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Das Hauptzollamt Frankfurt am Main hat im vergangenen Jahr 5,3 Milliarden Euro eingenommen.

© imago/argum

Zollgebühren: Nicht von Pappe

Singapur, heftiges Gewitter. Unsere Autorin rettet sich in einen Laden – und muss shoppen. Damit fängt der Ärger erst an.

Die ganze dumme Geschichte begann mit einem tropischen Gewittersturm in Singapur. Ich war gerade in Chinatown unterwegs, als am Himmel die große Regendusche aufgedreht wurde, Donnergrummeln und irres Blitzezucken gab es gratis dazu. Unfassbar, was da an Wasser runterkam. Ein Dach über dem Kopf musste her. Glücklicherweise gibt es in Chinatown reichlich Läden. Ich flüchtete mich unter die Markise eines indischen Geschäfts, stöberte in Schlüsselanhängern und Kühlschrankmagneten.

Wer schon mal verreist ist, weiß, Verführungen lauern überall. Das hübsche Kleid in der Georgetown Mall in Washington, das der Passantin aus dem Schaufenster entgegenruft: „Ich bin dein Kleid!“ Oder das Jackett, das seinen künftigen Träger in der Elizabeth Street in Sydney in Kauf-mich-Manier anlächelt.

Die Kreditkarte ist schnell gezückt. Viele machen sich jedoch nicht klar, dass es bei der Rückreise ein böses Erwachen geben kann, besonders, wenn die Sachen teuer sind. Da herrsche viel Unsicherheit und Unkenntnis, sagt eine Sprecherin des Hauptzollamtes Frankfurt am Main. Dort wurden durch die Erhebung von nationalen Verbrauchssteuern, Einfuhrumsatzsteuer, Zöllen und sonstigen Abgaben im vergangenen Jahr 5,3 Milliarden Euro eingenommen. Die setzen sich zum Teil aus Minibeträgen zusammen. Auch ohne exaltierten Kaufrausch oder bewusste Schnäppchenjagd kann man lästige Wege und überflüssige Nebenkosten haben, wenn man sich nicht rechtzeitig informiert.

"Sie müssen auch für sich selber etwas kaufen"

Doch wer tut das schon? Immer mal wieder kursierten Meldungen über Prominente, die beim Zoll aufgefallen sind. Der frühere Fußballspieler Oliver Kahn etwa hatte bei einem Shopping-Anfall in Dubai Kleidung für weit über 6000 Euro eingekauft. Dafür wären mehr als 2000 Euro Zoll und Einfuhrumsatzsteuer fällig gewesen. Allerdings hatte er die Sachen nicht angemeldet, weshalb er am Ende 125 000 Euro zahlen musste.

An Zollformalitäten habe ich überhaupt nicht gedacht, als mich eine freundliche Verkäuferin im Sari bat, doch unbedingt in ihren Laden hineinzuschauen, da hätten sie tolle Sachen zu verkaufen. Gut, ein paar Mitbringsel können ja nicht schaden, und was erledigt ist, das ist erledigt. Zuerst führte sie mich zu einem Packen mit Schals. Unschlüssig hielt ich einen hoch. Ob der dem Bruder gefallen würde? Statt mich wie eine gute deutsche Kaufhausverkäuferin einfach links liegen zu lassen, fing die Frau an, einen Schal nach dem anderen auseinander zu schütteln. Meine flehenden Bemerkungen „Bitte nicht so viel Mühe machen, ich will doch eigentlich gar nicht ...“, ignorierte sie komplett. Okay, den blauen. „Dann müssen Sie aber auch diesen noch nehmen.“ Draußen blitzte es.

„Sie müssen auch für sich selber etwas kaufen“, sagte die Inderin und klang plötzlich sehr persönlich, fast fürsorglich. „Hier, schauen Sie, die Kimonos, so was brauchen Sie bestimmt. „Einen Kimono benötige ich auf keinen Fall. So was trage ich gar nicht.“ Schon begann sie, welche vom Bügel zu schälen. „Dann vielleicht eher die Jacke“, deutete ich in purer Selbstverteidigung auf eine Stehkragenjacke, die unter der Decke hing. „Die haben wir auch noch in anderen Farben“, sagte sie und riss Folien auf.

Wohin jetzt mit den neuen Sachen?

Leider zog sich das Gewitter länger hin. Am Ende verließ ich mit einer um etwa hundert Euro erleichterten Kreditkarte und zwei, wie ich fand, ziemlich schweren Tüten den Laden. Wenigstens das Donnern und Blitzen hatte aufgehört. Während ich die Pfützen umrundete, erinnerte ich mich, dass mein Koffer schon beim Hinflug exakt 20 Kilo gewogen hatte. Natürlich verbraucht man auch Sachen aus dem Koffer, Feuchtigkeitscreme zum Beispiel. Aber die wiegt leider nicht so viel, wie ein Schal, ein Polohemd, eine Jacke, eine Baseballkappe, noch ein Hemd und ein T-Shirt. „Und das muss ich jetzt alles schleppen“, dachte ich.

