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Online nach Feierabend? Im Homeoffice gelten auch in Coronazeiten in der Regel die üblichen Arbeitszeiten.

© picture alliance / dpa

Arbeitsrecht: Muss ich in Coronazeiten abends arbeiten?

Arbeitgeber dürfen trotz Krise nicht verlangen, dass Mitarbeiter ständig Überstunden machen, erklärt Arbeitsrechtlerin Marta Böning.

Unsere Leserin fragt: Ich arbeite als Büroangestellte und bin, wie meine gesamte Abteilung, mit dem Ausbruch der Coronapandemie ins Homeoffice geschickt worden. Wir wurden ausgestattet mit mobilen Geräten, keiner hat aber gefragt, ob wir von zu Hause arbeiten wollen. Unsere Chefin betreut daheim zwei Kinder und setzt deshalb Besprechungen außerhalb unserer regulären Arbeitszeiten an. Mein Mann arbeitet zur Hälfte zu Hause, zur Hälfte im Büro, hat sein Chef entschieden. Das kommt mir alles sehr willkürlich vor. Zu was sind wir verpflichtet?

Marta Böning vom Deutschen Gewerkschaftsbund antwortet: Die aktuelle Verschiebung zahlreicher Tätigkeiten in den häuslichen Bereich zeigt jetzt, welche Potenziale in der Arbeit von zu Hause stecken. Das weckt Erwartungen bei denen, die gut mit den neuen Freiräumen klarkommen und für die Zeit nach Corona ein Recht auf Homeoffice fordern. Auch Arbeitsminister Hubertus Heil spricht sich dafür aus: Am Sonntag erklärte er, bis Herbst ein Gesetz vorzulegen, nach dem bestimmte Firmen die Arbeit im Homeoffice ermöglichen müssen.

Wildes Homeoffice - das muss man nicht hinnehmen

Die aktuelle Lage zeigt aber auch, wie wichtig das Regulieren von zu Hause erbrachter Arbeit ist. Denn das "wilde Homeoffice" mit dem viele Beschäftigte - offenbar auch Sie - Erfahrungen machen, ist oft mit Nachteilen und Belastungen verbunden. Streng genommen dürfen Arbeitgeber Beschäftigte nicht gegen deren Willen und ohne Vereinbarung zum Arbeiten nach Hause schicken und erwarten, dass sie ihre Wohnung zum Büro umfunktionieren, auch nicht tageweise. Ebenso dürfen Arbeitgeber nicht einseitig den vereinbarten Rahmen der täglichen Arbeitszeit ändern und etwa Video- oder Telefonkonferenzen außerhalb der vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten anordnen. Geräte und Medien müssen zur Verfügung gestellt werden. Und acht Stunden auf einem Küchenstuhl entsprechen sicher nicht den Standards für gesundes Arbeiten. Die Arbeit sollte erfasst, Überstunden vermieden werden, unbezahlte erst recht. Umgekehrt haben Beschäftigte die Pflicht, sich während ihrer Arbeitszeit um ihren Job - und nicht nebenbei um ihre Kinder zu kümmern.

Die Rahmenbedingungen mitbestimmen

Beim Homeoffice in Coronazeiten allerdings fallen Arbeitsrecht und Arbeitswirklichkeit oft auseinander. Betriebs- und Personalräte sollten ihr Mitbestimmungsrecht nutzen, um gute Rahmenbedingungen zu schaffen. Beschäftigte sollten mindestens klare Vereinbarungen zur Freiwilligkeit, der Arbeitszeiterfassung und den klaren zeitlichen Rahmen der Arbeit einfordern.

– Haben Sie auch eine Frage? Dann schreiben Sie uns: E-Mail: Redaktion.Beruf@tagesspiegel.de

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