Die Koalition beschließt einiges zur Sterbehilfe, zum Jugendstrafe und Sorgerecht – und die Entscheidungen lassen uns kalt. Gut so.
Sterbehilfe
Sterbehilfe wird in vielen Ländern kontrovers diskutiert. In Holland ist sie längst gesetzlich geregelt. Von März an sollen Ärzte durchs Land reisen und helfen. Kritiker sprechen von "Tötung bei Hausbesuch".
Ärzte werden zum Heilen ausgebildet – deshalb sind sie mit der Behandlung am Lebensende oft überfordert. Palliativmedizin ist nun zu einem wichtigen Querschnittsfach in der Medizin geworden.
Am Sonntag stimmen die Zürcher darüber ab, ob die europaweit einzigartige Schweizer Freitodbegleitung verboten werden soll. Noch erlaubt die Schweiz die Freitodbegleitung, sofern keine eigennützigen Motive vorliegen.
Aus der Europäischen Menschenrechtskonvention kann kein Recht auf staatliche Sterbehilfe abgeleitet werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Klage eines Schweizers abgelehnt, der wegen einer psychischen Erkrankung seinem Leben ein Ende setzen wollte.
Christian Walter vertritt die Interessen der Bundesrepublik im aktuellen Sterbehilfe-Prozess vor dem EMGR. Ein Porträt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verhandelt seit Dienstag darüber, ob ein Staat schwerstkranken Lebensmüden beim Sterben helfen muss.
Ob sie Schmerzen haben, lässt sich manchmal nur erahnen. Was sie wünschen, ebenso. Lebensverlängernde Maßnahmen dürfen abgebrochen werden, das beschloss der BGH. Nun müssen oft Angehörige über das Schicksal Todkranker entscheiden. Drei Beispiele.
Das Bundesgerichtshof hat einen Fall an das Landgericht zurückverwiesen, in dem nicht ersichtlich ist, ob ein Mann seine Frau auf Ihren Wunsch hin erschossen oder ermordet hat. Die Vorinstanz habe nicht ausreichend geprüft, ob der Wunsch der Frau zu sterben tatsächlich geäußert wurde.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom vergangenen Freitag wird als Meilenstein der Rechtsprechung in Sachen Sterbehilfe gefeiert, noch bevor die schriftliche Begründung vorliegt. In Wahrheit sind viele Fragen offen.
Das BGH-Urteil zur Sterbehilfe rechtfertigt auch "aktives Tun", um den Willen des Patienten durchzusetzen. Damit wird eine Grenze überschritten.
Kein Gesetz und keine ethische oder religiöse Maxime ist stärker als der Wille des Patienten. Dies hat das Urteil klargestellt. Es ist wahr, das Leben hat dadurch etwas von seiner heiligen Unverfügbarkeit eingebüßt. Aber er ist alles, was wir haben.
Der Bundesgerichtshof hat den Abbruch lebensverlängernder medizinischer Maßnahmen erlaubt. Die Justizministerin meint, das Urteil schaffe schafft Rechtssicherheit. Welche Folgen hat die Entscheidung?
Totschläger oder Sterbehelfer? Ein Anwalt wehrt sich vor dem Bundesgerichtshof gegen seine Verurteilung.
In einem Prozess um Grundsatzfragen der Sterbehilfe hat der Bundesgerichtshof einen wegen versuchten Totschlags angeklagten Rechtsanwalt freigesprochen. Die Reaktionen auf das Urteil sind gemischt.
Er schwärmte von Frankreich und Pastis, von Lyrik und Liebe. Doch alt und krank, beschloss er zu sterben, selbstbestimmt. Er hat sich von allen verabschiedet. Seine Freunde sagen: „Es war kaum zu ertragen.“ Wieso wollte er nicht abwarten? Hätten sie ihn aufhalten müssen? Sind sie Mittäter geworden?
Der Berliner Internist Michael de Ridder macht sich Gedanken über „Sterbekultur“ und Sterbehilfe
Ein britischer TV-Star outet sich als Sterbehelfer und riskiert eine Mordanklage – viele applaudieren ihm.
Meist geht er von der Arbeit direkt ins Hospiz. Dann setzt er sich an ein Bett, hält eine Hand, lässt Nähe zu Andreas Breunung, Bahn-Mitarbeiter, steht Menschen auf ihrem letzten Weg bei. Das hat sein Leben positiv beeinflusst.
Der jahrelange Streit um die gesetzliche Absicherung des Willens von Schwerkranken droht im Nichts zu enden. Der Grund: Die Abgeordneten können sich nicht auf ein Abstimmungsverfahren einigen.
