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Die Intensivstation eines Krankenhauses in Casal Palocco. In Italien sind bislang mehr als 117.000 Menschen an Corona gestorben.

© Cecilia Fabiano/dpa

Wichtige Hürde für Corona-Fonds: Karlsruher Richter verhindern den Totalschaden der EU

Das Verfassungsgericht billigt den Corona-Fonds der EU. Damit verhindert Karlsruhe einen gewaltigen Schaden für die Gemeinschaft. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Albrecht Meier

Der EU-Wiederaufbaufonds hat eine wichtige Hürde genommen. Das gigantische Hilfspaket mit einem Volumen von 750 Milliarden Euro, das vor allem Staaten wie Italien und Spanien wirtschaftlich aus der Pandemie heraushelfen soll, hat fürs erste die Zustimmung des Bundesverfassungsgerichts erhalten. Damit können ab dem Sommer die Hilfsmilliarden fließen – vorausgesetzt, dass am Ende sämtliche EU-Mitgliedstaaten den neuen Fonds billigen.

Der gesamteuropäische Schaden, den eine Ablehnung des Wiederaufbaufonds in Karlsruhe ausgelöst hätte, wäre kaum auszumalen gewesen. Einen „Plan B“ für den Fall, dass das Verfassungsgericht den Milliardenfonds gestoppt hätte, gab es in Brüssel nicht. Die EU hätte mühselig nach Alternativen suchen müssen, um den wirtschaftlichen Zusammenhalt der EU in Corona-Zeiten auf andere Weise zu sichern.

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Der Wiederaufbaufonds hat vor allem deshalb Bedenken ausgelöst, weil die EU-Kommission erstmals in großem Stil Schulden aufnimmt. Nach der Karlsruher Entscheidung über den Eilantrag des AfD-Mitbegründers Bernd Lucke und anderer Bedenkenträger herrscht erst einmal juristische Klarheit.

Zwar ist über die eigentliche Verfassungsbeschwerde noch nicht entschieden. Aber dennoch ist die Entscheidung des Verfassungsgerichts insofern bemerkenswert, als Karlsruhe die Sorge der Kläger nicht teilt, dass der Corona-Fonds unkalkulierbare finanzielle Risiken für Deutschland birgt.

Wie die Entscheidung verdeutlicht, wird Deutschland keineswegs für alle anderen EU-Staaten finanziell in Mithaftung genommen. Vielmehr haften die Mitgliedstaaten der EU grundsätzlich anteilsmäßig entsprechend ihrem Finanzierungsanteil am EU-Budget.

Zeitlicher Verzug in Hauptstädten lässt nichts Gutes ahnen

Auch wenn man in Brüssel und vor allem in etlichen Ländern im Süden der EU angesichts der Karlsruher Entscheidung aufatmen mag, so stellen sich aber weiterhin viele Fragen mit Blick auf die Corona-Milliarden.

Eigentlich sollen die Hauptstädte der EU bis Ende des Monats in Brüssel endgültig darlegen, wie das Geld aus dem Fonds vorrangig für die Digitalisierung und den Klimaschutz ausgegeben werden soll. Bislang hat aber kein einziger Mitgliedstaat eine finale Version für einen nationalen Reformplan vorgelegt.

Der zeitliche Verzug lässt nichts Gutes für die endgültige Verwendung der Mittel ahnen. Am Ende wird die EU-Kommission mit Argusaugen darüber wachen müssen, dass die Gelder vor Ort tatsächlich in Zukunftsprojekte fließen – und die Regierungen mit den Milliarden aus Brüssel mehr betreiben als reine Klientelpolitik.

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