zum Hauptinhalt
Ab Oktober geht an den deutschen Universitäten das neue Semester los.

© dpa/Patrick Seege

Versicherungen: Worauf Studierende zum Semesterstart achten sollten

Nur wenige Studenten denken wohl bei Semesterbeginn an Versicherungen und Steuern. Aber sie sollten es.

Für viele junge Leute beginnt in diesen Tagen der Ernst des Lebens. Die Schule ist vorbei, Studium oder Ausbildung beginnen. Das ist aufregend, aber auch anstrengend. Denn nun müssen sich viele erstmals Gedanken um Dinge wie Versicherungen und Steuern machen.

Die richtige Krankenversicherung

Theoretisch gibt es wohl für jedes Übel die passende Versicherung. Studierenden und Auszubildenden raten Verbraucherzentralen und der Bund der Versicherten (BdV) allerdings oft lieber zu wenigen Policen. Ein Muss ist die Krankenversicherung, für Studierende besteht grundsätzlich Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Die meisten Studierenden sind bis zum 25. Lebensjahr über die Eltern gesetzlich mitversichert, sofern sie nicht mehr als 445 Euro im Monat verdienen. Ein 450-Euro-Minijob ist ebenfalls möglich. Kniffelig wird es, wenn man älter als 25 ist oder mehr Geld verdient.

In einem solchen Fall kann man sich in einer gesetzlichen studentischen Krankenversicherung versichern. Auch hier gibt es Regeln: Werkstudenten und Selbstständige dürfen beispielsweise während des Semesters nur 20 Stunden pro Woche arbeiten. Ansonsten wird der Studierende voll versicherungspflichtig und muss höhere Beiträge zahlen.

Wer will, kann sich von der GKV befreien lassen und in eine private Versicherung wechseln. Allerdings müssen die Studierenden sich dafür im ersten Semester für die gesamte Dauer des Studiums befreien lassen. Die Prämien seien hier jedoch oft deutlich höher als der Beitrag für die gesetzliche studentische Krankenversicherung, warnt der Bund der Versicherten in einer Broschüre. Deshalb lohne sich die Befreiung eigentlich nur für Kinder von Beamten, deren Eltern einen Beihilfeanspruch für die Kinder erhalten.

Beiträge für Studentische Krankenversicherung steigen

Seit August können sich Bafög-berechtigte Studierende übrigens über mehr Geld freuen. Mit Versicherungszuschlag gibt es seitdem maximal 853 Euro. Die Reform hat allerdings zur Folge, dass der gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag für die studentische Krankenversicherung steigt.

Denn der Bafög-Bedarfssatz gilt als Grundlage für die Berechnung der Beiträge. Dabei spielt es keine Rolle, ob der jeweilige Versicherte auch tatsächlich Bafög erhält. Demnach dürften künftig alle Studierenden um die 170 Euro mehr pro Jahr für ihre Versicherung zahlen.

Wie viele Studierende genau das betrifft, ist nicht klar. Denn der GKV-Spitzenverband differenziert in seiner amtlichen Statistik nicht zwischen in der studentisch krankenversicherten Studierenden, pflichtversicherten Praktikanten und Auszubildenden ohne Entgelt. Er geht aber davon aus, dass die Studierenden den Großteil ausmachen. Im August zählten 692.000 Versicherte zu dieser Gruppe.

Die Regierung rechnet für 2019 mit Mehreinnahmen von 20 Millionen Euro für die gesetzliche Krankenversicherung und vier Millionen Euro für die soziale Pflegeversicherung.

Braucht man eine eigene Haftpflicht?

Zu den wichtigsten Versicherungen zählt Kim Paulsen vom Bund der Versicherten die private Haftpflicht- und die Berufsunfähigkeitsversicherung. „Studierende sind häufig noch über die Eltern privat haftpflichtversichert, sofern eine Familienversicherung vorliegt“, sagt er.

