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Im Juni 2021 hatte ein Somalier in der Würzburger Innenstadt mehrere Menschen mit einem Messer verletzt.

© Nicolas Armer/dpa

Würzburger Messerstecher offenbar schuldunfähig: Generalstaatsanwaltschaft will Somalier in Psychiatrie unterbringen lassen

Bei dem Messerangriff in Würzburg starben drei Frauen. Der Täter soll dauerhaft in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses bleiben.

Von Frank Jansen

Der Messerstecher von Würzburg wird vermutlich dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht. Die Generalstaatsanwaltschaft München hält den Somalier Abdirahman J. A., der am 25. Juni 2021 drei Frauen erstochen und weitere Opfer verletzt hatte, für schuldunfähig.

Am 13. Januar sei beim Landgericht Würzburg die "Durchführung eines Sicherungsverfahrens" mit dem Ziel beantragt worden, "die zeitlich unbegrenzte Unterbringung des Beschuldigten" in einer geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses zu erwirken, teilte die Generalstaatsanwaltschaft am Dienstag mit.

Die bei ihr angesiedelte "Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET)" gehe nach den Ermittlungen davon aus, dass der Beschuldigte "im Zustand der Schuldunfähigkeit" die Straftatbestände des Mordes in drei Fällen und des versuchten Mordes in elf Fällen verwirklicht habe. Hinweise auf islamistische Motive hätten sich nicht ergeben.

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Der Somalier hatte am 25. Juni 2021 kurz nach 17 Uhr in Würzburg in einer Filiale des Kaufhauses Woolworth drei Frauen erstochen und soll dabei "Allahu akbar" gerufen haben.

Der Täter lief dann auf die Straße und attackierte mit dem Messer zehn Passanten. Sechs wurden schwer verletzt, drei erlitten leichte Verletzungen, ein Mann kam mit dem Schrecken davon - allerdings gleich zweimal. Der Messerstecher hatte ihn auch schon im Kaufhaus angegriffen. Die Polizei konnten schließlich den Somalier überwältigen.

Die Tat schockte die Bundesrepublik. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) ging zunächst von einem terroristischen Anschlag aus. Bei der Durchsuchung des Zimmers, in dem der Somalier lebte, fand sich allerdings kein islamistisches Propagandamaterial.

Generalstaatsanwaltschaft hält weitere aggressive Taten für möglich

Nach der Festnahme sagte der Somalier, er habe seinen "Dschihad" verwirklicht, also seinen heiligen Krieg. Bei den Vernehmungen gab Abdirahman J. A. an, "Stimmen im Kopf" hätten ihn angewiesen, mit einem Messer möglichst viele Menschen zu töten. Er habe sich in Deutschland ungerecht behandelt gefühlt und sich rächen wollen.

Zwei Psychiater untersuchten den Somalier und bescheinigten ihm eine paranoide Schizophrenie. "Aufgrund dieser psychischen Erkrankung war er zum Tatzeitpunkt nicht in der Lage, das Unrecht seiner Taten einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln", sagte jetzt die Generalstaatsanwaltschaft. Es sei auch in Zukunft "mit ähnlich aggressiven Taten des Beschuldigten zu rechnen".

Das Landgericht Würzburg muss nun entscheiden, ob es ein Sicherungsverfahren eröffnet. Das läuft ähnlich ab wie ein Strafverfahren mit einer Hauptverhandlung. Am Ende stünde dann allerdings keine Haftstrafe, sondern die dauerhafte Einweisung in die Psychiatrie.

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