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Google muss eine milliardenschwere Wettbewerbsstrafe an die EU zahlen.

© Lu Liang/Imaginechina via ZUMA Press/dpa

2,42 Milliarden Euro für unzulässige Praktiken: Gericht der EU bestätigt Wettbewerbsstrafe für Google

Die EU wirft Google unzulässige Wettbewerbspraktiken vor. Eine Milliardenstrafe wollte der Konzern nicht akzeptieren. Doch nun gibt es ein wegweisendes Urteil.

Das Gericht der EU hat eine Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission in Höhe von 2,42 Milliarden Euro zulasten von Google bestätigt. Das teilten die Richter in Luxemburg mit.

Gegen das Urteil kann noch Einspruch beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingelegt werden. Der Internetriese hatte gegen das Bußgeld in Höhe von 2,42 Milliarden Euro geklagt. Es ist das erste Urteil in einer Reihe von Rechtsstreitigkeiten zwischen der für Wettbewerb in der Europäischen Union zuständigen EU-Kommission und dem amerikanischen Konzern (Rechtssache T-612/17).

Seit 2017 hat die Brüsseler Behörde gegen Google mehrere Strafen in teils historischem Ausmaß verhängt. Bislang summieren sich die drei EU-Wettbewerbsstrafen für Google auf mehr als acht Milliarden Euro.

Wegen der Wettbewerbslage beim meistverwendeten Smartphone-System der Welt - Android - wurde 2018 die Rekordstrafe von 4,34 Milliarden Euro fällig. Acht Monate später kamen 1,49 Milliarden Euro hinzu, weil Google aus Sicht der Kommission bei Suchmaschinen-Werbung im Dienst „AdSense for Search“ andere Anbieter unzulässigerweise behindert habe.

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Im nun verhandelten Fall wirft die Kommission Google vor, seinem Preisvergleichsdienst Google Shopping einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft zu haben. Der Konzern habe „seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschinenbetreiber missbraucht, indem es seinen eigenen Preisvergleichsdienst in seinen Suchergebnissen ganz oben platziert und Vergleichsdienste der Konkurrenz herabgestuft hat“, hatte die auch heute noch für Wettbewerb zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager 2017 gesagt.

Auch Mutterkonzern Alphabet Teil des Rechtsstreits

Die Obergrenze der Strafen kann sich auch auf den Umsatz der Unternehmensgruppe beziehen, zu der das betreffende Unternehmen gehört, hatte die EU-Kommission vor dem Richterentscheid mitgeteilt. Dafür müsse das Mutterunternehmen dieser Gruppe in der Zeit der Verstöße einen „bestimmenden Einfluss“ auf die Geschäftspolitik der Tochter ausgeübt haben.

Im Fall von Google bedeutet das, dass auch der Mutterkonzern Alphabet mit einem Jahresumsatz von rund 182,5 Milliarden Dollar (rund 157,5 Milliarden Euro) im vergangenen Jahr Teil des Rechtsstreits ist. Im vergangenen Quartal machte Alphabet einen Umsatz von 56,1 Milliarden Euro und einen Gewinn von mehr als 16 Milliarden Euro.

Für die Europäischen Verbraucherschutzorganisation Beuc könnte das Urteil „ein Wendepunkt für die Wahlfreiheit der Verbraucher im Internet sein“. Google habe die Verbraucher daran gehindert, auf potenziell günstigere Angebote zuzugreifen, indem es die Konkurrenten praktisch unsichtbar gemacht habe.

Die Entscheidung der EU-Kommission sei ein wichtiger erster Schritt gewesen, „und wir erwarten, dass der Gerichtshof diese Entscheidung in seinem Urteil bestätigt“, hatte Agustin Reyna, Beuc-Direktor für rechtliche und wirtschaftliche Angelegenheiten, vor der Entscheidung mitgeteilt. (dpa)

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