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Schalke plant, eine Gehaltsobergrenze für seine Profis einzuführen. 

© Fabian Strauch/dpa

Finanzielle Krise durch Coronavirus-Pandemie: Schalke 04 erhält Zusage für Landesbürgschaft

Der in finanziellen Schwierigkeiten steckende Verein bekommt Unterstützung vom Land Nordrhein-Westfalen. Es ist nicht die erste Bürgschaft für Schalke. 

Der mit etwa 200 Millionen Euro verschuldete Fußball-Bundesligist FC Schalke 04 hat vom Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen die Zusage für die Erteilung einer Landesbürgschaft erhalten. Dies teilte der Klub am Dienstag mit dem Hinweis mit, keine weiteren Details dazu bekanntzugeben.

„Der S04 hat diese Bürgschaft in der Erwartung beantragt, bei der Entscheidung nicht anders als Wirtschaftsunternehmen aus anderen Bereichen behandelt zu werden. Der Verantwortung, die mit einer solchen Bürgschaft verbunden ist, ist sich der FC Schalke 04 bewusst“, hieß es in der kurzen Mitteilung des Klubs.

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Das Ministerium bestätigte auf Anfrage am Dienstag die Erteilung der Landesbürgschaft und teilte zum Verfahren mit: „Die Übernahme von Bürgschaften erfolgt seit Jahrzehnten regelmäßig im Rahmen der durch den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages gebilligten Bürgschaftsrichtlinien.“

Weiter hieß es: „Der Bürgschaftsantrag vom FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. hat, wie alle anderen Bürgschaftsanträge auch, das erprobte und bewährte mehrstufige Prüfungsverfahren durchlaufen. Hier ist nochmals festzuhalten, der Antrag ist behandelt worden wie alle anderen Anträge von Wirtschaftsunternehmen auch.“

Schalke verzeichnet einen Jahresfehlbetrag von 26,1 Millionen Euro

Trotz des zweithöchsten Umsatzes der Klubhistorie von 275 Millionen Euro wies der Verein einen Jahresfehlbetrag von 26,1 Millionen Euro aus. Dabei sind die Gesamtverbindlichkeiten von 220 Millionen Euro auf 198 Millionen gesenkt worden. Die Coronavirus-Pandemie hat die Finanzlage des Bundesligisten trotz erheblicher Einspareffekte verschärft.

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Schalkes Marketingvorstand Alexander Jobst hatte zuletzt bestätigt, dass der Klub schon früher eine Landesbürgschaft in Anspruch genommen habe. „In vielen anderen Branchen ist es völlig selbstverständlich, das Instrument der Landesbürgschaft zu nutzen.“ Es sei klar, dass es nicht genutzt werden könne, um damit etwa Spieler zu finanzieren, meinte Jobst.

Zudem wolle der Klub eine künftige Gehaltsobergrenze für neue Spieler einführen: „Zusätzlich werden wir uns intern ab sofort eine Richtlinie auferlegen für ein maximales Gehaltsgefüge in Bezug auf die Neuverpflichtung von Spielern.“ Die Grenze soll bei etwa 2,5 Millionen Euro im Jahr liegen. (dpa)

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