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Rückenschmerzen: Besser vorbeugen

Mit dem richtigen Präventionsprogramm kann man nicht nur Volkskrankheiten wie Rückenschmerzen vermeiden, sondern auch Arztbesuche und Geld sparen

Schon wieder Rückenschmerzen! So kann das doch nicht weitergehen!« Das dachte sich Bernd Hoffmann* ungefähr jeden zweiten Monat. Anfangs, so mit Mitte 40, kamen die Beschwerden einmal im Jahr. Ursache seien Verspannungen durch ständiges Sitzen, sagte der Othopäde dem 53-jährigen Bankangestellten. Bernd Hoffmann griff zum Hörer und rief seine Kasse an.

Alle großen Krankenkassen wie die AOK, die Techniker Krankenkasse oder die BKK VBU verfügen über ein zentrales Gesundheitstelefon. Dort kann man sich über die Kurs- und Präventionsangebote der Krankenkasse informieren, die die jeweiligen Versicherungen anbieten. Bernd Hoffmann hat auf Anhieb jede Menge vielversprechende Präventionsprogramme zum Thema Ernährung und Bewegung gefunden. Darüber hinaus werden auch Kurse zur Stressbewältigung und Entspannung, zur Raucher- und Suchtentwöhnung und vielem mehr angeboten. Allein in Berlin ist das Angebot riesig. Die Datenbank des Präventionsportals hilft bei der Suche.

Präventionskurse umfassen grundsätzlich acht oder mehr Einheiten von jeweils mindestens 45 Minuten Dauer, in der Regel im wöchentlichen Rhythmus. Sie sollen zwölf Termine à 90 Minuten Dauer nicht überschreiten. Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, in einem Jahr zwei Gesundheits- oder Präventionsangebote zu bezuschussen. Die Kosten variieren dabei von Kurs zu Kurs, liegen jedoch in der Regel zwischen 60 Euro und 250 Euro. Für spezielle Themen wie die Raucherentwöhnung können auch schon mal Gebühren von 400 Euro für einen mehrtägigen Kurs anfallen. Die gesetzlichen Kassen übernehmen einen Anteil von 80 bis 100 Prozent oder zahlen pauschale Zuschüsse. Der Versicherte muss die Kurskosten zunächst selbst bezahlen. Die Krankenversicherung erstattet dann auf Antrag nachträglich das Geld. Die Formulare dafür halten die meisten Kursleiter bereit. Unter anderem ist meist ein Nachweis über die regelmäßige Teilnahme erforderlich. Nach einigen Wochen überweist die Kasse das Geld dann an den Versicherten. Für viele Kunden war lange Zeit unklar, welche Kurse als Kassenleistung gelten, da Angebote wie Babyschwimmen oder Akupunktur von bestimmten Kassen gezahlt, von anderen aber nicht übernommen wurden. Deshalb wurde seit 2000 nach gesetzlichen Vorgaben vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung ein Präventionsleitfaden entwickelt, der für die Krankenkassen verbindlich ist. Er hat den Zweck, die »Versicherten dabei zu unterstützen, Krankheitsrisiken frühzeitig vorzubeugen und ihre gesundheitlichen Potenziale und Ressourcen zu stärken«, heißt es in der Präambel des Leitfadens. Wichtigste Aufgabe der Präventionskurse ist, dass sie den Teilnehmern durch theoretisches und praktisches Wissen Hilfe zur Selbsthilfe geben. Die Angebote basieren auf der Eigeninitiative des Patienten und sollen die Motivation, etwas für die eigene Gesundheit zu tun, stärken. Darüber hinaus definieren die Richtlinien Qualitätsvorgaben, etwa für Räumlichkeiten, die Art der Veranstaltung sowie die Mindest- und Maximalgröße der Gruppen. Auch die Grund- oder Zusatzqualifikationen der Kursleiter sind hier festgelegt.

Einheitliche Qualitätsvorgaben gelten für alle Kassen gleichermaßen, wodurch die Kursangebote auch im Wesentlichen die gleichen sind. Allerdings variiert innerhalb des Wettbewerbs zwischen den einzelnen Krankenkassen das Marketing-Konzept, wie die Angebote beworben und eine Teilnahme daran belohnt werden: Einige Kassen bieten zum Beispiel Bonusprogramme an. Geht man beispielsweise regelmäßig zum Zahnarzt und zu Vorsorgeuntersuchungen oder ist man Mitglied im Sportverein, kann man dafür Punkte sammeln und sich Prämien aussuchen oder man bekommt sogar Geldbeträge erstattet. Dafür rechnen viele Kassen hier auch die Teilnahme an bestimmten Gesundheitskursen an.

Und Fitnessstudios? Laut dem Präventionsleitfaden dürfen Mitgliedsbeiträge in Fitnessstudios von den Krankenkassen nicht im Rahmen der Gesundheitsförderung bezuschusst werden. Trotzdem sehen viele Kassen offenbar die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio als gesundheitsfördernd und rechnen deshalb diese für ihre Prämienprogramme an. Einige Kassen kooperieren auch direkt mit Studios und sichern ihren Versicherten damit besondere Konditionen.

Für privat Versicherte bieten die Krankenversicherungen in der Regel keine direkten Präventionsangebote. Denn sie müssen im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen keinen Präventionsauftrag erfüllen. Trotzdem kann es sich lohnen, bei der eigenen privaten Krankenversicherung nachzufragen, ob es Angebote gibt. Denn einige Kassen zahlen freiwillig Zuschüsse. Bernd Hoffmann hatte sich über seine Krankenkasse bei einem Aufbaukurs für die Rückenschule angemeldet. Seit vier Monaten macht ihm sein Rücken keine Probleme mehr. »Ich bin sehr zufrieden mit meinem Präventionsprogramm, es trägt merklich Früchte. Manchmal weiß man gar nicht, was einem alles angeboten wird.« Er rät jedem, solch ein Angebot wahrzunehmen. Denn wie gesagt: Gesundheit ist eben die Voraussetzung für alles andere. * Name geändert

Informationen zu Kursen zur Rückenschmerzen-Prävention in Berlin finden Sie auf www.gesundheitsberater-berlin.de/praevention

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Leonard Hillmann

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