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Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD).

© Christoph Soeder/dpa

Kita-Gebühren, Pflege-Kosten, Wohngeld: Das ändert sich 2020 für Familien

Im kommenden Jahr können vor allem einkommensschwächere Familien mit mehr Unterstützung rechnen. Auch Kinderfreibetrag und Unterhaltsvorschuss steigen an.

Deutlich mehr Familien werden nach Einschätzung von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey im neuen Jahr vom sogenannten Kinderzuschlag profitieren. Die SPD-Politikerin sagte der Deutschen Presse-Agentur, sie gehe davon aus, dass 750.000 Kinder erreicht würden. „Das wäre mehr als eine Verdopplung im Vergleich zu heute“, sagte Giffey.

Kinderzuschlag bekommen Familien mit niedrigem Einkommen, das nur knapp über Hartz-IV-Niveau liegt. Elternpaare mit gemeinsam mindestens 900 Euro brutto und Alleinerziehende mit einem Bruttobetrag ab 600 Euro gehören zum Empfängerkreis. Der Zuschlag wird bis zu einer individuell berechneten Höchstverdienstgrenze gezahlt. Abhängig von der Bedürftigkeit gibt es maximal 185 Euro pro Kind und Monat. Der Betrag wird gemeinsam mit dem Kindergeld überwiesen.

Durch gesetzliche Neuregelungen, die im Rahmen des sogenannten Starke-Familien-Gesetzes zum 1. Januar in Kraft treten, verbreitert sich die Basis der Empfänger. Die bisher harte, obere Einkommensgrenze wird abgeschafft und durch ein gleitendes Berechnungsmodell ersetzt. Das hat zur Folge, dass eine Familie, die nach der alten Rechnung vielleicht knapp über der Einkommenshöchstgrenze gelegen und nichts mehr bekommen hätte, nun doch noch kinderzuschlagsberechtigt ist. Die Leistung läuft künftig mit steigendem Einkommen langsam aus.

Die Zahl der Anträge sei bereits in den vergangenen Monaten um 50.000 angestiegen, nachdem die erste Stufe des Starke-Familien-Gesetzes in Kraft getreten sei.

Im Sommer war der Kinderzuschlag erhöht worden. Zudem gilt seitdem: Wer die Leistung erhält, ist automatisch auch von Kita-Gebühren befreit und hat Anspruch auf sogenannte Bildungs- und Teilhabeleistungen, also auf kostenloses Mittagessen in der Kita oder Schule und auf Zuschüsse für Klassenausflüge, Musikschule oder Mitgliedsbeiträge für den Sportverein. Den Kinderzuschlag sollen Eltern nach Angaben Giffeys ab dem Frühjahr auch online beantragen können.

Weitere Veränderungen im kommenden Jahr:

Unterhaltsvorschuss: Zum 1. Januar 2020 wird das Existenzminimum nach oben angepasst. Als eine Konsequenz erhöht sich auch der Unterhaltsvorschuss, den Alleinerziehende beantragen können, wenn sie keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten. Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres können Kinder ohne zeitliche Einschränkung Unterhaltsvorschuss erhalten. Ab dann ist der Bezug von Hartz-IV-Leistungen erforderlich.

Dabei erhalten Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren monatlich bis zu 165 Euro, für Kinder von 6 bis 11 Jahren bis zu 220 Euro, Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren bis zu 293 Euro. Zudem wird das gesetzlich geregelte Kindergeld gezahlt, das derzeit für das erste Kind 204 Euro beträgt.

Kinderfreibetrag: Neben dem Kindergeld haben Eltern Anspruch auf einen Freibetrag in ihrer Steuererklärung. Dieser wird zum neuen Jahr ebenfalls angehoben. Ab dem 1. Januar 2020 steigt er um 192 Euro pro Kind auf dann 5172 Euro für zusammen veranlagte Eltern, ansonsten auf 2486 Euro je Elternteil. Zusätzlich dazu gibt es einen Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Dieser liegt bei 2640 Euro.

Pflegekosten: Die Kinder von Pflegebedürftigen brauchen künftig in vielen Fällen nicht mehr für die Kosten im Pflegeheim bezahlen. Nach einem im November verabschiedeten Gesetz, müssen sich Töchter und Söhne der Betroffenen erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 100.000 Euro finanziell an der Pflege der Eltern beteiligen.

Wohngeld: Im Zuge der Wohngeldreform will die Bundesregierung Haushalte mit geringem Einkommen künftig stärker bei den Wohnkosten entlasten. Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete gezahlt. Auch Eigentümer, die ihre Wohnung selbst nutzen, sind unter Umständen anspruchsberechtigt. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und Miete oder Belastung, wenn es sich um Eigentum handelt.

Kita-Gebühr: Im Zuge des sogenannten Gute-Kita-Gesetzes reduzieren viele Bundesländer die Elternbeiträge für die Kindertagesstätten. In Berlin sind sie komplett abgeschafft, auch in Mecklenburg-Vorpommern sollen sie zum 1. Januar 2020 beitragsfrei sein. (dpa,KNA)

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