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Es reicht! Martin Kind ist mit seinem Antrag bei der DFL gescheitert.

© dpa

Entscheidung der Deutschen Fußball-Liga: Martin Kind wird nicht Mehrheitseigner von Hannover 96

Rückschlag für den Klubchef der Niedersachsen: Die DFL erteilt ihm keine Sondergenehmigung zur 50+1-Regel. Der Verein droht mit Konsequenzen.

Nächste Niederlage für Martin Kind - vorerst. Der 74 Jahre alte Hörgeräte-Unternehmer - Feindbild vieler Fans in Hannover und teilweise auch darüber hinaus - darf nicht Mehrheitseigner von Hannover 96 werden. Die Deutsche Fußball Liga (DFL) lehnte am Mittwoch einen entsprechenden Antrag auf eine Sondergenehmigung beim niedersächsischen Bundesligisten ab. Dies könnte am Ende jedoch sogar dazu führen, dass die sogenannte 50+1-Regel in Deutschland komplett fällt.

„Wir werden nun den angekündigten Weg gehen und alle notwendigen und rechtlichen Schritte einleiten“, teilte der Club am Mittwoch mit. Laut Experten stehen die Chancen auf Erfolg sehr gut. Aus Vorsicht hat die DFL bereits beim Bundeskartellamt einen Prüfantrag eingereicht. Offensichtlich ist sich der Verband selbst nicht sicher, ob die 50+1-Regel möglicherweise gegen kartellrechtliche Bedenken verstößt.

„In den vergangenen Monaten hat es eine intensive, öffentlich geführte Debatte über die 50+1-Regel gegeben. Dieser Schritt soll allen Beteiligten Klarheit bringen“, wird DFL-Präsident Reinhard Rauball in einer Liga-Mitteilung zitiert. Laut DFL hat Kind jetzt die Möglichkeit zur Anrufung des Ständigen Schiedsgerichts der Lizenzligen.

Hannover 96 reagiert empört

Zuvor hatte die Liga den Antrag von Kind und 96 auf Sondergenehmigung von der sogenannten 50+1-Regel abgelehnt. „In der abschließenden Bewertung kam das DFL-Präsidium zu dem Ergebnis, dass das Kriterium der „erheblichen Förderung“ als Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahme von der 50+1-Regel nicht erfüllt ist“, teilte die DFL mit. Der Bundesligist reagierte empört. „Die Entscheidung des DFL-Präsidiums ist unverständlich und offensichtlich rechtsirrig. Wir können nicht nachvollziehen, welche Grundlagen das DFL-Präsidium dabei geleitetet haben“, heißt es in einer Vereinsmitteilung.

Kind, der mit kurzer Unterbrechung 20 Jahre an der Spitze des Vereins steht, und 96 pochen auf eine Ausnahmegenehmigung, die bereits bei den Liga-Konkurrenten Bayer Leverkusen, VfL Wolfsburg und 1899 Hoffenheim genehmigt wurde. „Wir halten noch einmal fest, dass der Ausnahme-Antrag, der gemeinsam von Hannover 96 e.V., Hannover 96 KGaA und Herrn Kind gestellt wurde, auf der Basis der bestehenden 50+1-Regel erfolgte und diese nicht infrage gestellt hat. Hannover 96 machte lediglich die gleichen Rechte geltend, die dem VfL Wolfsburg, Bayer Leverkusen und 1899 Hoffenheim bereits gewährt wurden.“

Mit der DFL hatte sich Kind zuletzt immer wieder Scharmützel geliefert. An einer juristischen Auseinandersetzung hat der deutsche Fußball eigentlich kein Interesse. Die nun verkündete DFL-Entscheidung hatte sich über Monate hingezogen. Zuletzt hatte der Ligaverband eigentlich Anfang Februar entscheiden wollen. Dann hatte Kind seinen Antrag zunächst ruhend gestellt, weil er eine Grundsatzdiskussion im deutschen Profi-Fußball abwarten wollte. Die hatte es indes nie gegeben. Stattdessen stimmte die Mehrheit der Clubs für einen Fortbestand der Regel, Kind aktivierte daraufhin seinen Antrag. (dpa)

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