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Die Kassen unterscheiden sich bei den Zusatzbeiträgen. Den Aufschlag teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

© picture alliance/dpa

Krankenkassen: Das sind die neuen Beiträge

Einige Anbieter haben ihre Zusatzbeiträge erhöht, deutlich mehr Kassen haben erhöht. Wie sich die Beiträge unterscheiden.

Zum Jahresanfang haben zwei Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge gesenkt, deutlich mehr Anbieter haben die Prämien jedoch erhöht. Das hat eine Auswertung der Stiftung Warentest ergeben.

Die Kassen erheben Zusatzbeiträge, weil ihnen der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent nicht reicht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Zusatzbeitrag jeweils zur Hälfte.

Gesenkt hat den Zusatzbeitrag die AOK Sachsen-Anhalt, die als einzige Kasse jetzt komplett auf den Zuschlag verzichtet. Die Debeka bkk hat ihren Aufschlag von 0,8 auf 0,7 Prozent ermäßigt und verlangt jetzt insgesamt 15,3 Prozent.

Von den bundesweit geöffneten Krankenkassen, also den Anbietern, bei denen man sich unabhängig von seinem Wohnort versichern kann, ist die hkk mit einem Beitragssatz von 14,99 Prozent am günstigsten. Die Techniker Krankenkasse verlangt unverändert 15,3 Prozent, die Barmer 15,7 Prozent. Deutlich teurer sind die DAK und die KKH mit jeweils 16,1 Prozent.

Die für Berlin zuständige AOK Nordost berechnet weiterhin 15,5 Prozent. Verbraucherschützer raten jedoch, nicht nur auf die Beitragshöhe, sondern auch auf die Leistungen zu achten. Zwar ist ein Großteil gesetzlich geregelt, aber bei den freiwilligen Leistungen – etwa Reiseimpfungen, Prophylaxe-Kosten oder Osteopathie – gibt es Unterschiede.

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