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Kontrolle: Jeder vierte Betrieb fällt durch. Aber viele Restaurants werden nur einmal im Jahr kontrolliert.

© picture alliance / dpa

Update

Lebensmittelhygiene in Berlin: 3000 Anfragen zu sauberen Restaurants, keine Antwort

Fragesteller blitzen ab: Berlins Bezirke rücken die Ergebnisse von Hygiene-Kontrollen nicht raus. Die Senatsverwaltung findet das falsch, ist aber machtlos.

Wenn es um die Hygiene in Restaurants, Bäckereien oder Imbissen geht, sind die Berliner Bezirke zugeknöpft. Öffentliche Hinweise auf Hygienemängel gibt es nicht, und auch der Smiley, mit dem der Bezirk Pankow einst saubere Küchen auszeichnete, ist verschwunden.

Berliner, die wissen wollen, wie um die Sauberkeit in der Gastronomie ihrer Stadt steht, haben aber ein Instrument, um die Geheimniskrämerei zu lüften: Sie können die Bezirke anschreiben und die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrollen anfordern. Dieses Recht gibt ihnen das Verbraucherinformationsgesetz. Das Problem: Während in Bayern, Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen die Behörden die Hygiene-Kontrollergebnisse herausrücken, lassen die Berliner Bezirke die Fragesteller abblitzen.

Von 3000 Anfragen, die seit Anfang des Jahres bei den Berliner Behörden eingegangen sind, ist bislang keine rechtmäßig beantwortet worden, hat eine Auswertung der Verbraucherorganisation Foodwatch ergeben, die dem Tagesspiegel vorliegt.

„In weiten Teilen der Bundesrepublik werden die Bürgerrechte respektiert und die beantragten Infos herausgeben – anders in Berlin“, ärgert sich Oliver Huizinga, Kampagnenleiter bei Foodwatch. „Hier warten die Bürgerinnen und Bürger nun schon mehr als sieben Monate auf Antworten der Behörden. Die Bezirke müssen ihre sture Blockadehaltung endlich aufgeben“.

Will die Informationen verbessern: Verbraucherschutzsenator Dirk Behrendt (Bündnis 90/Die Grünen).
Will die Informationen verbessern: Verbraucherschutzsenator Dirk Behrendt (Bündnis 90/Die Grünen).

© : Kitty Kleist-Heinrich

Das sähe auch die Senatsverwaltung für Verbraucherschutz gern. Bereits im Januar haben die Mitarbeiter von Senator Dirk Behrendt (Bündnis 90/Die Grünen) die Rechtslage geprüft. Ergebnis: Die Anträge sind „grundsätzlich zulässig“. Am 1. Februar schreibt Behrendts Parteifreundin Margit Gottstein den Bezirken und empfiehlt ihnen, „die Anträge im üblichen Verwaltungsverfahren abzuarbeiten“. Um den Bezirken die Arbeit zu erleichtern, legt die Staatssekretärin gleich einen Musterbrief bei, mit dem die Ämter um Fristverlängerung bitten sollen.

„Wir bewerten die massenhafte Antragstellung als missbräuchlich“

Doch die Bezirke haben gar nicht vor, die Anträge zu beantworten. „Wir bewerten die massenhafte Antragstellung als missbräuchlich“, schreibt das Ordnungsamt des Bezirks Mitte. Es handele sich um „eine politische Kampagne, für die die Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter die falschen Adressaten sind“, geben die Kollegen vom Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf zu bedenken. Die Aktion richte sich eigentlich an die politisch Verantwortlichen in Bund und Land.

„Topf Secret“ will Kontrollergebnisse veröffentlichen

Das stimmt. Die Bürgeranfragen sind Teil des Projekts „Topf Secret“. Foodwatch und die Nichtregierungsorganisation „FragDenStaat“ kritisieren, dass die Lebensmittelbehörden ihre Kontrollergebnisse nicht veröffentlichen, obwohl seit Jahren jeder vierte Betrieb beanstandet werde – meist wegen Hygienemängel. Nach dem Gesetz informieren die Behörden die Öffentlichkeit aber nur bei erheblichen lebensmittelrechtlichen Verstößen.

