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Migranten bereiten in einem neu errichteten Flüchtlingslager auf dem Truppenübungsplatz Rudninkai Essen zu.

© dpa/Mindaugas Kulbis

Update

Zahl der illegalen Einreisen zuletzt gesunken: Parlament in Litauen genehmigt Errichtung von Zaun an Grenze zu Belarus

Das Gesetz werde laut Innenministerium die Bauzeit halbieren. Die Grenzanlage soll 152 Millionen Euro kosten.

Das Parlament in Litauen hat am Dienstag grünes Licht für die Errichtung eines Grenzzauns zum benachbarten Belarus gegeben. Das Gesetz werde die Bauzeit der 152 Millionen Euro teuren Grenzanlage halbieren, sagte Innenministerin Agne Bilotaite. Die Zahl der illegal über die belarussisch-litauische Grenze einreisenden Migranten war seit Jahresbeginn stark gestiegen, zuletzt jedoch wieder zurückgegangen.
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Nach EU-Angaben wurden seit Jahresbeginn mehr als 4000 Migranten registriert, die "irregulär" über die Grenze von Belarus nach Litauen einreisten. Fast 2800 der Menschen stammten demnach aus dem Irak. Im gesamten Jahr 2020 waren an der belarussisch-litauischen Grenze lediglich 81 illegal eingereiste Migranten registriert worden.

Seit der Irak alle Flüge nach Belarus ausgesetzt hat, ging die Zahl der illegalen Einreisen stark zurück. In der Woche vom 2. August an seien 271 Migranten von Belarus nach Litauen gekommen - im Vergleich zu 1106 in der Woche davor.

Das benachbarte Lettland rief einen regionalen Ausnahmezustand an seiner Landesgrenze zu Belarus aus

Wie die Behörden des baltischen Landes am Dienstag mitteilten, wurden innerhalb von 24 Stunden etwa 200 Migranten registriert, die über die belarussisch-lettische Grenze in die EU einreisten. Der Ausnahmezustand soll ab Mittwoch gelten und frühestens am 10. November aufgehoben werden.

Der Ausnahmezustand bedeute, dass die „Grenze zwischen Lettland und Belarus praktisch für jeden geschlossen wird“, sagte der lettische Ministerpräsident Krisjanis Karins.

Unter den Bestimmungen des Ausnahmezustands dürfen Sicherheitskräfte in bestimmten Fällen physische Gewalt anwenden, um Migranten zurückzudrängen. Grenzbeamte sind während des Ausnahmezustands außerdem nicht verpflichtet, Asylanträge von Migranten zu akzeptieren. (AFP)

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