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Vorsorge: Schutzimpfungen

Diese Untersuchungen zahlen die gesetzlichen Krankenversicherungen.

Zu den Vorsorgeleistungen zählt auch ein lang anhaltender Schutz durch ein gestärktes Immunsystem.

Regelimpfungen für Säuglinge, Kinder und Jugendliche wirken gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Haemophilus-influenzae-Typ-B (Hib)-Infektionen, Poliomyelitis (Kinderlähmung), Hepatitis B, Pneumokokken, Rotaviren, Meningokokken C, Mumps, Masern, Röteln, Varizellen (Windpocken) und Humane Papillomaviren für Mädchen zwischen zwölf und 17 Jahren. Darüber hinaus können Krankenkassen die Kosten für bestimmte Reiseimpfungen übernehmen.

Auffrischimpfungen und Indikationsimpfungen sind unterschiedlich in den Satzungen der Kassen geregelt. Die Indikationsimpfungen sind bei erhöhter Gefährdung von Personen in bestimmten Berufen und bei Angehörigen bestimmter Alters- oder Risikogruppen sinnvoll: Beispielsweise bietet sich die Grippe-Schutzimpfung für Personen ab dem 60. Lebensjahr, für Lehrer, Medizinpersonal, Immungeschwächte und chronisch Kranke an. Von Immunisierungen gegen Pneumokokken-Infektionen profitieren ebenfalls Personen über 60 Jahre. Auch Impfungen gegen Frühsommer-Meningo-Enzephalitis (FSME) haben sich für Leute, die im Verbreitungsgebiet der durch Zecken übertragenen FSME leben, als nützlich erwiesen.

Leonard Hillmann

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