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Betreten verboten: Nicht einmal Golf spielen ist derzeit in Barnim erlaubt.

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Barnims Bürger fühlen sich gegängelt: Sogar Herzkranke müssen zuhause bleiben

Herzpatienten sollten ihrem Sport auch in Corona-Zeiten nachgehen dürfen - müsste man meinen. Im brandenburgischen Barnim ist das aber anders.

Golfer lieben an ihrem Sport, dass jeder Platz auf seine Art einzigartig ist. Ein ganz unfreiwilliges Alleinstellungsmerkmal hat seit dieser Woche jedoch der Golfclub Prenden im Landkreis Barnim: Golfspielen ist dort verboten. Während in allen anderen 831 Golfclubs der Republik wieder abgeschlagen wird, verwehrt der Landkreis Barnim der Golfanlage in Prenden seit Wochen eine Ausnahmegenehmigung.

„Wir haben schon Mitte April einen Antrag gestellt und betont, dass wir die Einhaltung aller Abstands- und Hygieneregeln gewährleisten können“, sagt Geschäftsführer Martin Thater. Fast täglich habe er seitdem den Dialog mit der Behörde gesucht. „Aber der Landkreis verschleppt unseren Antrag einfach“, ärgert sich Thater. „Wir können unseren Mitgliedern nicht mehr vermitteln, warum in ganz Brandenburg Golf gespielt werden darf, nur bei uns nicht.“ Die Zwangsschließung bedeute pro Tag ein Minus von 3500 Euro.

Verzweifelt sind im Landkreis Barnim nicht nur die Golfer. „Die Situation ist absurd“, sagt Lubomir Blasko, der 1. Vorsitzende des Eberswalder Tennis-Clubs. Er vermute, Landrat Daniel Kurth (SPD) habe sich offenbar im Stillen entschieden, keinerlei Ausnahmegenehmigungen für Sportanlagen zu gewähren, egal wie unbedenklich sie nach Maßstäben des Infektionsschutzes seien. Denn auch er habe ein umfassendes Konzept vorgelegt, mit überzeugenden Argumenten, wie er sagt. „Wahrscheinlich sind Gesundheitsamt und Ordnungsamt überfordert“, mutmaßt Blasko, dem die wochenlange Zwangsschließung gerade mit Blick auf die 50 Kinder und Jugendlichen des Tennis-Clubs schmerzt. „Für sie ist die psychische Belastung der letzten Wochen extrem hoch, da vermisse ich das Fingerspitzengefühl.“

Die Bürger sehen ihre Grundrechte verletzt

Landrat Daniel Kurth war für Nachfragen vier Tage lang nicht zu erreichen. Über seine Büroleiterin ließ er grundsätzlich mitteilen, der Landkreis Barnim zähle mit seinen Corona-Fallzahlen und der Nähe zu Berlin zu den Hotspots im Land. „Eine großzügige Lockerung, etwa durch eine generelle Ausnahmegenehmigung für Sportanlagen, wie sie in anderen Kreisen erlassen wurde, kam somit nicht in Betracht.“ Anträge müssten zudem hinreichend begründet sein. Im Landkreis Dahme-Spreewald erhielten die Golfanlagen am Seddiner See und in Phoeben schon am 22. April eine Genehmigung, obwohl das Infektionsgeschehen im Landkreis höher ist als in Barnim.

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Bernd Mrosack, Präsident des Golfclub Prenden, sieht in diesem Fall längst Grundrechte verletzt: „Wenn bis auf uns alle Golfanlagen in Deutschland öffnen dürfen, dann erweckt das den Anschein von Verhältnislosigkeit und Willkür.“ Grundrechte seien kein Gnadenakt, sondern gälten universell. Wer diese wie der Landkreis Barnim einschränke, müsse seine Entscheidung fortlaufend hinterfragen und begründen, findet Mrosack.

Selbst in Coesfeld in Nordrhein-Westfalen und Bad Bramstedt in Schleswig-Holstein, wo jüngst hunderte Corona-Fälle bei Mitarbeitern der fleischverarbeitenden Industrie bekannt wurden, schränkten die Behörden daraufhin den Individualsport im Freien nicht weiter ein. „Von unserer Golfanlage geht keine Gefahr aus“, sagt Susanne Schäfer, Managerin des Golf und Landclub Coesfeld. Auf dem Golfplatz stünde selbst im Normalbetrieb jedem einzelnen Spieler im Schnitt eine Fläche so groß wie ein Fußballfeld zur Verfügung. Abstand sei beim Golf selbstverständlich, um keinen Ball oder Schläger abzubekommen.

Die Zwangsschließungen verursachen immense Verluste

Unverständlich ist die Haltung des Landkreises Barnim auch für Prendens Golflehrer Michael Lins. Er trainiert seit einigen Jahren im Auftrag der „Gesellschaft für Gesundheit und Leben“ (GGL) rund 100 kardiologische Rehabilitanden, für die sich Golf als gemäßigter Sport besonders eignet. „Die müssen nun alle zuhause bleiben, dabei ist Bewegung für Herzpatienten so wichtig“, sagt Lins. Träger der GGL sei ausgerechnet der Landkreis Barnim. „Hier läuft etwas ganz schief“, findet Lins.

„Ich habe alles versucht, um mit dem Landkreis eine Lösung zu finden“, sagt Prendens Geschäftsführer Martin Thater. Wie der Großteil der Golfclubs in Brandenburg hatte Prenden am 20. April ohne Ausnahmegenehmigung den Spielbetrieb wieder aufgenommen - im Vertrauen auf die Landesregierung. Diese hatte zuvor betont, dass es für Individualsport im Freien allein oder zu zweit keiner amtlichen Zustimmung bedürfe. Das zuständige Ordnungsamt prüfte in Prenden auch mehrfach, ob Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden – ohne Beanstandung. Bis der Landkreis Barnim die Anlage am 30. April schließen ließ, mit der Begründung, eine Ausnahmegenehmigung liege nicht vor.

„Unsere Golfanlage verursacht anders als ein Tennisplatz laufend Kosten“, sagt Martin Thater. Das Gras wachse und müsse geschnitten, die Anlage bewacht werden. Seine 20 Mitarbeiter habe er nicht in Kurzarbeit geschickt, weil er jeden Tag aufs Neue mit einem Okay aus dem Landratsamt gerechnet habe. „Wenn ich am kommenden Freitag nach neuer Gesetzeslage auch ohne Genehmigung öffnen darf, haben wir durch die Zwangsschließung einen Verlust von etwa 50.000 Euro gemacht“, schätzt Thater. Ein Schaden, den ihm niemand ersetze.

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