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Demonstranten halten am 29.08.2017 in Hamburg vor dem Strafgerichtsgebäude ein Banner in den Händen, auf dem sie den Satz "United wie stand" geschrieben haben.

© dpa/ Axel Heimken

Hamburg: Zweiter Prozess um G20-Krawalle endet mit Bewährungsstrafe

Nach den Krawallen um den G20-Gipfel in Hamburg wurde ein 24-Jähriger zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Er führte Feuerwerk und Reizspray auf dem Weg zu einer Demonstration mit sich.

Wegen des Mitführens von Feuerwerk und Reizspray auf dem Weg zu einer Demonstration gegen den G20-Gipfel hat das Amtsgericht Hamburg einen 24-Jährigen zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. „Es steht für das Gericht fest, dass sich der Angeklagte auf dem Weg zu einer Demonstration befand“, sagte der Richter am Dienstag in der Urteilsbegründung. Bei einer Kontrolle hatten Polizeibeamte am 8. Juli vor einer Demonstration sieben Böller, ein Pfefferspray, eine Taucherbrille, ein Seil und schwarze Kleidung im Rucksack des Polen gefunden. Nach Überzeugung des Gerichts verstieß der Mann gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz sowie gegen das Versammlungsgesetz. Der Richter entsprach mit seinem Urteil der Forderung des Staatsanwalts.

Der Kunststudent aus Warschau erklärte vor Gericht, er sei per Anhalter auf dem Weg nach Spanien gewesen. Dort habe er die Böller beim Wiedersehen mit Freunden zünden wollen. Das Spray habe er als Anhalter immer zur Verteidigung dabei. An jenem Vormittag habe er zu einem Protestcamp fahren wollen, um nach seinem Zelt zu schauen.

Im ersten Prozess nach den Ausschreitungen beim G20-Gipfel war am Montag ein 21-Jähriger aus den Niederlanden zu zwei Jahren und sieben Monaten Gefängnis verurteilt worden. Damit war das Gericht deutlich über die Strafforderung der Staatsanwaltschaft hinausgegangen. Das Gericht hielt es nach Zeugenaussagen zweier Polizisten für erwiesen, dass der Angeklagte zwei Flaschen auf einen der Beamten geworfen hatte. Zudem hatte sich der junge Mann gegen seine Festnahme am 6. Juli gewehrt. (dpa)

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