zum Hauptinhalt
Caster Semenya startete in Tokio nicht über 800 Meter.

© dpa

Studie korrigiert: Offenbar keine Vorteile für Athletinnen mit hohem Testosteronlevel

Eine Studie, die zum Ausschluss von Athletinnen wie Caster Semenya geführt hatte, wurde korrigiert. Demnach lassen sich Leistungsvorteile nicht nachweisen.

Als Christine Mboma und ihre Kollegin Beatrice Masilingi im Juli von der Teilnahme am 400-Meter-Wettbewerb bei den Olympischen Spiele ausgeschlossen wurden, war das ein herber Rückschlag für die namibischen Athletinnen. Zumal der Ausschluss nicht ihren sportlichen Fähigkeiten geschuldet war, sondern den Regelungen des Internationalen Leichtathletik-Dachverbandes (IAAF), der ihre natürlichen Testosteronwerte im Blut als zu hoch einstufte.

Nun hat sich herausgestellt, dass der Ausschluss wahrscheinlich zu Unrecht war. Denn die Studie, die Athletinnen mit einem erhöhten natürlichen Testosteronwert einen Wettbewerbsvorteil unterstellte, wurde zurückgenommen und entsprechend korrigiert. Das berichten „queer.de“ und „Outsports“

In der Studie von 2017 hatten die Autor*innen Stéphane Bermon und Pierre Yves Garnier einen kausalen Zusammenhang zwischen der Testosteronkonzentration im Blut der Athlet*innen und ihren sportlichen Leistungen festgestellt.

Im Jahr 2018 führte die IAAF eine neue Regelung ein, die dazu führte, dass vor allem intergeschlechtliche Athlet*innen wie Caster Semenya von bestimmten Wettbewerben ausgeschlossen wurden.

So wurde eine Testosteronobergrenze von fünf Nanomol pro Liter eingeführt, die für mindestens ein halbes Jahr unterschritten werden musste, damit die Sportlerinnen an den Wettkämpfen teilnehmen durften. Semenya hatte sich geweigert, ihren Testosteronwert künstlich durch Medikamente zu senken und durfte aus diesem Grund nicht mehr bei den Wettkämpfen zwischen 400 und 1600 Metern starten.

Sie hatte damals beim Internationalen Sportgerichtshof (Cas) geklagt, der ihre Klage allerdings abgelehnt hatte mit der Begründung, dass die Regelung zwar „diskriminierend“, aber „notwendig“ sei.

[Wenn Sie aktuelle Nachrichten aus Berlin, Deutschland und der Welt live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräteherunterladen können]

Nach einer weiteren Klage vor dem Schweizer Bundesgericht, das die Beschwerde Semenyas gegen die Entscheidung des Cas zurückgewiesen hatte, hatte die Athletin verkündet: „Ich werde weiter für Menschenrechte von Athletinnen kämpfen, für jene auf und jenseits der Bahn – bis wir alle so frei laufen können, wie wir geboren wurden.“

"Die diskriminierenden Richtlinien gegen intergeschlechtliche Menschen aufgeben"

Daraufhin war sie vor den Europäischen Gerichtshof gezogen und hatte eine Klage gegen Diskriminierung und die Missachtung des Privatlebens eingereicht. Semenya wich zwar auf den 5000-Meter-Lauf aus, die einzige Disziplin zu der sie zugelassen wurde, scheiterte allerdings im Juni in Regensburg bei der Qualifikation für die Olympischen Spiele.

Ihr Ausschluss von Wettkämpfen zwischen 400 und 1600 Meter scheint allerdings nicht gerechtfertigt, ebenso wenig wie die Disqualifizierung von Mboma und Masilingi. In der Korrektur der Studie, die im „British Journal of Sport Medicine“ veröffentlicht wurde, schreiben die Autor*innen, dass sich der Zusammenhang von Testosteronwert und sportlicher Leistung nicht belegen ließe. Das würde bedeuten, dass Athletinnen mit erhöhtem natürlichen Testosteronwert nicht per se einen Vorteil hätten und zu Unrecht ausgeschlossen wurden.

[Mehr Neuigkeiten aus der queeren Welt gibt es im monatlichen Queerspiegel-Newsletter des Tagesspiegel - hier geht es zur Anmeldung.]

Janka Kluge vom Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität begrüßt diese Entscheidung: „Mit großer Freude habe ich zur Kenntnis genommen, dass die beiden Autoren einer internationalen Studie über intergeschlechtliche Sportlerinnen, die Studie jetzt in weiten Teilen korrigiert und damit zurückgezogen haben“, sagte sie.

Allerdings sei es schade, dass sie erst nach den Olympischen Spielen in Tokio veröffentlicht worden sei, weil aufgrund der Bestimmung Caster Semenya in ihrer Spezialdisziplin, dem 400 Meter-Lauf, nicht antreten durfte. Kluge fordert: „Durch die Korrektur müssen die Internationalen Sportverbände endlich die diskriminierenden Richtlinien gegen intergeschlechtliche Menschen aufgeben und sie als gleichberechtigte Sportlerinnen antreten zu lassen.“

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false