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Leere Züge. Wegen der Coronakrise wollen viele Menschen derzeit nicht reisen. Die Bahn bietet ihren Kunden derzeit großzügige Erstattungsmöglichkeiten und Kulanzregeln. Das gilt auch für Spar- und Supersparpreise.

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Storno in zwei Minuten: So geben Sie Ihre Bahntickets zurück

Bahnkunden, die wegen Covid-19 nicht reisen wollen, können jetzt ihre Erstattung selbst online beantragen. Das Verfahren ist kinderleicht.

Peter Cornelius muss wegen der Coronakrise auf seine Zugreisen vorerst verzichten. Der Berliner Landesvorsitzende von Pro Bahn reichte daher Mitte März bei der Deutschen Bahn (DB) einen Antrag auf Erstattung für ein Ticket nach Karlsruhe und zurück ein, weil der geplante Kongress des Fahrgastverbands abgesagt wurde. „Bisher aber kam nur eine automatisierte Nachricht, mehr nicht“, berichtet der Experte.

Wie Cornelius müssen sich derzeit viele Tausend Bahnkunden gedulden. Denn seit es strikte Reisebeschränkungen gibt, wird die DB AG mit Stornos überschwemmt. Doch seit vergangenem Donnerstag gibt es ein neues Verfahren für alle online und am Smartphone gebuchten Fahrten. Der Vorteil: In nur zwei Minuten kann man so selbst eine Erstattung beantragen. Wichtig: Das gilt vorerst nur für alle ausgefallenen und online gebuchten Fahrten für den Zeitraum vom 13. März bis 30. April.

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Zum ersten Mal überhaupt biete die DB AG ein solch einfaches Verfahren an, sagte ein Sprecher dem Tagesspiegel. Damit sollen die Serviceabteilungen entlastet werden und die Bearbeitungszeiten für Anträge deutlich sinken. Ein erster Test zeigt: Das Verfahren klappt reibungslos. In kurzer Zeit war der Gutscheincode für ein storniertes Supersparpreis-Ticket im Mail-Postfach.

So funktioniert es

Und so funktioniert das Ganze: Das Umtauschportal finden DB-Kunden hier. Dort muss nur die Auftragsnummer des gebuchten Tickets eingegeben werden, außerdem der Nachname des Reisenden. Dann erscheint eine Seite mit der Auswahl, den Fahrschein für eine andere Reise umzutauschen oder zu stornieren.

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Wer „stornieren“ wählt, bekommt einen Gutschein in voller Höhe des bezahlten Ticketpreises, der volle drei Jahre gültig ist. Zu normalen Zeiten gäbe es für Spartickets je nach Zeitpunkt des Stornos teils überhaupt keine Erstattung, weder bar noch als Gutschein und schon gar nicht kostenlos sowie in voller Höhe. Wer ein teureres Flex-Ticket gebucht hat, das freie Zugwahl ermöglicht, kann im neuen Stornoverfahren wählen, ob er statt des Gutscheins sein Geld zurückwill. Die sonst übliche „Bearbeitungsgebühr“ von 19 Euro entfällt.

So lösen Sie den Gutschein ein

Die Gutscheine können dann online, bei DB-Reisezentren und Agenturen oder an Automaten mit der Angabe des Codes ganz einfach für neue Buchungen eingelöst werden. Die DB teilt mit, dass neben den Tickets für den Fernverkehr (ICE, Intercity und Eurocity) das Stornoverfahren auch für einige Angebote des Regionalverkehrs genutzt werden kann, wie das Quer-durchs-Land-Ticket oder einige Ländertickets.

Man kann aber auch abwarten

Wer flexibel ist und das Geld nicht sofort braucht, sollte nichts überstürzen. Denn in der Coronakrise bietet die DB AG ihren Kunden umfangreiche Möglichkeiten, eine Reise zu verschieben oder zu stornieren. So gilt seit Wochen die Regelung, dass bis zum 13. März 2020 gebuchte Tickets mit Reisetagen bis zum 30. April 2020 flexibel bis zum 30. Juni 2020 genutzt werden können.

Stornieren oder abwarten? Die Reisenden haben die Wahl.
Stornieren oder abwarten? Die Reisenden haben die Wahl.

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Das bedeutet: Auch billige Superspar-Tickets, die sonst an eine einzige Fahrzeit gebunden sind, ermöglichen bis dahin die Nutzung jedes beliebigen Zuges. Allerdings ist völlig offen, welcher Reiseverkehr bis Ende Juni wieder möglich ist. Wer lieber storniert, wird mit dem neuen Online-Portal daher gut und blitzschnell bedient.

Ist das neue System Vorbild für alle Erstattungen?

Ein solch einfaches Erstattungsverfahren zugunsten der Bahnkunden fordern Verbraucherschützer seit Jahren. Denn auch rasch buchbare Online-Tickets müssen bisher zeitaufwendig mit Anträgen storniert werden, obwohl die Daten alle in den Systemen hinterlegt sind. Nun bringt die Coronakrise den Konzern offenkundig auf Trab. Bahnexperten hoffen, dass nun auch ein automatisiertes Verfahren für gesetzlich vorgeschriebene Entschädigungen bei Verspätungen und Zugausfälle schneller kommen könnte als bisher angekündigt.

Auch Gerd Aschoff hat den neuen Stornoweg schon genutzt. Vor drei Wochen hatte der Pro-Bahn-Landesvorsitzende von Südniedersachsen bereits über das DB-Kulanzformular die Preisrückerstattung für ein Sparticket beantragt. „Außer automatischer Eingangsbestätigung kam nichts“, berichtet Aschoff. Mit dem brandneuen Onlineverfahren dagegen war der Gutschein nun in wenigen Minuten da.

Und was ist nach dem 30. April?

Offen ist bisher, was mit Tickets für geplante Fahrten nach dem 30. April passiert. Bisher wartet auch die Bahn ab, wie sich die Coronakrise entwickelt und ob die Regierung die Reisebeschränkungen nach Ostern etwas lockern kann.

Das kann bisher aber niemand belastbar vorhersagen. „Hier sollte die DB möglichst bald Klarheit schaffen“, sagt Aschoff. Er selbst hat für Mai bereits Urlaubsfahrten mit dem Zug nach Cannes an Frankreichs schöne Mittelmeerküste gebucht: „Da bin ich bisher noch ratlos“, gibt der Verbraucherschützer offen zu.

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