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Rücktritt vom Antrag: 96-Präsident Martin Kind.

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Update

50+1-Regelung: Hannover 96 und Martin Kind lassen Ausnahmeantrag ruhen

Eigentlich wollte die DFL am Montag über eine Ausnahmeantrag von Martin Kind zur 50+1-Regel entscheiden. Dann kam ein Brief aus Hannover.

Der deutsche Profifußball steht womöglich vor einschneidenden Veränderungen. Die Deutsche Fußball Liga musste am Montag zwar keine Entscheidung darüber fällen, ob der langjährige Präsident Martin Kind auch die Mehrheit an dem Bundesliga-Klub Hannover 96 übernehmen darf - der Hörgeräte-Unternehmer lässt seinen entsprechenden Antrag überraschend wieder ruhen. Stattdessen will das DFL-Präsidium jetzt aber eine Grundsatzdebatte über die 50+1-Regel und den Einstieg möglicher Investoren bei den Vereinen führen.

„Aus Sicht des DFL-Präsidiums erscheint es zweckmäßig, in den kommenden Monaten die Formulierung und Umsetzung der 50+1-Regel zu überprüfen und dabei zu erörtern, wie wichtige Prinzipien der gelebten Fußball-Kultur in Deutschland zukunftssicher verankert werden können und ob gleichzeitig neue Entwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen sind“, hieß es am Nachmittag in einer Erklärung der DFL.

Hannover 96 nannte diesen Beschluss „einen großen Schritt in die richtige Richtung“. Gleichzeitig kündigte Martin Kind für diesen Dienstag eine Pressekonferenz an.

Am Dienstag soll es eine Pressekonferenz mit Martin Kind geben

Die 50+1-Regel gibt es nur im deutschen Profifußball. Sie begrenzt den Einfluss externer Investoren bei einem Klub, weil Stammvereine nach einer Ausgliederung der Profi-Abteilungen weiter die Mehrheit der Stimmanteile in einer Kapitalgesellschaft besitzen müssen.

Kind wollte davon eine Ausnahmegenehmigung erhalten, wie sie bereits beim VfL Wolfsburg, Bayer Leverkusen und TSG Hoffenheim gilt. Jetzt bewirkt sein Vorstoß allerdings, dass das 50+1-Konstrukt generell in Frage steht. Die DFL-Spitze befürchtet, dass diese Regelung vor einem ordentlichen Gericht kippen könnte. Ein Kompromissvorschlag des Frankfurter Vorstands Axel Hellmann besagt bereits, die Vereine einerseits stärker für mögliche Investoren zu öffnen, andererseits aber auch klare und rechtsverbindliche Bedingungen für den Einstieg externer Geldgeber vorzugeben. (dpa)

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