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In Berlin bleiben die meisten Geschäfte am diesjährigen "Tag der Befreiung" geschlossen.

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Exklusiv

Arbeitsfrei am 8. Mai: Was der zusätzliche Feiertag die Berliner Wirtschaft kostet

Am diesjährigen "Tag der Befreiung" bleiben Arbeitnehmer - unabhängig von Corona - zu Hause. Für die Wirtschaft ist das kostspielig, rechnet ein Ökonom vor.

Von Laurin Meyer

Er ist in diesem Jahr nicht nur Gedenktag, sondern einmalig auch ein offizieller Feiertag in Berlin: der 8. Mai. Die Hauptstadt erinnert an das Ende des Zweiten Weltkrieges und die Befreiung vom Nationalsozialismus vor 75 Jahren. Geschäfte sind deshalb geschlossen, Arbeitnehmer bleiben zu Hause.

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Für die Wirtschaft in Berlin ist der zusätzliche Feiertag aber durchaus kostspielig, sagen Ökonomen. „Dem Land Berlin kostet der Feiertag rund 300 Millionen Euro“, erklärt Christoph Schröder vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW), das maßgeblich von Wirtschafts- und Arbeitgeberverbänden finanziert wird. Der Experte hat ausgerechnet, dass 0,1 bis 0,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts eines Jahres den Unternehmen durch einen arbeitsfreien Tag entgehen.

In diesem Jahr dürfte der Preis für den zusätzlichen Feiertag in Berlin jedoch etwas kleiner ausfallen als üblich. Denn die Corona-Schutzmaßnahmen dämpfen die Wirtschaft ohnehin. Zahlreiche Betriebe haben ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit geschickt, der Einzelhandel öffnet nur langsam seine Türen. „Andererseits läuft gerade wieder ein bisschen Geld in die Kassen, und die Geschäfte müssen geschlossen bleiben“, sagt Schröder.

An wie vielen gesetzlichen Feiertagen die Arbeitnehmer zu Hause bleiben dürfen, ist deutschlandweit ungleich verteilt. Während in manchen Regionen in Bayern das öffentliche Leben an 14 Tagen im Jahr stillsteht, kommen vor allem die Bundesländer im Norden und Osten auf nur zehn Tage.

Feiertage wurden zum beliebten Wahlkampfthema

In den vergangenen Jahren ist das zunehmend auch zum Wahlkampfthema in den Bundesländern geworden. Gleich vier Länder haben zuletzt den Reformationstag als dauerhaften Feiertag auserkoren. In Berlin ist seit dem vergangenen Jahr am Internationalen Frauentag arbeits- und schulfrei. 

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„Es sieht oft aus wie ein schönes Geschenk, das nichts kostet“, sagt Schröder. Dass auch die Arbeitnehmer einen gesetzlichen Feiertag zahlen müssen, bekamen viele jedoch schon beim Buß- und Bettag zu spüren. Seit dem Jahr 1995 müssen Beschäftigte an dem ehemals gesetzlichen Feiertag wieder arbeiten. Es sollte die Mehrbelastung für Arbeitgeber ausgleichen, die seitdem Beiträge in die neu eingeführte Soziale Pflegeversicherung als Pflichtversicherung einzahlen mussten.

Kosten hängen auch von der Saison ab

Nur in Sachsen haben Arbeitnehmer auch weiterhin frei, dort ist der Buß- und Bettag ein gesetzlicher Feiertag geblieben. Das hat seinen Preis: Hier zahlen Beschäftigte einen zusätzlichen Beitrag in die Pflegeversicherung von 0,5 Prozent ein. Daneben könnten sich bei einem zusätzlichen Feiertag aber auch die Spielräume für kleine Lohnerhöhungen verringern. Denn Geld, das ein Unternehmen für Feiertagszuschläge ausgeben muss, fehlt anschließend im Personalbudget. 

Damals berechnete der Sachverständigenrat die Kosten für den Buß- und Bettag. Diese Rechnung hat sich auch Schröder zunutze gemacht und an die heutige Wirtschaftsleistung des Landes Berlin angepasst. „Die Kosten sind aber nicht auf den Euro genau zu bestimmen“, sagt der IW-Ökonom Schröder. „Dafür müsste man etwa auch die Wirtschaftsstruktur des jeweiligen Landes und die Saison berücksichtigen.“ Das Baugewerbe etwa sei traditionell stärker von einem Feiertag im Sommer betroffen als im Winter.

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