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Soldatinnen des Sanitätsdienstes der Bundeswehr

© dpa/Robert Michael

Update

Wer sich weigert, dem droht Disziplinarverfahren: Corona-Impfpflicht in der Bundeswehr ab Mittwoch

Der Streit um eine Vorschrift für Corona-Impfungen in der Bundeswehr ist entschieden. Ein Schlichtergremium empfiehlt die Duldungspflicht.

Für Bundeswehrsoldaten soll der Schutz gegen das Coronavirus bereits am Mittwoch in die Liste der duldungspflichtigen Impfungen aufgenommen werden. Wer sich dem verweigere, dem drohe ein Disziplinarverfahren, berichtet RTL/n-tv.

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Eine entsprechende Empfehlung hatte ein Schlichtungsausschuss am Montag nach stundenlangen Verhandlungen gegeben, wie die Deutsche Presse-Agentur aus dem Verteidigungsministerium erfuhr. Die Runde aus je drei Vertretern des Verteidigungsministeriums und der Beteiligungsgremien traf damit eine Vorentscheidung in einem monatelangen Streit.

Auch der Bundeswehrexperte Thomas Wiegold auf seinem Blog „augengeradeaus“, dass ein Ausschuss von Soldatenvertretern und Verteidigungsministerium eine Aufnahme der Impfung gegen das Coronavirus in den Katalog der Schutzimpfungen für die Streitkräfte der Bundeswehr empfahl.

Aus Kreisen des Ministeriums und der Personalvertretung sei laut Bericht zu vernehmen, dass sich der Ausschuss bereits in seiner ersten Sitzung auf diesen Vorschlag einigte, so Wiegold im Blogbeitrag.

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Für die Aufnahme in das sogenannte Basisimpfschema für Männer und Frauen in den Streitkräften ist demnach noch eine Entscheidung der militärischen oder politischen Führung des Ministeriums nötig. Fertige Pläne, Impfungen gegen das Coronavirus für die mehr als 180.000 Männer und Frauen in den Streitkräften duldungspflichtig zu machen, waren wegen des Widerstands der Personalvertreter zunächst verzögert worden.

Duldungspflicht für Impf- und Vorsorgemaßnahmen vor einigen Jahren eingeführt

In der Bundeswehr wurde die Duldungspflicht für Impf- und Vorsorgemaßnahmen vor einigen Jahren eingeführt. Soldaten, die diese verweigern, drohen disziplinarrechtliche Konsequenzen. Die Bundeswehr verweist auf das Soldatengesetz und die Einsatzbereitschaft der Truppe.

„Der Soldat muss ärztliche Maßnahmen gegen seinen Willen nur dann dulden, wenn sie 1. der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen oder 2. der Feststellung seiner Dienst- oder Verwendungsfähigkeit dienen“, heißt es im Soldatengesetz, Paragraf 17a.

Und: „Lehnt der Soldat eine zumutbare ärztliche Maßnahme ab und wird dadurch seine Dienst- oder Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt, kann ihm die Versorgung insoweit versagt werden. Nicht zumutbar ist eine ärztliche Maßnahme, die mit einer erheblichen Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden ist.“

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist vor allem mit Blick auf mögliche Impfnebenwirkungen zu wahren. Und gibt es schwere Komplikationen, ergeben sich versorgungsrechtliche Ansprüche. Die Wehrbeauftragte Eva Högl und Verteidigungsexperten der Ampel-Parteien - SPD, Grüne und FDP - hatten sich zuletzt dafür ausgesprochen, die Corona-Impfungen in das Basisimpfschema aufzunehmen und damit verpflichtend zu machen. (Tsp, dpa)

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