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Der dänische Innen- und Bauminister Kaare Dybvad Bek.

© imago images/Ritzau Scanpix

Zur Verhinderung von „Parallelgesellschaften“: Dänemark plant eine Quote für nicht-westliche Migranten in Wohnvierteln

Ein umstrittenes Gesetz soll künftig regeln, wer in welchem Wohnviertel leben darf. Diese Art von Regulierung ist in Dänemark nichts Neues.

In Dänemark soll ein umstrittenes Gesetz zur Verhinderung von „Parallelgesellschaften“ in benachteiligten Stadtvierteln verschärft werden. Der Anteil von Bewohner:innen „nichtwestlicher“ Herkunft solle künftig in jedem Stadtviertel auf höchstens 30 Prozent begrenzt werden, heißt es in einem in dieser Woche von der sozialdemokratischen Regierung vorgestellten Gesetzentwurf.

„Wir wollen keine Städte haben, in denen ein Typ Bürger nur in einem Gebiet wohnt und eine andere Nationalität wiederum in einem anderen“, sagte Innen- und Bauminister Kaare Dybvad Bek am Mittwochabend in der dänischen Talkshow „Deadline“. Um Integration zu gewährleisten, brauche es Durchmischung.

Eine derartige Gesetzgebung ist nicht neu in Dänemark. Der aktuelle Entwurf ist eine Erweiterung des sogenannten Ghettopakets, eine Gesetzesammlung aus dem Jahr 2018, die 25 Wohngebiete als „Ghettos“ identifizierte und diese in verschiedene Bau-, Bildungs- und Verbotsmaßnahmen einbezog.

Bislang sah das vor drei Jahren von der damaligen konservativen Regierung auf den Weg gebrachte Gesetz einen Zuwanderer:innen-Anteil von 50 Prozent vor. Das Paket war bereits das sechste Gesetz dieser Art seit 1994.

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Der umstrittene Begriff der „Ghetto-Gebiete“ soll allerdings aus dem Gesetz gestrichen werden. Stattdessen geht es in dem Entwurf nun um 59 sogenannte Vorbeugungsgebiete. Betroffen sind lediglich Sozialwohnungen, in denen in Dänemark allerdings etwa eine Million Menschen leben, mehr als ein Sechstel aller Dänen.

Dybvad Bek entgegnete auf Kritik des Sozialwohnungsverbandes an der Praktikabilität des Entwurfs, dass ohnehin jedes Jahr etwa zehn bis zwölf Prozent der Bewohner:innen aus- und einzögen. Hier könne man einen Hebel ansetzen. So sollen in „Vorbeugungsgebiete“ etwa keine Menschen mit Herkunft außerhalb der EU, Vorbestrafte oder Staatenlose, dafür aber Menschen in Arbeit und Ausbildung ziehen.

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