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Caster Semenya kämpft um ihre WM-Starterlaubnis.

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Update

Weltverband begrüßt Entscheidung: Caster Semenya verliert vor Gericht

Nach der juristischen Niederlage darf die Olympaisiegerin wohl nicht bei der WM antreten. Vorbei ist der Streit mit dem Weltverband allerdings nicht.

Der Leichtathletik-Weltverband IAAF hat positiv auf die Entscheidung des schweizerischen Bundesgerichts im Fall der 800-Meter-Olympiasiegerin Caster Semenya reagiert. Der Verband begrüße es, dass das Gericht die Regel zur Senkung der Hormonwerte wieder zulasse, hieß es in einer Stellungnahme am Mittwoch.

„Die Entscheidung sorgt für die notwendige Sicherheit und Gleichstellung, die alle Athleten brauchen, die sich auf die WM in Doha vorbereiten“, schrieb die IAAF. Sie wolle weiter an den umstrittenen Hormon-Limits festhalten: „Wir glauben, dass die Regel ein notwendiges, vernünftiges und verhältnismäßiges Mittel zum Schutz eines fairen (...) Wettbewerbs (...) darstellt“, betonte die IAAF.

Mit der erneuten Zulassung der Regel, in der Testosteron-Limits für Mittelstreckenläuferinnen mit intersexuellen Anlagen festgesetzt werden, hob das Bundesgericht in Lausanne am Dienstag seine eigene provisorische Anordnung vom Mai auf. Diese hatte es Semenya vorläufig erlaubt, auch über 800 Meter zu starten.

Vorbei ist der Streit zwischen der 28 Jahre alten Südafrikanerin und dem Leichtathletik-Weltverband mit dieser Entscheidung aber nicht. „Die Verfahrensentscheidung hat keinen Einfluss auf den Berufungsprozess. Wir werden Casters Klage weiterverfolgen“, sagte die Semenyas Anwältin Dorothee Schramm. Semenya war wegen der Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshofes CAS vom April, ihren Einspruch gegen die umstrittene Regel abzulehnen, vor das Bundesgericht gezogen. Ein Urteil wird voraussichtlich erst im ersten Halbjahr 2020 fallen. (dpa)

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