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Noch-Polizeivizepräsidentin in Berlin Margarete Koppers will Berliner Generalstaatsanwältin werden.

© Kai-Uwe Heinrich

Zur Personalie Margarete Koppers: Nur eine erfahrene Staatsanwältin kann die „Beste“ sein

Brandenburgs Generalstaatsanwalt und SPD-Direktkandidat Rautenberg schreibt, warum Koppers für das Amt der Chefanklägerin in Berlin ungeeignet ist. Ein Gastbeitrag.

Nach über 21 Jahren neigt sich meine Amtszeit als brandenburgischer Generalstaatsanwalt dem Ende zu. Als ich mein Amt antrat, war ich noch – wie viele meiner Kollegen –„politischer Beamter“, der jederzeit ohne Angabe von Gründen entlassen werden konnte und zu einer besonderen Nähe zur Regierung verpflichtet war. Das war für einen Staatsanwalt, den das Legalitätsprinzip gesetzlich verpflichtet, gegen jedermann ohne Ansehen der Person bei Vorliegen eines Anfangsverdachts einer Straftat zu ermitteln, ein sachwidriger Status.

Der Generalstaatsanwalt ist kein politischer Beamter mehr - gut so

Diesen hat – nach langem Kampf – 2010 der letzte deutsche Generalstaatsanwalt verloren, sodass nur noch der Generalbundesanwalt als „politischer Beamter“ verblieben ist. Seitdem sind aufgrund der vom Grundgesetz vorgeschriebenen „Bestenauslese“ nur erfahrene Staatsanwälte oder mit der Aufsicht über die Staatsanwaltschaft betraute Ministerialbeamte ernannt worden. Dies hat zu einer Diskussionskultur im Kreis der Generalstaatsanwälte geführt, die auf die Interessen der Staatsanwaltschaft ausgerichtet ist und nicht mehr justizpolitische Vorgaben von Justizministern erkennen lässt. Dadurch sind die Generalstaatsanwälte in die Lage versetzt worden, wie die Präsidenten der Oberlandesgerichte zu den ihren Geschäftsbereich betreffenden Gesetzentwürfen des Bundes eigene Stellungnahmen zu beschließen.

Dass in Berlin nun eine Person Generalstaatsanwältin werden soll, die nie als Staatsanwältin tätig war, lässt angesichts der Mitbewerberin, die nicht nur stellvertretende Generalstaatsanwältin in Brandenburg war und dort zurzeit die für die Aufsicht über die Staatsanwaltschaft zuständige Abteilungsleiterin ist, befürchten, dass die Auswahlentscheidung von sachwidrigen Erwägungen bestimmt war. Bereits als ich 2015 die Stellenausschreibung las, hatte ich den Eindruck, dass für die Leitung der bedeutendsten, weil für die Hauptstadt zuständigen deutschen Generalstaatsanwaltschaft gar kein besonders qualifizierter Staatsanwalt gesucht wurde.

Bereits die Ausschreibung unter Heilmann war nicht sachgerecht

So heißt es dort „Bewerber und Bewerberinnen sollen über staatsanwaltliche und/oder richterliche Erfahrungen sowie über fundierte Leitungserfahrungen in der Justiz verfügen, die sowohl durch die Tätigkeit in einem Gericht oder einer Strafverfolgungsbehörde als auch durch eine entsprechende Tätigkeit in einer Verwaltungsbehörde dokumentiert sind.“ Dass man Leitungserfahrungen in der Justiz durch Tätigkeit in einer Verwaltungsbehörde zu erlangen vermag, darf im Übrigen bezweifelt werden.

Erardo C. Rautenberg, Generalstaatsanwalt und SPD-Direktkandidat in Brandenburg.
Erardo C. Rautenberg, Generalstaatsanwalt und SPD-Direktkandidat in Brandenburg.

© Thilo Rückeis

Was Leitungserfahrungen im Bereich der Richterschaft betrifft, scheint mir dies wegen der richterlichen Unabhängigkeit bei Entscheidungen in Rechtssachen sogar offenkundig zu sein. Was die Staatsanwälte betrifft, sind diese zwar wie Verwaltungsbeamte weisungsabhängig, doch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Strafverfahren wie die Strafrichter der „Wahrheit und Gerechtigkeit“ verpflichtet, was die Leitungsebene natürlich bei ihrem Agieren zu beachten hat. Fazit: Bereits die unter dem damaligen Justizsenator Heilmann erfolgte Ausschreibung der Stelle war nicht sachgerecht, sodass nicht verwundern darf, dass in dem unter dem heutigen Justizsenator Behrendt erfolgten Auswahlgespräch mit den beiden Bewerberinnen nach meinen Informationen überhaupt keine staatsanwaltliche Sachkompetenz abgefragt wurde.

Während sich die Politik nicht traut, eine Leitungsposition in der Richterschaft an jemanden zu vergeben, der nie Richter war, ist das bei der Staatsanwaltschaft offenbar immer noch anders. 2011 hatte ich mich als dienstältester deutscher Generalstaatsanwalt gegen den Vorschlag von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger gewandt, einen Verwaltungsjuristen zum Generalbundesanwalt zu ernennen, der lediglich drei Monate als Staatsanwalt tätig gewesen war und auch sonst über keine bemerkenswerten Erfahrungen im justiziellen Bereich verfügte. Da ich damit letztlich Erfolg hatte, hätte ich nicht gedacht, dass sich ein die Missachtung der Institution Staatsanwaltschaft beinhaltender Personalvorschlag wiederholen würde.

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