Halt, ich kann es mir ja auch schicken, fiel mir ein. Also eine Post gesucht und in der Vivo City Mall auch gefunden. Einige sehr würdevoll wirkende Frauen in muslimischen Postuniformen halfen mir schnell, ein Päckchen zu packen. Nein, lieber ein M-Päckchen, die L-Variante ist zu groß. Rasch war es zusammengefaltet, die Tüte mit den Klamotten passte locker rein, ein altes Polohemd, das sich Kuliflecken eingefangen hatte, kam auch noch dazu. Was nun auf die Zollerklärung schreiben? „Clothing“, riet die Postfrau. „Sieben Teile.“ Dazu den Betrag in Singapur-Dollar, der von der Kreditkarte abgebucht worden war. Rasch Klebeband drum herum gewickelt und vorsichtshalber an die Arbeitsadresse geschickt, weil da immer jemand ist. Dreimal musste ich noch schlucken, wegen der 66 Singapur-Dollar Porto, umgerechnet mehr als 40 Euro.

Der Einkauf kann schnell teuer werden

Das Corpus Delicti. Aufgegeben in Singapur, zwischengelandet beim Zollamt – dieses Päckchen ging durch viele Hände.
Das Corpus Delicti. Aufgegeben in Singapur, zwischengelandet beim Zollamt – dieses Päckchen ging durch viele Hände.

© Kai-Uwe Heinrich

Irgendwann war der Urlaub zu Ende, das Päckchen schon fast vergessen, da kam Post von der Deutschen Post. Sieben Kalendertage lang liege meine Sendung zur Zollanmeldung für mich bereit. Alternativ könne ich den Service „Nachträgliche Postverzollung“ für 28,50 Euro in Auftrag geben. Dann doch lieber gleich beim Zollamt vorbeischauen.

Zum Flachbau in Schöneberg ging es durch eine enge Straße. Die Empfangsdame war sehr freundlich angesichts meiner mangelnden Kenntnisse über Zollformalitäten. Ob ich die Rechnung mitgebracht hätte. „Nein“, sagte ich verdutzt. Dann fiel mir wieder ein, dass ich gar keine Rechnungen besaß, weil die Inderin ja immer nur einen Gesamtpreis genannt hatte. Also hatte ich nur den Kreditkartenbeleg bekommen, den aber nicht dabei. Der zuständige Zollbeamte gab mir ein Messer, um das Päckchen aufzuschneiden. Was den Wert beträfe, teile er meine Einschätzung, sagte er schließlich. Bis 150 Euro müsse man nur Steuer zahlen, erfuhr ich dann. Ab 150 Euro kommen noch zwölf Prozent Zoll dazu. Auf den Wert des Inhalts müsse er allerdings das Porto anrechnen. Trotzdem hatte ich Glück und kam insgesamt nur auf einen Wert von etwa 146 Euro. Bezahlen musste ich 27 Euro.

Klingt erst mal nicht viel, bis man sich vor Augen führt, dass der Einkauf sich damit mal so eben um knappe 30 Prozent verteuert hatte.

Zu Hause legte ich das Päckchen auf die Waage. Ein schlappes Kilo wog es! Das war den ganzen Stress definitiv nicht Wert gewesen. Und es war auch deutlich weniger als das Gewicht der von zu Hause mitgenommenen Sachen, die ich auf der Reise gar nicht angezogen hatte.

Es lohnt sich, Mitbringsel selbst zu schleppen

Alles wäre viel unkomplizierter gewesen, hätte ich vor der Abreise beim Zoll angerufen. Der Zoll hat sogar zwei Apps als Service für Reisende entwickelt. „Zoll und Reise“ und „Zoll und Post“. Da bekommt man kinderleicht und überall auf der Welt einen Überblick, was man mitnehmen oder schicken kann und darf. Auch zum Thema Internetversandhandel. Denn wer vermeintlich billige Maßkleidung aus Fernost bestellt, kann am Ende beim Anzugkauf lässig die Summe loswerden, die er beim hiesigen Schneider genau so hätte aufbringen müssen.

Reist man selbst und ist über 17 Jahre alt und trägt die Souvenirs bei sich, darf man bis zu einem Freibetrag von 430 Euro shoppen, ohne dass es kostet. Schickt man sich die Einkäufe selber mit der Post, liegt der Freibetrag nur bei 22 Euro. Hat man die Souvenirs im Koffer, gilt bis 700 Euro ein ermäßigter Einfuhrumsatzsteuersatz von 17,5 Prozent. Danach steigt er auf 19 Prozent. Die Freigrenze von 430 Euro wird freilich angerechnet. Hat man für 700 Euro eingekauft, muss man diesen Satz also nur für 270 Euro zahlen. Das gilt aber nur bei „wirtschaftlich sinnvoll teilbarer Ware“, also zum Beispiel sechs Kleidungsstücken. Eine Edelsteinkette für 1000 Euro ist nicht teilbar, da gibt es dann also auch keinen Freibetrag.

Es lohnt sich noch aus einem anderen Grund, Mitbringsel selbst zu schleppen. Unter bestimmten Umständen könnte man bei nachgesandtem Gepäck die normale Reisefreimenge bekommen, aber dann muss es den gleichen Beförderungsweg nehmen. Nimmt man den Flieger, muss, so die Zoll-Sprecherin, auch das Paket fliegen. Das wäre bei verschiedenen Verkehrsmitteln eh nicht in Frage gekommen. Ein Paket kann ja nicht umsteigen.

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