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Eine Studie nährt Zweifel an der Wirksamkeit der Mietpreisbremse.

© dpa/Andreas Gebert

Update

Wohnungsmarkt: Maas offen für Verschärfung der Mietpreisbremse

Einer DIW-Studie zufolge hat die Mietpreisbremse erst einmal das Gegenteil bewirkt. Justizminister Heiko Maas ist daher zu Nachbesserungen bereit.

Anstatt weiter an wirkungslosen Instrumenten wie der Mietpreisbremse herumzudoktern, sollten SPDler wie Herr Maas endlich anfangen, staatlich geförderte Wohnungsbauprogramme für Familien, Alte und Leute mit kleinen Gehältern aufzulegen, alles andere sind nur Papiertiger.

schreibt NutzerIn BerlinerW

Angesichts wachsender Zweifel an der Wirksamkeit der Mietpreisbremse hat sich Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) offen für eine Verschärfung gezeigt. Sollte es bei der Anwendung wirklich "Rechtsbruch im größeren Stil" geben, werde er in der Koalition auf Nachbesserungen drängen, sagte Maas der "Süddeutschen Zeitung".

Die "SZ" zitierte vorab aus einer Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), wonach die Mietpreisbremse im ersten Jahr weitgehend wirkungslos geblieben sei und kurzfristig "sogar zu einem stärkeren Mietpreisanstieg" geführt habe.

Den kurzfristigen Anstieg der Mieten erklärte das DIW mit "Vorzieheffekten": Eigentümer hätten in Erwartung der Bremse die letzte Chance genutzt, besonders hohe Mieten zu verlangen. Dabei habe ihnen auch eine Ausnahmeregelung in dem Gesetz geholfen: Eigentümer müssen eine einmal erzielte Miete nicht mehr senken, selbst wenn sie mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegt.

Das DIW untersuchte für die Studie die Mietpreisentwicklung in nebeneinander liegenden vergleichbaren Postleitzahl-Bezirken, in denen der eine der Bremse unterliegt und der andere nicht. Dabei seien keine relevanten Unterschiede beim Preisanstieg festgestellt worden. In den unregulierten Regionen seien die Mieten monatlich um rund 0,24 Prozent gestiegen, in den Gegenden mit Mietpreisbremse sogar um 0,26 Prozent.

Mass sagte, Verschärfungen könnten darauf hinauslaufen, den Vermieter zu verpflichten, die Vormiete automatisch offenzulegen. Denkbar sei auch ein Anspruch des Mieters, die zu viel gezahlte Miete rückwirkend bis zum Vertragsschluss zurückzubekommen.

Im ZDF-"Morgenmagazin" sagte Maas, man müsse "darüber nachdenken und neu verhandeln", sollten sich Mängel bei der Mietpreisbremse zeigen. Ob es noch mit der derzeitigen großen Koalition Änderungen geben könnte, ließ er offen.

Maas verteidigte die Mietpreisbremse. "Ich finde es ein bisschen früh, wenn ein Gesetz, das einen Paradigmenwechsel darstellt, also ein Recht einräumt, das es bisher noch nicht gegeben hat, nach einem Jahr oder ein paar Monaten für gescheitert erklärt werden soll", sagte er. Die Mietpreisbremse werde nicht von allen Mietern genutzt, da sie sich ihrer Rechte nicht bewusst seien oder sich nicht trauten, diese wahrzunehmen.

Laut Mietpreisbremse darf die Miete bei Wiedervermietung die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent überschreiten. Bei Neubauten und der ersten Vermietung nach umfassender Sanierung gilt die Regelung nicht. Die Mietpreisbremse können die Bundesländer seit Juni 2015 in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt erlassen. Zuständig für die Durchsetzung ist allerdings der Mieter selbst - er muss notfalls gegen seinen Vermieter vor Gericht ziehen. (AFP)

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