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Demionstration für die Freilassung von Julian Assange in London (Archivbild von 2019)

© Imago/ZUMA Press/Wiktor Szymanowicz

Wikileaks-Gründer zieht vor Oberstes Gericht: Assange legt Berufung ein gegen mögliche Auslieferung an die USA

Ein Gericht in London hatte das Verbot der Auslieferung von Julian Assange an die USA kürzlich aufgehoben. Dagegen wehrt sich der in London Inhaftierte nun.

Der in Großbritannien inhaftierte Wikileaks-Gründer Julian Assange zieht im Streit um seine Auslieferung vor das Oberste Gericht des Vereinigten Königreiches. Die Anwälte des Australiers hätten Berufung gegen die Entscheidung eines britischen Berufungsgerichtes zur möglichen Auslieferung eingelegt, teilte seine Verlobte Stella Moris am Donnerstag auf Twitter mit. Sie äußerte die Einschätzung, dass eine Entscheidung frühestens in der dritten Januarwoche fallen könnte.

Assange sitzt in London in Haft. Die USA fordern seine Auslieferung wegen des Vorwurfs der Spionage und der Veröffentlichung geheimer Dokumente auf der Enthüllungplattform Wikileaks zu den Kriegen im Irak und in Afghanistan. Nach Angaben seiner Verlobten hatte er Ende Oktober einen leichten Schlaganfall erlitten.

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In den USA drohen dem Australier bis zu 175 Jahre Haft. Am 10. Dezember hatte ein britisches Berufungsgericht ein zuvor in erster Instanz verhängtes Verbot einer Auslieferung des 50-Jährigen an die USA aufgehoben. Der Fall ging damit an ein Londoner Bezirksgericht zurück, allerdings mit der Anordnung, ihn Innenministerin Priti Patel für eine endgültige Entscheidung innerhalb von 28 Tagen vorzulegen. Gegen diese Entscheidung des Berufungsgerichtes zogen Assanges Anwälte nun vor das Oberste Gericht.

Der Fall sorgt seit Jahren international für Aufsehen. Assanges Unterstützer haben die Vorwürfe und Verfahren immer wieder als politisch motiviert kritisiert. Viele sehen den Whistleblower als Vorkämpfer für die Pressefreiheit. (dpa)

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