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Der Angeklagte Hussein K. (3.v.l) im Freiburger Landgericht

© dpa/Patrick Seeger

Update

Landgericht Freiburg: Hussein K. bekommt lebenslänglich für Mord an Studentin

Er vergewaltigte die Freiburger Studentin Maria L. und ließ sie dann ertrinken. Dafür wird der Afghane Hussein K. zur Höchststrafe verurteilt. Sein Pflichtverteidiger kündigt Revision an.

Im Prozess um Vergewaltigung und Ermordung einer 19-jährigen Studentin in Freiburg ist der Flüchtling Hussein K. zur Höchststrafe verurteilt worden. Die Richter des Landgerichts Freiburg verhängten am Donnerstag eine lebenslange Freiheitsstrafe und stellten die besondere Schwere der Schuld fest.

Damit ist eine Sicherungsverwahrung möglich. Ein Gericht muss aber erneut entscheiden, ob diese angeordnet wird. Sollte das der Fall sein, hätte Hussein K. keine Chance, nach 15 Jahren freizukommen – dem üblichen Termin, nachdem die Entlassung Lebenslänglicher geprüft wird.

Der Pflichtverteidiger wird gegen das Urteil Revision einlegen. Sein Mandant habe ihn damit beauftragt, sagte Sebastian Glathe nach dem Richterspruch am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Er gehe davon aus, dass Hussein K. bei der Tat vermindert schuldfähig gewesen sei. Der junge Mann habe Alkohol und Drogen in erheblichem Umfang zu sich genommen. Das Gericht hatte dies in seinem Urteil jedoch verneint und volle Schuldfähigkeit attestiert. Er werde die Urteilsbegründung daher gründlich prüfen, sagte Glathe. Dazu diene die Revision.

Papierherzen hängen in der Nähe des Tatorts am Fluß Dreisam an einem Baum.
Papierherzen hängen in der Nähe des Tatorts am Fluß Dreisam an einem Baum.

© dpa/Patrick Seeger

Das Verbrechen hatte Aufsehen erregt, weil der Täter aus Afghanistan stammt und in Deutschand Asyl beantragt hatte. In den sechs Monaten Prozess kamen dann nicht nur die grausamen Details der Vergewaltigung und des Todes von Maria L. zur Sprache, sondern es wurde auch eine lange Kette von Versäumnissen von Behörden und Personen sichtbar, die Einfluss auf Hussein K.s Leben hatten oder hätten haben müssen.

Erschütternde Details

Das Verbrechen an Maria L. wurde in den Ermittlungen und im Prozess in praktisch allen erschütternden Details aufgeklärt. Demnach radelte die Erstsemester-Studentin in der Nacht des 16. Oktober am Ufer des Flüsschens Dreisam nach Hause. Hussein K. stieß sie vom Rad, würgte, missbrauchte und ertränkte sie. Die Auswertung der Handy-Daten von Opfer und Täter ergab, dass die Tat wohl eine Stunde lang dauerte.

Von Hussein K.s Behauptung einer spontanen Tat unter starkem Drogeneinfluss – er hatte angeblich nicht gesehen, dass die Person auf dem Rad eine Frau war – blieb durch die akribische Arbeit des Gerichts nicht viel übrig. Der Täter hatte schon zuvor Frauen in einer Freiburger Bar belästigt. Video-Bilder aus der Straßenbahn, mit der er nach der Tat fuhr, zeigten zudem, dass er nicht orientierungslos war.

Angeblich minderjährig

Hussein K. war vor der Jugendkammer angeklagt, wurde jedoch nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Der als angeblich minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommene Mann hatte anfangs behauptet, zur Tatzeit erst 17 gewesen zu sein. Mehreren Gutachten zufolge war er mindestens 22 Jahre alt, als er die Tat beging. Damit war eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht ausgeschlossen. Das Gericht folgte hinsichtlich des Alters und des Strafmaßes den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Der Verteidiger hatte kein Strafmaß genannt, Sicherungsverwahrung aber abgelehnt. (Tsp, dpa)

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