Das wollen Foodwatch und „FragDenStaat“ ändern, indem sie die Bürger auffordern, die Informationen zu beschaffen. Die Kontrollergebnisse werden dann im Internet veröffentlicht. Nach Meinung der Senatsverwaltung ändert dieser Hintergrund jedoch nichts daran, dass die Ämter antworten müssen. Rechtsmissbrauch, heißt es in einer Stellungnahme vom April, liege nicht vor.

Die Senatsverwaltung ahnt Böses: „Wird vermutlich für Ärger sorgen“

Doch den Bezirken ist das egal. Eine Beantwortung der Anfragen würde die „ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde gefährden“, gibt das Bezirksamt Mitte zu bedenken. Das Umweltamt von Pankow hält die Anträge sogar für grundsätzlich unzulässig. „Wird vermutlich für Ärger sorgen“, heißt es daraufhin in einem internen Aktenvermerk der Senatsverwaltung. Und weiter: „Wir können da vermutlich wenig tun, oder?“ Mangels Fachaufsicht habe die Senatsverwaltung keine Möglichkeit, den Bezirken Handlungsanweisungen oder ähnliches zu erteilen, bestätigt ein Sprecher der Senatsverwaltung auf Anfrage.

Ein Unternehmen klagt gegen die Herausgabe

Die Bezirke verweisen auch die ihrer Meinung nach ungeklärte Rechtslage. Derzeit klagt ein Berliner Unternehmen vor dem Verwaltungsgericht gegen die Herausgabe. Darauf Rücksicht zu nehmen, komme einer „Kapitulation vor den Interessen der Lebensmittelindustrie gleich“, kritisiert Foodwatch. Nur wegen einer Klage könne man nicht die Belange von Tausenden Bürgern zurückstellen.

Die Gastronomiebranche fürchtet, dass Betriebe an den Prager gestellt werden

Beim Hotel- und Gaststättenverband Dehoga in Berlin ist man dagegen ganz froh über die Zurückhaltung der Verwaltung. Hauptgeschäftsführer Thomas Lengfelder befürchtet massive wirtschaftliche Schäden für die Betriebe. Zwar müssen die Kontrollergebnisse per Gesetz nach sechs Monaten gelöscht werden, doch das funktioniere nicht, gibt er zu bedenken. Auch zeitnahe Nachkontrollen fänden nicht statt. Und: Viele Beanstandungen erfolgten nicht wegen schwerer Mängel, sondern weil eine Fliese zerbrochen oder der Putzplan nicht ausgefüllt ist. Egal. Einmal ins Netz gestellt, „kommt der Name nie wieder raus“, gibt der Dehoga-Vertreter zu bedenken.

Berlin arbeitet an einer neuen Lösung

Ähnliche Bedenken hat auch das Bezirksamt Neukölln. Zusammen mit Spandau spielt Neukölln nicht wie andere auf Zeit, sondern lehnt die Anträge ab. Die Begründung: Sind die Kontrollergebnisse einmal im Netz, habe man keine Möglichkeit mehr, die Angaben zu korrigieren, falls sich die Informationen als falsch herausstellen. Statt die Veröffentlichung Privaten zu überlassen, wünscht sich Neukölln ein einheitliches, rechtssicheres Verfahren für das gesamte Land Berlin, etwa den Aufbau einer eigenen Plattform.

Vielleicht eine Idee zur richtigen Zeit. In der Senatsverwaltung wird nämlich derzeit ein Referentenentwurf erarbeitet. Ziel: die Ergebnisse amtlicher Kontrollen in der Lebensmittelüberwachung transparent zu machen.

Ein Hygienesmiley für Berlin

Berliner Verbraucherschützer finden das gut. „Die Menge an Anfragen auf Topf Secret zeigt: Verbraucher wollen wissen, wie sauber es in ihrem Lieblingsrestaurant ist", sagt Lebensmittelexpertin Britta Schautz von der Verbraucherzentrale Berlin. Deshalb sei es zu begrüßen, dass der Berliner Koalitionsvertrag die Veröffentlichung der Kontrollergebnisse in Form eines Hygienesmileys vorsieht. "Die Einführung dieses Kennzeichens sollte zeitnah erfolgen, dann wären alle Bezirksämter zur Auskunft verpflichtet", meint die Verbraucherschützerin. "Dann wäre Verbraucherinnen und Verbrauchern die ihnen rechtlich zustehende Transparenz auf einheitlichem Wege geboten, die sie im Moment über die Anfragen bereits einfordern.“

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