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Früher gehen. Sich mit dem Arbeitgeber zu einigen, das ist der beste Weg.

© Federico Gambarini/dpa

Arbeitsrecht: Früher gehen

Darf man den Arbeitgeber verlassen, bevor die Kündigungsfrist um ist? Das erklärt der Arbeitsrechtler Christoph Abeln.

Unser Leser fragt: Ich arbeite seit vier Jahren als Interimsmanager für ein Berliner Zeitarbeitsunternehmen und mir wurde jetzt ein sehr lukrativer Job angeboten. Den soll ich aber nun schon in einem Monat starten. Doch das lässt sich wohl kaum machen, denn meine Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Welche Möglichkeiten habe ich jetzt, meinen alten Arbeitgeber früher zu verlassen?

Der Arbeitsrechtler Christoph Abeln antwortet: Seinen Arbeitgeber früher zu verlassen ist möglich, aber gar nicht so einfach. Grundsätzlich gelten nämlich die vertraglichen und gesetzlichen Kündigungsfristen. Denkbar ist allerdings, einen so genannten Aufhebungsvertrag zu schließen. Man löst also mit seinem Arbeitgeber den Arbeitsvertrag einvernehmlich zu einem früheren Zeitpunkt auf. Einen Anspruch auf ein solches Verfahren haben Arbeitnehmer jedoch nicht.

Wichtig ist es, einen Aufhebungsvertrag erst dann zu unterschreiben, wenn der neue Job sicher ist. Denn sonst droht Gefahr: Beim Aufhebungsvertrag handelt es sich schließlich um eine freiwillige Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Hat man ihn unterzeichnet und es klappt wider Erwarten nicht mit dem neuen Job, steht man plötzlich ohne Arbeit da. Und nicht nur das: Die Agentur für Arbeit verhängt in einem solchen Fall eine Sperrfrist. Zwölf Wochen lang gibt es dann kein Arbeitslosengeld.

Einigt man sich nicht auf einen Aufhebungsvertrag, können Arbeitnehmer außerdem darüber nachdenken, ihrem Arbeitgeber anzubieten, auf ihren restlichen Urlaubsanspruch zu verzichten. Ebenfalls möglich: anstatt sich Überstunden auszahlen zu lassen, diese mit Freizeit auszugleichen, um früher das Unternehmen verlassen zu können.

Klappt auch dies alles nicht, entscheidet sich mancher Arbeitnehmer dennoch, den neuen Job anzutreten und den alten Arbeitgeber einfach so zu verlassen. Dies ist allerdings gefährlich. Beim Wechsel zu einem Konkurrenten könnten Wettbewerbsverbote im Wege stehen. Außerdem ist es möglich, dass der bisherige Arbeitgeber Schadenersatz verlangt. Tatsächlich ist eine solche Forderung jedoch schwierig, weil der konkrete Schaden meist nicht messbar ist.

Dennoch ist davon abzuraten. Denn: Man setzt so nach jahrelanger Arbeit nicht nur ein gutes Zeugnis aufs Spiel. Diese Illoyalität macht im Zweifelsfall selbst beim neuen Arbeitgeber keinen guten Eindruck.

– Haben Sie auch eine Frage? Dann schreiben Sie uns: E-Mail: Redaktion.Beruf@tagesspiegel.de

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