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Die Zeit läuft: Steuerzahler haben nur noch wenige Tage Zeit für die Steuererklärung.

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Update

Frist endet am 31. Juli: Höchste Zeit für die Steuererklärung

Warum Sie jetzt mit dem Finanzamt abrechnen sollten und was Sie tun können, wenn Sie es nicht rechtzeitig schaffen.

Am 31. Juli ist es soweit. Wer eine Steuererklärung abgeben muss, muss spätestens dann beim Finanzamt geliefert haben. Schaffen Sie das nicht, sollten Sie jetzt Kontakt mit Ihrem Finanzamt aufnehmen.

Wer absehen kann, dass er die Frist nicht einhalten kann – etwa weil wegen der Coronakrise noch Unterlagen fehlen oder man aus anderen Gründen nicht dazu kommt, sich um die Steuer zu kümmern –, sollte das Finanzamt um Fristverlängerung bitten und diese Bitte begründen. Die Fristverlängerung ist „dann ohne weiteres und gegebenenfalls auch rückwirkend möglich“, sagt eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums.

Keine Lösung ist es dagegen, den Kopf in den Sand zu stecken und nichts zu tun. Denn dann drohen Verspätungszuschläge von 0,25 Prozent pro überzogenem Monat, mindestens aber von 25 Euro.

Übrigens: Mehr Zeit haben diejenigen, die ihre Steuererklärung nicht selber anfertigen, sondern einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragen. Sie können die Steuererklärung 2019 sogar bis zum 1. März 2021 abgeben.

Futter fürs Sparschwein: Die Steuererklärung lohnt sich für die meisten Arbeitnehmer.
Futter fürs Sparschwein: Die Steuererklärung lohnt sich für die meisten Arbeitnehmer.

© Getty Images/I-Stock

Muss ich überhaupt eine Steuererkärung abgeben?

Für viele Menschen ist die Steuererklärung freiwillig. In diesem Fall hat man vier Jahre lang Zeit. Für die Steuererklärung 2019 läuft die Frist dann erst am 2. Januar 2024 ab. Für einige Steuerzahler ist die Abrechnung mit dem Finanzamt jedoch Pflicht.

Lohnsteuerklassen/Freibeträge: Arbeitnehmer und lohnsteuerpflichtige Pensionäre mit den Lohnsteuerklassen III/V, IV plus Faktor oder VI sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Auch wer sich Freibeträge auf der Steuerkarte hat eintragen lassen, ist zur Abrechnung verpflichtet. Gleiches gilt für Ehepaare, die eine Einzelveranlagung wollen.

Lohnersatzleistungen: Wer im vergangenen Jahr neben Gehalt oder Pension Einkünfte von mehr als 410 Euro hatte oder wer mehr als 410 Euro an Eltern-, Kranken- oder Kurzarbeitergeld bezogen hat, muss ebenfalls eine Steuererklärung machen.
Senioren: Rentner, deren Einnahmen nach Abzug von Frei-, Pausch- und Entlastungsbeträgen über dem Grundfreibetrag von 9168 Euro (Ehepaare: 18 336 Euro) lagen, trifft die Abrechnungspflicht genauso wie Beamte, deren Vorsorgepauschale höher war als die Versicherungsbeiträge.

Anleger: Auch Anleger, die Erträge versteuern oder auf die Erträge Kirchensteuer zahlen müssen, kommen um die Steuererklärung nicht herum.

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Im Schnitt gibt es 1000 Euro zurück

Egal, ob Kür oder Pflicht: Spaß macht das Ausfüllen nur wenigen, doch für viele dürfte sich die Abrechnung mit dem Fiskus gerade in diesem Corona-Jahr lohnen. Denn wenn die Haushaltskasse leer ist, weil man in Kurzarbeit steckt oder Nebeneinnahmen flöten gehen, ist eine Finanzspritze vom Staat höchst willkommen. Rund 1000 Euro bekommen Berliner statistisch gesehen vom Finanzamt zurück. Für ein paar Stunden Arbeit ist das doch eine anständige Belohnung.

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Papierkram. Wer seine Steuererklärung analog macht, wird in diesem Jahr mit zahlreichen neuen Vordrucken konfrontiert.
Papierkram. Wer seine Steuererklärung analog macht, wird in diesem Jahr mit zahlreichen neuen Vordrucken konfrontiert.

© Heike Jahberg

So sehen die neuen Formulare aus

Wer noch immer Papierformulare ausfüllt, erlebt bei der Steuererklärung 2019 eine Überraschung. Vieles, was früher im Hauptbogen auftauchte, hat erstmals ein eigenes Formular bekommen.