Ihr Baby litt an einer seltenen Stoffwechselkrankheit. Es hatte große Schmerzen und keine Chance auf Genesung. Dennoch wollten seine Eltern es nicht sterben lassen - bis ein Gericht gegen ihren Willen entschied, den Qualen des Kindes ein Ende zu bereiten.
Eine ehemalige Teilnehmerin der Realityshow Big-Brother ist todkrank. Jade Goody will vor laufender Kamera sterben. "Mir ist es egal, was die Leute denken," sagt die 27-jährige Britin.
Wann darf ein Patient selbst entscheiden, ob sein Leben beendet werden soll? Eine Diskussion im Patientenforum.
Wolfgang Prosinger über Zynismus in der Sterbehilfe-Debatte
Ganz Italien diskutiert über den Fall von Eluna Englaro, die seit 17 Jahren im Koma liegt. Nun erließ die Berlusconi-Regierung eine Notverordnung, die verhindern soll, dass ihre Apparate abgeschaltetet werden - doch Italiens Präsident verweigert die Unterschrift.
Das gegen den früheren Hamburger Justizsenator Kusch verhängte Sterbehilfe-Verbot bleibt vorerst bestehen. Kommerzielle Sterbebegleitung ist nach Ansicht der Richter "kein erlaubtes Gewerbe". Kusch will sich damit nicht zufrieden geben.
In Großbritannien sorgte die Ausstrahlung der öffentliche Suizid eines 59-jährigen Informatik-Professors für massive Diskussionen. Nicht zuletzt wurde den Medien vorgeworfen Todes-Voyeurismus zu betreiben. Jetzt wird die umstrittene Dokumentation in Deutschland gezeigt.
Der britische Pay-TV-Sender hat die Selbsttötung des todkranken Craig Ewert am Mittwochabend tatsächlich gesendet. Die positiven Reaktionen überwiegen.
Jost Müller-Neuhof über die britische Fernsehdokumentation "Right to die"
Selbstmord zur besten Sendezeit: Die Briten diskutieren über eine Fernsehdokumentation, die den Tod eines 59-jährigen Informatikprofessors in einer Schweizer Sterbeklinik zeigt.
Im englischen Fernsehen wird ein Dokumentarfilm über die Sterbehilfe ausgestrahlt. Prompt erntet der Fernsehsender für diese Produktion heftige Kritik. Die Diskussion zeigt vor allem eines - wie wichtig es ist, über den letzten Willen zu sprechen.
Freitod? Sterbehilfe? Ein heikles Thema. Das Niveau der Debatte in Deutschland sei grauenhaft, sagt Wolfgang Prosinger. Er las aus seinem Buch, das einen realen Mann mit dem fiktiven Namen Ulrich Tanner bis zum Freitod begleitet.
Elegant, kultiviert – und ein Mörder? Eiskalt, gefühllos – aber ein Erlöser? Hilft er Leidenden aus ihrer Not? Oder will er nur Geld verdienen? Der Sterbehelfer Roger Kusch ist ein komplizierter Mensch. Eine Begegnung.
Der Leiter der Berliner Rechtsmedizin, Michael Tsokos, über die kontroverse Diskussion um aktive und passive Sterbehilfe.
Wolfgang Prosinger liest im Tagesspiegel-Salon aus seinem neuen Buch: "Tanner geht. Sterbehilfe - Ein Mann plant seinen Tod."
Der Tod – ein Tabu? Ein verdrängtes Thema? Nicht auf Youtube, nicht im Fernsehen, nicht in der Presse. Dort wird der Tod auf den Reiz als Programm reduziert: Und manches, was da läuft, erinnert an Pornografie. Sterbepornografie.
Auch Nordrhein-Westfalen will die kommerzielle Suizidbegleitung künftig unter Strafe stellen. Die Hospizstiftung zweifelt an der Wirksamkeit eines Verbots und verweist auf den Schweizer Verein Dignitas.
Der Berliner Senat will dem selbst ernannten Sterbebegleiter Roger Kusch das Handwerk legen. Denn SPD und Linkspartei sind sich einig: Wer an Sterbehilfe verdient, handelt verwerflich. Deshalb soll das Gewerberecht geändert werden.
Am Sonnabend hat sich ein unheilbar erkrankter Berliner umgebracht. Dabei "begleitet" hat ihn nach eigenen Angaben der umstrittene Sterbehelfer Roger Kusch, der frühere Hamburger Justizsenator.
Hannah Jones ist 13 Jahre alt - und bereit zu sterben. Eine Herztransplantation, die ihr Leben erst einmal verlängern würde, lehnte das Mädchen ab.