Wer ein neues Studium oder eine weitere Ausbildung beginne, müsse sich normalerweise selbst versichern. Um auf Nummer sicher zu gehen, rät Paulsen zu einem Blick in die Police der Eltern. Mindestens 15 Millionen Euro sollten als Versicherungssumme vereinbart sein.

Schutz gegen Berufsunfähigkeit

Häufig vernachlässigt: die Berufsunfähigkeitsversicherung. Ein Fehler, findet der Bund der Versicherten. „Sonst fehlt im Ernstfall eine Menge Geld“, sagt Paulsen. Denn über die gesetzliche Erwerbsminderungsrente sind Auszubildende und Berufsanfänger in den ersten fünf Jahren nur bei einem Arbeitsunfall versichert.

Diese gesetzliche Rente gibt es außerdem erst anteilig, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen täglich weniger als sechs Stunden arbeiten kann. Bei einer privat abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen kann man neben dem durch das Studium angestrebten Berufsbild auch die bei erfolgreichem Studium erreichte Lebensstellung „mitversichern“.

Die Versicherung zahlt im Falle einer gesundheitsbedingten Berufsunfähigkeit die vereinbarte Rente. Dabei gilt: Je früher der Vertrag abgeschlossen wird, desto besser.

Wie sind die Möbel versichert?

Wer in einem Studierenden- oder Ausbildungswohnheim lebt, ist weiterhin über die Eltern im Rahmen der Außenversicherung hausratversichert. Das gilt aber nur solange, bis die ausgezogenen Kinder einen eigenen Hausstand gründen, also beispielsweise sämtliche Möbel selbst kaufen oder nach dem Studium nicht mehr bei den Eltern einziehen.

Die Grenzen sind in den jeweiligen Tarifbestimmungen allerdings unterschiedlich festgelegt. Deshalb rät Paulsen dazu, selbst beim Versicherer nachzufragen. Wohngemeinschaften können sich einen Hausratvertrag teilen. Diese Option bieten aber nur wenige Versicherungen an.

Erst- oder Zweitwohnsitz?

Spätestens im Bürgerbüro sollten sich Studierende Gedanken über ihren Hauptwohnsitz machen. Als Hauptwohnung gilt die Wohnung, in der sich der Schwerpunkt der gesamten Lebensverhältnisse abspielt. Das kann auch die Wohnung der Eltern sein.

Im Internet versprechen Webseiten, ein Zweitwohnsitz bringe den Studenten viele Steuervorteile. Denn die gesamte Wohnung und alle damit verbundenen Kosten ließen sich steuerlich absetzen. Steuerberater Wolfgang Wawro widerspricht dem.

Seiner Meinung nach haben Studenten nichts davon, die neue Wohnung als Zweitwohnsitz anzumelden. Zumindest, sofern sie nicht selbst Steuern zahlen. „Das dürfte wegen des steuerlichen Grundfreibetrags von 9168 Euro auf die wenigsten zutreffen“, sagt er. Die Einschätzung teilt auch Rudolf Gramlich vom Lohnsteuerhilfeverein Steuerring. „Viele Webseiten versprechen hier leider zu viel“, sagt er.

Stattdessen koste es die Studenten teilweise sogar Geld, einen Zweitwohnsitz anzumelden. Einige Städte erheben nämlich eine Zweitwohnsitzsteuer in Höhe von fünf bis 20 Prozent der Jahresnettokaltmiete. Berlin beispielsweise verlangt seit Jahresbeginn 15 statt der bisherigen fünf Prozent.

Das liegt am kommunalen Finanzausgleich. Je mehr Menschen ihren Erstwohnsitz in einer Gemeinde angemeldet haben, desto mehr Geld gibt das Land. Deshalb versuchen viele Städte sogar, die Studenten mit Geld anzulocken. Wer sich als Student in Wolfsburg anmeldet und mindestens zwei Jahre in der Stadt bleibt, bekommt einmalig 250 Euro ausgezahlt.

Lisa Oder

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false