Für Krankheitskosten gibt es die neue Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“, Ausgaben für Putzhilfen, Gärtner oder Handwerker gehören in die Anlage „Haushaltsnahe Dienstleistungen“.

Neu sind auch die dunkelgrünen Felder, die „E-Daten“. Die dort abgefragten Informationen etwa zum Bruttolohn oder den Krankenversicherungsbeiträgen muss man nicht mehr eintragen, weil der Arbeitgeber die Daten an das Finanzamt schickt. Kontrollieren Sie aber später im Steuerbescheid, ob die Einträge korrekt waren.

Wer sich an den neuen Papierkram nicht mehr gewöhnen will, kann das zum Anlass nehmen, seine Steuererklärung elektronisch zu machen. Das geht über die kostenlose Elster-Software der Finanzämter oder über Steuerprogramme. Die Stiftung Warentest empfiehlt das „Wiso-Steuersparbuch“, „Wiso Steuerweb“ und „Tax“.

Muss ich die Steuererklärung elektronisch machen?

Die meisten Steuerzahler können sich aussuchen, ob sie ihre Einkommensteuererklärung auf den Papier-Formularen machen oder mit Elster. Unternehmer haben diese Wahl nicht.

Die Umsatzsteuer-, die Gewerbesteuererklärungen und die Einnahme-Überschuss-Rechnungen müssen sie elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Dasselbe gilt für Arbeitnehmer, die Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit haben, etwa in Form von Honoraren. Egal ob elektronisch oder auf Papier: Schicken Sie keine Belege mit, aber bewahren Sie Ihre Nachweise zu Hause auf, falls das Finanzamt sie anfordert.

Lohnt sich: Im Schnitt bekommen Berliner 1000 Euro bei der Einkommensteuererklärung zurück.
Lohnt sich: Im Schnitt bekommen Berliner 1000 Euro bei der Einkommensteuererklärung zurück.

© dpa

Wer Geld zurück bekommt

Alle, deren Einnahmen 2019 unter dem Grundfreibetrag von 9168 Euro gelegen haben, können auf eine Rückzahlung hoffen.

Ansonsten ist das Prinzip einfach: Hat man mehr Steuern abgeführt als man musste, gibt es Geld zurück.

Eheleute oder gesetzliche Lebenspartner, die ihre Steuerklassen ungeschickt gewählt haben, können auf einen warmen Regen vom Finanzamt hoffen – etwa wenn sie trotz gleicher Einkünfte die Steuerklassen III und V hatten. Bei Kapitalerträgen ziehen Banken automatisch 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Soli ab. Liegen Anleger unter diesem Steuersatz, sollten sie Geld vom Fiskus zurückholen.

Und auch wer hohe Ausgaben für den Beruf hatte, lange Arbeitswege und wechselnde Einsatzorte, wer Handwerker und Haushaltshilfen beschäftigt hat, kann auf eine Rückzahlung hoffen.

Wenn der Arbeitgeber zahlt: Das Jobticket ist jetzt steuerfrei.
Wenn der Arbeitgeber zahlt: Das Jobticket ist jetzt steuerfrei.

© imago images/Frank Sorge

Neue Regeln für Jobtickets, Dienstautos und Umzüge

Jobticket: Haben Sie von Ihrem Arbeitgeber ein Jobticket bekommen, ist das jetzt steuer- und beitragsfrei. Allerdings zieht das Finanzamt den Wert des Tickets von Ihrer Entfernungspauschale ab.

Dienstauto: Wer ein ab 2019 angeschafftes Elektroauto auch privat nutzt, muss nur noch 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil versteuern (Hybrid: 0,5 Prozent). Spendiert der Arbeitgeber ein Dienstrad oder E-Bike zusätzlich zum Lohn, fahren Sie komplett steuerfrei.

Abschreibung: Vermieter profitieren von einer neuen Sonderabschreibung für neu gebaute Mietwohnungen.

Dienstrad: Peter Altmaier (CDU), Bundesminister für Wirtschaft und Energie, fährt mit dem Fahrrad nach einer Pressekonferenz davon.
Dienstrad: Peter Altmaier (CDU), Bundesminister für Wirtschaft und Energie, fährt mit dem Fahrrad nach einer Pressekonferenz davon.

© dpa

Umzüge: Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann die Kosten für das Umzugsunternehmen, Besichtigungen und Wohnungsinserate als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Für Schönheitsreparaturen, Trinkgelder und das Ummelden gibt es eine Pauschale. Sie beträgt für Umzüge bis März vergangenen Jahres 787 Euro (Ehepartner: 1573) sowie 347 Euro für jeden, der mitzieht. Für Umzüge ab April 2019 steigt die Pauschale auf 811 Euro (1622 Euro), für Mitziehende auf 357 Euro.

