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Vorgaben der EU erlauben die Rückkehr von Kuh Penka von Nicht-EU-Gebiet in die Europäische Union nicht.

© Matthias Balk/dpa

Gegen EU-Richtlinie verstoßen: Trächtige Kuh übertritt EU-Außengrenze – jetzt soll sie sterben

Die Kuh Penka löste sich Mitte Mai von ihrer Herde und lief von Bulgarien nach Serbien - über die EU-Außengrenze. Zurück darf sie nach EU-Recht nicht.

Ihren unerlaubten Grenzübertritt ins Nicht-EU-Land Serbien soll eine Kuh aus Bulgarien mit dem Leben bezahlen. Die im sechsten Monat trächtige Kuh Penka war vor gut zwei Wochen von ihrer Herde in der Nähe der EU-Außengrenze ausgerissen, erzählte ihr Besitzer, Iwan Charalampiew, am Donnerstag im bulgarischen Fernsehsender BNT. EU-Regeln verbieten aber die Rückführung des Tiers in die EU, so dass dem Rind nun der Tod droht.

Den Schritt ins Verderben unternahm Penka Mitte Mai, als sie mit ihrer Herde in der Nähe des Dorfes Kopilowtsi unweit der Grenze zu Serbien unterwegs war, wie ihr Besitzer schilderte. Die Kuh habe die Grenze überquert und sei in Serbien von einem Landwirt entdeckt worden, der sie aufgrund ihrer Markierung als bulgarisches Tier identifiziert habe.

Penka kam zunächst zu ihrem Besitzer zurück, wie dieser weiter berichtete. Doch die bulgarischen Behörden hätten die sofortige Tötung der Kuh angeordnet - trotz eines tierärztlichen Gutachtens, das Penka eine tadellose Gesundheit bescheinigte. Vorgaben der EU würden die Rückkehr von Nicht-EU-Gebiet in die Europäische Union untersagen.

Die bulgarischen Behörden bestätigten den Vorfall, erklärten aber zugleich, ihnen seien die Hände gebunden. "Wir setzen nur europäische Regeln um", sagte der Tierarzt Ljubomir Ljubomirow - und das trotz der vielen Gnadenapelle aus dem ganzen Land. (AFP)

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