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Bislang tauchte der Sport ab als Hinweisgeber. Das könnte nun anders werden.

© picture alliance / dpa

Kronzeugenregelung im deutschen Sport: Die Omertà bröckelt

Das Anti-Doping-Gesetz wird um die Kronzeugenregelung erweitert. Das ist eine gute Nachricht für den deutschen Sport. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Martin Einsiedler

Man sollte nichts schönreden: Das im Jahr 2015 in Deutschland eingeführte Anti-Doping-Gesetz ist bislang im Wesentlichen ein Papiertiger. Darüber können auch gelegentliche Erfolge wie jüngst die Verurteilung des Erfurter Dopingarztes Mark S. oder die hier und da geglückten Razzien in Fitnessstudios nicht hinwegtäuschen.

Der Grund für die maue Bilanz der Dopingjäger sind zum einen die begrenzten Ressourcen (bislang gibt es nur drei Schwerpunktstaatsanwaltschaften Doping). Zum anderen fehlt die Hilfe aus dem Sport selbst.

Zumindest das könnte sich bald ändern. So soll das Anti-Doping-Gesetz nun um eine Kronzeugenregelung erweitert werden. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch eine entsprechende Ergänzung des Gesetzes auf den Weg.

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Das ist schon einmal eine gute Nachricht für den Sport. Schließlich können die Staatsanwälte nur ermitteln, wenn ein Anfangsverdacht besteht. Wenn aber kein Sportler aussagen will, weil er dann fürchten muss, selbst dafür belangt zu werden, wird es schwierig mit dem Kampf gegen Doping. Daher also die Kronzeugenregelung, nach der ein Geständiger Straffreiheit erlangen kann.

Nun kann durchaus diskutiert werden, ob es gerecht ist, wenn ein Betrüger für seine Vergehen nicht belangt wird, nur weil er andere Betrüger benennt. Doch im Sport verhält es sich eben häufig so, dass gerade junge Athleten durch ihr Umfeld sukzessive in das Dopingsystem hineingezwängt werden. Wer reinen Tisch machen will mit sich, der sollte die Möglichkeit bekommen, die Hintermänner des Betrugs zu benennen, ohne selbst mit einer drakonischen Strafe rechnen zu müssen.

In Sachen Doping wird der Sport häufig mit der Mafia verglichen. Eine Omertà, eine ungeschriebene Schweigepflicht, herrscht auch unter den Athletinnen und Athleten. Die rechtlichen Voraussetzungen sind nun in Deutschland erfüllt, dass die Omertà im Sport brüchig wird.

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