zum Hauptinhalt

Politik: Zuwanderung: Die Duldung wird abgeschafft

Ein Streitpunkt zwischen den Grünen und der SPD in der Diskussion um das neue Zuwanderungsgesetz war die Stellung der nicht-staatlich Verfolgten und der geschlechtsspezifisch Verfolgten. Weil das Asylgesetz nur politisch Verfolgten Asyl gewährt, fallen diese beiden Gruppen nicht unter die Asylregelung.

Ein Streitpunkt zwischen den Grünen und der SPD in der Diskussion um das neue Zuwanderungsgesetz war die Stellung der nicht-staatlich Verfolgten und der geschlechtsspezifisch Verfolgten. Weil das Asylgesetz nur politisch Verfolgten Asyl gewährt, fallen diese beiden Gruppen nicht unter die Asylregelung. Das soll auch nach dem Gesetzentwurf von Innenminister Otto Schily so bleiben. Allerdings ändert sich die Rechtsstellung dieser Flüchtlinge.

Schon bisher wurden die meisten von ihnen nicht abgeschoben. Ihr Status entsprach dem der "Duldung" - von einer Abschiebung wird nur für eine gewisse Zeit abgesehen. Die Duldung gilt höchstens für ein Jahr, der Geduldete muss sie bei der Ausländerbehörde erneuern lassen. Zudem erhält ein Geduldeter nur unter bestimmten Bedingungen eine Arbeitserlaubnis. Diese Duldung soll ganz abgeschafft werden, Opfer nichtstaatlicher oder geschlechtsspezifischer Verfolgung sollen Abschiebeschutz und eine Aufenthaltserlaubnis erhalten und damit einen Rechtsstatus ähnlich dem eines Asylberechtigten. Spätestens nach drei Jahren soll dann überprüft werden, ob die Fluchtgründe noch bestehen. Der neue Status würde ihnen eine Arbeitserlaubnis garantieren. Derzeit haben Asylberechtigte in bestimmten Fällen auch Recht auf Familiennachzug.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false