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Bild aus alten Zeiten. Fans mit Schal im Stadion.

© Hartmut Bösener/Imago

Dritte Liga: 1. FC Magdeburg stellt auf Kurzarbeit um

Einzige Chance in der Not - beim Drittligisten würde das Kurzarbeitergeld zumindest einen Teil des drohenden Verlustes bei einem Saisonabbruch abfangen

Der 1. FC Magdeburg hat als weiterer Fußball-Drittligist auf Kurzarbeit umgestellt. „Wir haben bei der Agentur für Arbeit einen entsprechenden Antrag gestellt“, sagte Geschäftsführer Mario Kallnik der „Volksstimme“ (Dienstag). Damit reagierte der Klub auf die Aussetzung des Spielbetriebs bis 30. April. Das Kurzarbeitergeld würde für alle Spieler und Mitarbeiter der Geschäftsstelle gelten. „Wie viele andere Unternehmen und Vereine der Region sind auch wir in dieser sehr schwierigen Situation von der Existenz bedroht. Deshalb müssen wir nun auch die staatlichen Maßnahmen in Anspruch nehmen“, erklärte Kallnik.

Für den 1. FC Magdeburg würde das Kurzarbeitergeld zumindest einen Teil des drohenden Verlustes bei einem möglichen Saisonabbruch abfangen. „Im schlechtesten Fall droht uns für den Fall, dass die Saison nicht zu Ende gespielt wird, ein Verlust in Höhe von 2,6 Millionen Euro“, sagte Kallnik. Das befürchtete Minus setze sich aus fehlenden Zuschauer- und Werbeeinnahmen sowie drohenden Regressforderungen zusammen.

Der FCM hatte laut „Volksstimme“ in den vergangenen Jahren ein Eigenkapital in Höhe von 3,3 Millionen Euro aufgebaut, das damit aber fast komplett aufgebraucht wäre. „Die momentane Krise trifft uns hart. Sollte sie weit über den Juni hinaus gehen, wäre zudem unsere Existenz gefährdet“, betonte Kallnik. Für den Fall, dass die Spielzeit abgebrochen werden muss, wäre für den Magdeburger Geschäftsführer „die Annullierung der Saison am sinnvollsten“.

Vor dem FCM hatten bereits Vereine wie der Hallesche FC, der FSV Zwickau, der Chemnitzer FC und der FC Carl Zeiss Jena auf Kurzarbeit umgestellt. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt bei Kurzarbeit 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns. Bei Arbeitnehmern mit Kind sind es 67 Prozent. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt im Osten Deutschlands derzeit bei 6450 Euro. (dpa)

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