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Schlechte Verbindung: Handyverträge laufen oft zwei Jahre. Wer säumt zu kündigen, ist meist noch ein weiteres Jahr gebunden.

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Update

Mehr Schutz für Verbraucher: Handyverträge sollen nur noch ein Jahr laufen

Justizministerin Christine Lambrecht will Handy-, Internet-, Strom- und Fitnessverträge fairer machen. Das Wirtschaftsministerium hat noch Bedenken.

Wer heute einen Handyvertrag abschließen will und nicht nur einen günstigen Tarif, sondern auch noch ein neues Smartphone dazu haben will, muss bereit sein, sich lange zu binden. Zwei Jahre laufen die Verträge in aller Regel. Wer vergisst, rechtzeitig zu kündigen, zahlt meist ein Jahr lang weiter – und zwar den alten Tarif, obwohl das einstmals neue Handy schon längst abbezahlt ist.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will das ändern. Verträge mit Mobilfunkunternehmen, Internetprovidern, Fitnessstudios oder Partnervermittlungen sollen künftig eine Laufzeit von maximal einem Jahr haben dürfen. Eine automatische Verlängerung soll nur noch um drei Monate möglich sein. Kunden, die versäumt haben, rechtzeitig auszusteigen, sollen das mit einer Kündigungsfrist von einem Monat reparieren können.

Ministerin Lambrecht: „Schnellen Wechsel zu günstigeren Angeboten ermöglichen“

Längere Laufzeiten oder Kündigungsfristen im Kleingedruckten sollen unwirksam sein. „Auf diese Weise ermöglichen wir Kundinnen und Kunden den schnellen Wechsel zu günstigeren und attraktiveren Angeboten und stärken so ihre Wahlfreiheit“, erklärte Lambrecht am Freitag.

Die Ministerin will nicht nur Handy-, oder Fitnessverträge, sondern alle Verbraucherverträge per Gesetz fairer machen. Einen entsprechenden Referentenentwurf hat das Ministerium am Freitag veröffentlicht. Darin ist nicht nur die Laufzeit von Verträgen geregelt. So soll auch der Schutz von Verbrauchern vor schlechten Strom- und Gasverträgen, die am Telefon abgeschlossen worden sind, verbessert werden.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) führt fort, was ihre Vorgängerin Katarina Barley angestoßen hatte.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) führt fort, was ihre Vorgängerin Katarina Barley angestoßen hatte.

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Damit solche Energieverträge wirksam werden, sollen die Kunden die am Telefon abgeschlossenen Verträge künftig schriftlich oder per E-Mail bestätigen müssen. Das gibt ihnen die Möglichkeit, den Vertrag noch einmal in Ruhe durchzulesen und mit anderen Angeboten zu vergleichen. „Auf diese Weise werden sie besser vor aufgedrängten und untergeschobenen Verträgen geschützt“, meint Lambrecht.

Eine solche Regelung gibt es bereits heute für telefonisch abgeschlossene Glücksspielverträge, die Patin für die jetzt geplante Ausweitung ist. Verbraucherschützer hatten sich jedoch eine noch weitergehende Regelung gewünscht. Nach Meinung des Bundesverbands der Verbraucherzentralen sollte es für alle am Telefon geschlossenen Verträge eine Bestätigungslösung geben.

Fittere Verträge: Auch Verträge mit Sportstudios sollen verbraucherfreundlicher werden.
Fittere Verträge: Auch Verträge mit Sportstudios sollen verbraucherfreundlicher werden.

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Gestärkt werden in dem Gesetzeshaben auch Internet-Dienstleister wie Fluggastrechte-, Miet- oder Arbeitsrechtsportale, die Forderungen von Verbrauchern gegen Airlines, Vermieter oder Arbeitgeber durchsetzen. Verbote im Kleingedruckten, die solche Abtretungen verhindern sollen, will die Justizministerin künftig untersagen.

Das Ministerium hatte schon im vergangenen April Eckpunkte des neuen Gesetzes veröffentlicht. Das Vorhaben geriet dann aber ins Stocken, weil es Bedenken aus dem Bundeswirtschaftsministerium gab. In einigen Punkten bestehen diese noch fort, sagte eine Sprecherin von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) dem Tagesspiegel. So könnten Zwei-Jahres-Verträge nach Meinung des Wirtschaftsministeriums durchaus ihre Vorteile haben, etwa im Handybereich. Jetzt sind erst einmal Fachkreise und Verbände am Zug. Sie haben bis zum 24. Februar Zeit, Stellung zu nehmen.

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