichen Regeln bei Corona-Erkrankungen für Ungeimpfte?

Erkranken Beschäftigte an Corona, gelten für sie die allgemeinen arbeitsrechtlichen Regeln wie bei anderen Erkrankungen auch – unabhängig davon, ob Sie geimpft sind. Sie haben einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung grundsätzlich bis zur Dauer von sechs Wochen.

Wann verliert man seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung?

Die Entgeltfortzahlung kann entfallen, wenn Beschäftigte die Erkrankung selbst verschuldet haben. Dafür bedarf es aber eines groben Verstoßes gegen das eigene Interesse eines verständigen Menschen.

Ein Beispiel dafür wäre, wenn ein Arbeitnehmer eine Schlägerei provoziert, aber nicht, wenn jemand, der nicht geimpft ist, an Covid-19 erkrankt. Das gilt im Übrigen genauso bei sonstigen Erkrankungen, gegen die Impfungen vorhanden sind und empfohlen werden.

Im Quarantänefall: Der Staat zahlt keine Entschädigung mehr

Bei der in den Medien vieldiskutierten „Streichung der Lohnfortzahlung für Ungeimpfte“ geht es dagegen darum, dass die staatliche Entschädigungszahlung wegfällt, wenn ungeimpfte Mitarbeiter in behördlich angeordnete Quarantäne gehen und so ihren Lohnanspruch verlieren. Eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gilt aber auch, wenn gleichzeitig Quarantäne angeordnet wird.

– Haben Sie auch eine Frage? Dann schreiben Sie uns: E-Mail: Redaktion.Beruf@tagesspiegel.de

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