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Diskussion. Die Spieler des SV Wehen-Wiesbaden umringen Schiedsrichter Martin Petersen.

© dpa

Wehen-Wiesbaden wollte Spielwiederholung: DFB-Sportgericht weist kuriosen Videobeweis-Einspruch ab

Der Videobeweis war erstmals Thema vor dem Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes. Es ging um einen kuriosen Fall aus der Zweiten Liga.

Der verflixte Videobeweis hat erstmals auch das DFB-Sportgericht ins Schwitzen gebracht. Das Gremium um den Vorsitzenden Richter Hans E. Lorenz lehnte am Donnerstag den Einspruch des SV Wehen Wiesbaden gegen die Wertung der 0:1-Niederlage bei Dynamo Dresden ab.

In der Zweitliga-Partie am 8. November hatte der Schiedsrichter nach Abstimmung mit dem Videokeller in Köln ein vermeintliches Tor des Aufsteigers nicht anerkannt. Die knapp zweieinhalbstündige Verhandlung in Frankfurt/Main spiegelte die Dauerdebatte um den Video-Assistenten (VAR) wider, die praktisch Woche für Woche im Profifußball aufflammt.

DFB-Regelexperte sieht Umsetzung als Dauerbaustelle

„Das Urteil ist möglicherweise nicht ganz leicht zu vermitteln. Wir können in diesem Fall dem Schiedsrichter aber keinen Regelverstoß nachweisen und dem Video-Assistenten keinen Fehler“, sagte Lorenz und machte deutlich, dass sich alle Beteiligten im Fußball mit dem technischen Hilfsmittel anfreunden müssten: „Wir sind alle noch ein bisschen gefangen in unserem tradierten, überholten Regelverständnis. Wir müssen uns davon lösen.“

Der DFB-Regelexperte, langjährige Lehrwart und frühere Bundesliga-Referee Lutz Wagner räumte in der Zentrale des Deutschen Fußball-Bundes ein, dass die Umsetzung eine Dauerbaustelle bleibe: „Im Moment stoßen wir an Grenzen. Glücklich mit der Situation kann keiner sein, der am Fußball beteiligt ist.“

Wiesbaden hatte gefordert, das Spiel zu wiederholen. Der Aufsteiger war durch Manuel Schäffler (26. Minute) vermeintlich in Führung gegangen. Doch weil der Ball bei einem Dynamo-Angriff zuvor auf der anderen Seite des Platzes im Toraus war, gab Schiedsrichter Martin Petersen (Stuttgart) den Treffer nach einem Hinweis des Video-Assistenten und Ansicht der TV-Bilder nicht. Stattdessen wurde die Partie mit Abstoß für Wiesbaden fortgesetzt.

Viele Graubereiche. Jochen Drees, Projektleiter Videobeweis, hat noch viel Arbeit vor sich.
Viele Graubereiche. Jochen Drees, Projektleiter Videobeweis, hat noch viel Arbeit vor sich.

© Arne Dedert/dpa

Die Tätigkeit des Video-Assistenten kann, wird und darf nicht dazu führen, dass Spielwertungen annulliert werden“, mahnte Lorenz. „Der Video-Assistent soll das Fußballspiel gerechter machen, nicht das System destabilisieren.“

Selbst Dynamo Dresden zeigte durchaus Verständnis für das Vorgehen des SV Wehen. „Wenn man die Schriftsätze der Anwälte sieht, ist das ja schon die Höchststrafe, was mit unserem Sport gemacht wird“, sagte Sportdirektor Ralf Minge. „Von daher verstehe ich den Ärger.“

Die Hessen begründen ihren Einspruch damit, dass die Rücknahme des Tores nach Eingriff des Video-Assistenten (VAR) regelwidrig erfolgt sei. „120 Meter weiter und 18 Sekunden später“, so SVWW-Anwalt Joachim Rain, sei das Tor gefallen, nachdem der Ball im Aus gewesen sei. Dies wurde allerdings vom Schiedsrichter-Gespann nicht gesehen, deshalb konnten die Wiesbadener einen erfolgreichen Konter starten.

Wehen-Wiesbaden prüft Gang vors Bundesgericht

Wagner betonte mit Blick auf die Vorgaben des International Board (IFAB): „Regeltechnisch zurückgehen kann man bis zur letzten Spielunterbrechung. Das ist nach den Regeln möglich. Ob es sinnvoll ist, ist etwas anderes. Ein Regelverstoß ist es aus meiner Sicht ganz klar nicht.“ DFB-Projektleiter Jochen Drees sah dies auch beim Video-Assistenten Florian Heft (Neuenkirchen) so. Gleichzeitig sagte er, „dass es viele Graubereiche gibt“.

Die Zeit habe „keine Rolle gespielt, es geht darum, ob das eine Angriffssituation ist. In dem Fall war das ein Zug“, erklärte Schiedsrichter Petersen seine Entscheidung in der besagten Szene. Anton Nachreiner, Vorsitzender des DFB-Kontrollausschusses, sagte im Anschluss: „So mag dieses Ergebnis für den eingefleischten Fußball-Anhänger unbefriedigend sein.“ SVWW-Funktionär Nico Schäfer kündigt an, dass der Verein prüfen werde, ob er vor das DFB-Bundesgericht ziehe. (dpa)

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