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Eine 32 Jahre alte Dortmunderin hatte geklagt.

© dpa

Prozess in NRW: Silikonbrüste sind kein Hindernis für Polizeidienst

Bundesweit gilt eine Verordnung, die Frauen mit Brustimplantaten vom Polizeidienst ausschließt. Dies wurde nun vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gekippt.

Eine 32 Jahre alte Dortmunderin darf wegen ihrer Silikonbrüste nicht von der Bewerbung für den Polizeidienst ausgeschlossen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen festgestellt. Die Richter gaben am Mittwoch der Krankenschwester Recht, die im Frühjahr 2014 aus medizinischen Gründen bei der Polizei abgelehnt wurde. Die Frau hatte sich gegen die Entscheidung des Polizeiarztes zur Wehr gesetzt.

Das Gericht berief sich auf ein eigens für den Fall in Auftrag gegebenes Gutachten der Uniklinik Bonn. Danach besteht ein gewisses Risiko eines Risses oder einer schmerzhaften Umkapselung (Fibrose). Es liege aber unter 20 Prozent. Laut der bundesweit geltenden Polizeiverordnung sind Frauen mit Brustimplantaten wegen erhöhter Verletzungsgefahr nicht geeignet für den Polizeidienst. Die Berufung ist zugelassen. (dpa)

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