Braucht das Kind am neuen Ort Nachhilfe, können Sie für Ortswechsel bis März 1984 Euro, für Umzüge ab April 2045 Euro absetzen. Bis zur Hälfte des Höchstbetrags zählen die Kosten in voller Höhe.

Ein Umzug ist beruflich bedingt, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz wechseln und deswegen in eine neue Stadt ziehen oder wenn sich durch den Umzug die tägliche Fahrzeit zur Arbeit um mehr als eine Stunde verkürzt.

Pauschalen: Auch andere Pauschalen sind erhöht worden. Der Grundfreibetrag, bis zu dem Einnahmen steuerfrei sind, ist um 168 Euro auf 9168 Euro (Ledige) gestiegen. Der Kinderfreibetrag, der für Besserverdienende in der Regel günstiger ist als das Kindergeld, ist von 2394 auf 2490 Euro pro Elternteil aufgestockt worden. Der Unterhaltshöchstbetrag für die Unterstützung Angehöriger liegt 2019 um 168 Euro höher als im Vorjahr und beträgt 9168 Euro.

So sparen Sie im Haushalt Steuern

Ganz oben auf der Steuersparliste stehen die Ausgaben für Handwerker und haushaltsnahe Dienstleistungen. Denn einen Teil der Rechnung zieht das Finanzamt direkt von Ihrer Steuerlast ab. Günstigstenfalls kann ein Haushalt so 5710 Euro Einkommensteuer sparen. Außerdem wirkt sich der Steuerabzug mindernd auf Kirchensteuer und Soli aus.

Und das geht so: Lassen Sie sich ein neues Bad einbauen, Parkett verlegen oder holen Sie einen Schlüsseldienst, können Sie bis zu 6000 Euro von der Steuer absetzen. Das Finanzamt berücksichtigt davon 20 Prozent, also maximal 1200 Euro im Jahr. Voraussetzung: Sie können nur Arbeits- und keine Materialkosten geltend machen und Sie dürfen die Rechnung auf keinen Fall bar bezahlen.

Für haushaltsnahe Dienstleistungen (Fensterputzer, Reinigungskräfte, Gärtner, Babysitter, Pflegedienst) können Sie sogar jährliche Ausgaben in Höhe von 20 000 Euro geltend machen. Die Steuerersparnis liegt auch hier bei 20 Prozent, also bei maximal 4000 Euro.

Für Minijobber werden Ausgaben bis 2550 Euro im Jahr anerkannt, bis zu 510 Euro sind hier als Steuerersparnis möglich.

Schöne Aussichten: Wer Handwerker das Haus verschönern lässt, kann die Kosten von der Steuer absetzen.
Schöne Aussichten: Wer Handwerker das Haus verschönern lässt, kann die Kosten von der Steuer absetzen.

© dpa

Und so sparen Sie im Job

1000 Euro Werbungskostenpauschale bekommt jeder Arbeitnehmer vom Fiskus ungeprüft. Interessant wird es, wenn Sie über diese Schwelle kommen. Das schaffen all die, deren Arbeitsweg 15 Kilometer oder mehr beträgt, schon über die Entfernungspauschale. Allein der Weg zur Arbeit bringt 1035 Euro Werbungskosten. Jeder zusätzliche Euro, der über der 1000-Euro-Schwelle liegt, hilft, Steuern zu sparen.

Wer Auswärtstermine wahrnimmt, kann statt der Pauschale von 30 Cent pro Kilometer auch die tatsächlichen Kosten angeben, die meist deutlich höher sind.

Homeoffice: Kann künftig jeder ein Arbeitszimmer absetzen?
Homeoffice: Kann künftig jeder ein Arbeitszimmer absetzen?

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Haben Sie ein neues Handy oder Laptop für die Arbeit gekauft, können Sie 952 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) auf einmal geltend machen. Ist das Gerät teurer, müssen Sie es über Jahre abschreiben.

Telefonieren Sie häufiger beruflich von zu Hause aus oder arbeiten Sie im Homeoffice am Computer, können Sie 20 Prozent der Internet- und Telefonkosten (maximal 20 Euro im Monat) als Werbungskosten absetzen. Ein Arbeitszimmer können dagegen nur die angeben, die keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung haben, etwa Lehrer oder Außendienstmitarbeiter.

Die Steuererklärung, die Sie im nächsten Jahr abgeben, könnte in diesem Punkt spannend werden – weil Corona viele Küchentische derzeit zu Schreibtischen macht.

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