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Verbraucherschutz: Falsche Gewichtsangaben auf Verpackungen

Die Verbraucherzentrale Brandenburg warnt vor unzutreffenden Kennzeichnungen auf Lebensmittelverpackungen. Unwissend würden Kunden auf diese Weise regelmäßig um ihr Geld betrogen.

Potsdam - Es gebe immer wieder Beschwerden von Bürgern über gravierende Abweichungen, teilte die Verbraucherzentrale in Potsdam mit. So stellte kürzlich eine Kundin eines Lebensmitteldiscounters fest, dass Möhren in einem angeblichen 1-kg-Beutel tatsächlich nur 852 Gramm des Gemüses enthielten. Auch Äpfel, die sie - misstrauisch geworden - auf der geeichten Kundenwaage sofort nachwog, hatten erhebliches Untergewicht. Die so genannte Fertigverpackungsordnung lasse nur geringfügige Unterschreitungen der angeblichen Füllmenge zu. Daher sei es ratsam, Lebensmittel wie Gemüse oder Fleisch nachzuwiegen.

Fragen zu gesetzlichen Toleranzgrenzen verchiedener Verpackungsgrößen und generell zum Thema Ernährung und Lebensmittelrecht beantworten die Ernährungsberaterinnen der Verbraucherzentrale unter 01805 / 004049 jeden Montag bis Freitag von 9 bis 16 Uhr. (tso/ddp)

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